Neubau Wien,der jedes Wiener Bauvorhaben vom Fundament bis zum Dach errichtet.
Neubau Wien — Einfamilienhaus · Doppelhaus · Mehrfamilienhaus · Zinshaus-Neubau · schlüsselfertig · Generalunternehmer · ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet · MA-37-Baubewilligung · OIB-Richtlinien 1-6 · Festpreis ÖNORM B 2110 · ab 2.250 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Ein schlüsselfertiger Neubau in Wien kostet je nach Standard rund 2.500 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche — ein klassisches Einfamilienhaus mit 150 m² liegt damit bei 375.000 bis 600.000 Euro netto. Wer als ausführendes Bauunternehmen mit Festpreis nach ÖNORM B 2110 baut, bekommt einen verbindlichen Endpreis und einen Ansprechpartner.Neubau Wien — Skyline Bau plant und errichtet seit 2014 Neubauten in Wien und Wien-Umgebung — vom freistehenden Einfamilienhaus im Wiener Speckgürtel bis zum mehrgeschossigen Zinshaus-Neubau, vom Doppelhaus bis zum Geschäftsgebäude. Die Kosten eines Wiener Neubaus liegen typischerweise zwischen 2.250 Euro und 3.450 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche je nach Bauweise, Ausbau-Standard und Energiekonzept. Zentrale Neubau-Leistungen: Einfamilienhaus-Neubau schlüsselfertig (Massivbau-Ziegel oder Stahlbeton), Doppelhaus und Reihenhaus-Neubau, Mehrfamilienhaus und Zinshaus-Neubau für Bauträger und Anleger, Rohbau als Einzelgewerk oder schlüsselfertig komplett, Keller in Weißer Wanne oder klassisch abgedichtet, Generalunternehmer-Leistung mit allen Gewerken aus einer Hand. Skyline Bau ist ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet nach österreichischer Gewerbeordnung — komplette Bauausführung inklusive MA-37-Baubewilligung, Statik-Koordination, Einreichplan-Schnittstelle und Energieausweis-Erstellung. Statik-Modell A (Ihr Statiker oder Architekt) oder Modell B (Skyline organisiert komplett). Bauausführung nach OIB-Richtlinien 1-6 (Tragfähigkeit, Brandschutz, Hygiene, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung). Bauzeit-Schätzung: Einfamilienhaus-Rohbau 3-4 Monate, Einfamilienhaus schlüsselfertig 8-12 Monate, Mehrfamilienhaus je nach Größe 12-24 Monate. Förderungen 2026 für Neubau: MA-50 Wohnbauförderung für förderbaren Wohnbau, klima-aktiv-Zertifizierung für nachhaltige Neubauten, OeMAG für PV-Anlagen. Energie-Standards bis Passivhaus und klima-aktiv Gold möglich. Festpreis nach ÖNORM B 2110, Zahlung 60/25/15 bei Großprojekten nach Baufortschritt, 3 Mio. Euro Bau-Haftpflicht, Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB Verbraucher, 10 Jahre auf WDVS, Dichtbahnen und Dachabdichtung. Eigenes Bau-Team statt Subunternehmer-Kette. Bautagebuch elektronisch, wöchentliche Foto-Dokumentation online. Referenz höchste Stufe: Auftragnehmer Republik Österreich · Wiener Parlament 1010 · 2022.
Neubau Wien aus einer Hand
Ein Neubau bringt vom Fundament bis zum Dach viele Gewerke zusammen. Wir sind das bauausführende Unternehmen und koordinieren den gesamten Ablauf — mit den reglementierten Anteilen über konzessionierte Partner.
- Ein Vertragspartner — von der Baugrube bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
- Statik & Einreichung über Partner — Planung, Statik und Einreichung bei der MA 37 verantwortet der konzessionierte Baumeister-Partner nach § 94 Z 5 GewO.
- Reglementiertes über Partner — Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) laufen über befugte Betriebe.
- Festpreis nach ÖNORM B 2110 — schriftlich nach Planung, nachvollziehbar Position für Position.
- 3 Mio. € Bau-Haftpflicht.
Was kostet Neubau Wien?
Der Preis hängt von Größe, Ausführung und Baugrund ab. Als grobe Orientierung:
Stand 2026 · netto, exkl. 20 % USt. · Richtwerte — der Baugrund und die Ausstattung bestimmen viel. Endpreis nach Planung, schriftlich als Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Neubau Wien — Wiener Spezifika
Ein Neubau in Wien hat rechtliche und geologische Besonderheiten. Worauf es ankommt:
- MA 37 Bewilligung — Jeder Neubau ist baubewilligungspflichtig, mit Einreichplan, Statik und Energieausweis. Das übernimmt der konzessionierte Baumeister-Partner nach § 94 Z 5 GewO.
- Flächenwidmung & Bauklasse — Bebauungsdichte, Höhe und Abstände regelt der Flächenwidmungsplan — er bestimmt, was auf dem Grund zulässig ist.
- Baugrund — Die Bodenverhältnisse wechseln in Wien kleinräumig; das Baugrundgutachten entscheidet über die mögliche Gründung.
- Grundwasser — In donaunahen Bezirken ist eine wasserdichte Gründung Standard. Ob es einen Keller gibt und wie er ausgeführt wird, hängt vom Grundwasserstand ab.
- Bauzeit vs. Verfahren — Oft dauert das Bewilligungsverfahren länger als die reine Bauzeit; realistische Zeitpläne bilden das ab.
- Ein Vertragspartner — Alle Gewerke koordiniert, ein Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Neubau Wien für Eigenheim, Hausverwaltung & WEG
Private Bauherren
Vom Einfamilienhaus bis zum Doppelhaus. Wir koordinieren alle Gewerke und liefern einen Festpreis nach ÖNORM B 2110 — ein Ansprechpartner statt vieler Firmen.
Bauträger & Investoren
Für Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser liefern wir die Bauausführung mit belastbaren Festpreisen; Statik und Einreichung übernimmt der Baumeister-Partner.
Grundstückseigentümer
Wer auf eigenem Grund bauen will, klärt mit uns vorab Machbarkeit, Flächenwidmung und Grobkosten — bevor die Einreichplanung startet.
Neubau Wien — vom Plan bis zur Übergabe
Neubau Wien — der Generalunternehmer für schlüsselfertigen Neubau
Ein Neubau in Wien ist ein komplexes Zusammenspiel aus Planung, Behördenverfahren, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau. Wer einzelne Gewerke separat beauftragt, muss Termine, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten selbst koordinieren — das ist viel Bauherrenaufwand und ein erhebliches Risiko. Ein Generalunternehmer übernimmt diese Koordination vollständig: einen Vertrag, einen Festpreis nach ÖNORM B 2110, einen Ansprechpartner, einen Übergabetermin.
Skyline Bau koordiniert als ausführendes Bauunternehmen konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe und Generalunternehmer schlüsselfertige Neubauten in Wien und der Wiener Umgebung — vom Einfamilienhaus über das Doppelhaus bis zum kleineren Mehrfamilienhaus. Wir übernehmen die Bauleitung (Bauführer-Pflicht nach Wiener Bauordnung), koordinieren alle Gewerke unter einem Vertrag und liefern den fertigen Bau zum verbindlichen Festpreis. Der Bauherr hat einen Termin, einen Preis und einen Partner — das macht den Unterschied zwischen einem entspannten Bauprojekt und einem Albtraum.
Neubau Wien — OIB-Richtlinien und Wiener Bauordnung
Wer in Wien neu baut, hat zwei Regelwerke zu erfüllen: die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik, sechs Richtlinien zu Tragwerk, Brand, Hygiene, Sicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung) und die Wiener Bauordnung mit ihren landesspezifischen Vorgaben. Beide gelten parallel und sind beim Wiener Magistrat — der MA 37 (Baupolizei) — nachzuweisen.
Die Wiener Bauordnung regelt unter anderem, ob das Vorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungsfrei ist. Für einen Neubau in Wien ist fast immer eine Baubewilligung erforderlich; die Einreichung erfolgt durch einen Bauführer in Kooperation mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Bei Vorhaben in Schutzzonen oder unter Bausperren kommen weitere Auflagen hinzu — etwa Auflagen zur Fassadengestaltung oder eine Stellungnahme der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Skyline Bau prüft Bauplatzauflagen, Bebauungspläne und Bauklassen am Anfang jedes Projekts und übernimmt das Bewilligungsverfahren als Bauführer.
Neubau Wien — Energiestandard NEH, KFH-40 und Passivhaus
Der Energiestandard eines Neubaus wird in Wien über den Energieausweis dokumentiert. Üblich sind heute drei Niveaus: Niedrigenergiehaus (NEH) mit einem Heizwärmebedarf um 50 kWh/m²a, KfW-Effizienzhaus 40 (KFH-40) oder das österreichische Äquivalent klasse A++ mit etwa 30 kWh/m²a, und das Passivhaus mit unter 15 kWh/m²a Heizwärmebedarf. Die OIB-Richtlinie 6 schreibt für Neubauten mindestens das NEH-Niveau vor; viele Bauherren gehen darüber hinaus, weil die geringen Energiekosten und die staatliche Förderung den Mehraufwand rechtfertigen.
Skyline Bau plant den Neubau mit Blick auf den gewünschten Energiestandard — die Bauphysik (Dämmung, Wärmebrücken, Luftdichtheit), die Haustechnik (Wärmepumpe, Fernwärme, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) und die Fenster (drei- oder vierscheibige Verglasung) werden so aufeinander abgestimmt, dass der angestrebte Energiekennwert erreicht wird. Das ist nicht trivial — bei einem Passivhaus muss die Hülle besonders sorgfältig ausgeführt sein, sonst stimmt das Berechnungsergebnis nicht mit der Realität überein.
Neubau Wien — die Bauphasen Aushub, Rohbau, Innenausbau
Ein Neubau in Wien gliedert sich in vier große Phasen: Aushub und Fundament, Rohbau, technischer Ausbau und Innenausbau. Der Aushub umfasst die Erdarbeiten für die Bodenplatte oder den Keller, die Statik der Fundamentierung und gegebenenfalls die Wasserhaltung bei hohem Grundwasserstand — gerade in Wien-Donaustadt oder Wien-Floridsdorf ein relevanter Faktor.
Der Rohbau errichtet die tragenden Bauteile: Bodenplatte, Außen- und Innenwände, Geschossdecken, Dachstuhl. In Wien wird überwiegend in Ziegel-Massivbauweise oder Stahlbeton gebaut; Holzriegelbauweise und Hybridbauweisen gewinnen an Bedeutung. Der technische Ausbau umfasst Elektroinstallation, Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung — alle Gewerke, die später hinter Wand und Decke verschwinden. Im Innenausbau kommen Estrich, Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte, Küche und Malerarbeiten. Skyline Bau koordiniert alle vier Phasen unter einem Generalunternehmervertrag — ein verbindlicher Bauzeitplan, ein Festpreis, ein Ansprechpartner.
Warum Skyline Bau für Ihre Neubau Wien
- Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
- Ausführendes Bauunternehmen — Skyline Bau ist die Marke der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO (GISA 37945732). Kein konzessionierter Baumeister. Statik, Planverfassung und MA-37-Einreichung erfolgen über konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe, die wir koordinieren. Sie erhalten deren Befugnisnachweis.
- Realistische Preise ab 2.250 Euro pro Quadratmeter Innenmalerei — Skyline Bau kalkuliert ehrlich von Anfang an, schriftlich, nach Begehung.
- Statik-Modell flexibel — Sie bringen Ihren Statiker mit und wir errichten nach seinen Plänen — oder Skyline Bau beauftragt einen externen Partner-Statiker und verrechnet transparent weiter.
- ÖNORM B 2110 etappenweise — Niemals durchgehende Ausgrabung — immer Bauablaufplan nach Norm. Foto-Dokumentation wöchentlich, mit Nivellement-Protokoll.
- Foto-Dokumentation wöchentlich — Wöchentlicher Foto-Status online — für Bauherr, Hausverwaltung, WEG-Sitzung, Versicherung. Archiviert für 10 Jahre.
- Beweissicherung Nachbargebäude — Foto- und Maß-Dokumentation aller angrenzenden Bauten vor Bauausführung — schützt vor unberechtigten Schadensforderungen.
- Elektroinstallation — Verkabelung, Erdung und Anschlüsse führt der konzessionierte Elektro-Partnerbetrieb nach § 94 Z 16 GewO aus.
- Blitzschutz nach OIB 6 — Bei vorhandenem äußerem Blitzschutz Ableitungen und Trennstellen neu angeschlossen — keine Schutzlücken.
- Festpreis ÖNORM B 2110 — Pauschalpreis schriftlich vereinbart — bleibt auch bei längerer Bauzeit oder Material-Preisanstieg gleich. Pönale-Vereinbarung bei Verzug 80–150 €/Werktag.
- 3 Mio. € Bau-Haftpflicht — Folgeschäden an Nachbargebäuden abgesichert.
- Gewährleistung nach ABGB — 3 Jahre auf Bauleistung nach § 933 ABGB. Für die Gesamtleistung haftet die Bling Bling GmbH als ausführendes Bauunternehmen, auch für die Arbeit der konzessionierten Partnerbetriebe.
- Über 100 Wiener Altbau-Projekte — Skyline Bau seit 2014 — vom Gründerzeit-Zinshaus mit 30 Parteien bis zum Einfamilienhaus. Referenz-Liste auf Anfrage.
Neubau Wien — Wichtige Begriffsklärung: Neubau-Konstruktion vs. 7. Wiener Gemeindebezirk
Die Suchanfrage „Neubau Wien” ist mehrdeutig — daher ist eine Klärung wichtig:
- Neubau im Bau-Sinne: Errichtung eines komplett neuen Gebäudes von Grund auf, ohne Bezug zu einem Bestandsobjekt. Das ist das, womit sich Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen beschäftigt — Wohngebäude, Gewerbebauten, Einfamilienhäuser, Mehrparteienhäuser.
- Neubau als 7. Wiener Gemeindebezirk: der zentrale Wiener Bezirk seit 1850, 1,61 km² Fläche, 31.330 Einwohner (Stand 1.1.2025), Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne). Mit dem MuseumsQuartier, Mariahilfer Straße, Spittelberg-Biedermeier-Vierteln, Bezirksamt Hermanngasse 24–26, 1070 Wien.
Diese Seite beschäftigt sich mit Neubau im Bau-Sinne — also der professionellen Errichtung neuer Wiener Gebäude durch einen Generalunternehmer. Wer Informationen zum 7. Bezirk sucht, findet diese auf wien.gv.at/bezirke/neubau und bei der Wiener Bezirksvorstehung.
Neubau Wien — Der Wiener Wohnbau-Druck als Markt-Treiber
Wien ist 2026 mit einem massiven Wohnraum-Defizit konfrontiert. Für 2026 waren in Wien rund 12.600 neue Wohnungen geplant, tatsächlich gebaut werden dürften aber nur etwa 9.400 Einheiten (Heute-Bericht vom 09.06.2026, „Alarm in Wien — jede vierte Wohnung wird nicht gebaut”). Das bedeutet einen Fehlbetrag von rund 25 % und damit weiter steigende Mietpreise in der Wiener Innenstadt. Wer in dieser Situation einen Wiener Neubau plant — sei es als ausführendes Bauunternehmen, Privat-Investor oder Eigenheim-Errichter — profitiert von einer attraktiven Marktlage.
Neubau Wien — Die Wiener Behörden und ihre Rollen
- MA 37 — Wiener Baupolizei: zuständig für Baubewilligung, Bauverhandlung, Statikprüfung, Bauabnahme. Wichtigste Behördenschnittstelle für jeden Wiener Neubau.
- Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien: regelt zulässige Ausmaße, Höhen, Abstandsbestimmungen. Vorprüfung über wien.gv.at/bauprojekte-basis-fuer-planung.
- MA 19 — Architektur und Stadtgestaltung: bei ortsbildwirksamen Wiener Neubauten.
- MA 25 — Wohnungsangelegenheiten: bei wohnbau-bezogenen Anzeigen.
- MA 50 — Wohnbauförderung: Wiener Förderschiene für Neubauten mit geförderten Wohnungen.
- Wiener Netze, Wien Energie, MA 30 (Kanal), MA 31 (Wasser): alle Sparten-Hausanschlüsse.
- Bundesdenkmalamt: bei Neubau in oder neben denkmalgeschützten Substanzen.
- Wohnfonds Wien: Förderschiene für Schaffung von Wohnungen — auch bei Neubau aktiv.
Neubau Wien — Die wichtigsten Wiener Neubau-Anbieter
Bauunternehmen Wien — Top 3 Maps
STRABAG SE
Großkonzern-Neubau-Anbieter mit Wiener Niederlassungen — Premium-Segment Bundes-Projekte.
HABAU Hoch- und Tiefbau
Konzern-Tochter mit Wiener Sitz Dresdner Straße 68. Hochbau und Tiefbau auf Konzern-Niveau.
Neubauprojekte Wien (neubauprojekte.wien)
Wiener Plattform mit aktuellen Neubau-Projekten, Dachgeschoss-Wohnungen und sanierten Altbauwohnungen.
ImmoScout24 Neubauwohnungen Wien
Marktplatz mit 17.456 verfügbaren Wiener Neubauwohnungen (Stand Suchanfrage). KeyLiving GmbH, Mischek u.a. als ausführendes Bauunternehmen.
Neubau Wien — Die Wiener Neubau-Kosten 2026 nach Gebäudetyp
- Wiener Einfamilienhaus-Neubau Standard: 2.500–3.500 €/m² schlüsselfertig.
- Wiener Einfamilienhaus Premium (Niedrigstenergiehaus, Premium-Ausstattung): 3.500–5.000 €/m².
- Wiener Mehrfamilienhaus-Neubau: 2.200–3.000 €/m² bei wirtschaftlicher Reihenbauweise.
- Wiener Reihenhaus-Neubau: 2.000–2.800 €/m².
- Wiener Gewerbebau-Neubau: 1.500–3.500 €/m² je nach Anforderung (Bürogebäude, Lagerhalle, Produktion).
- Nebenkosten (Grundstück, Aufschließung, Behörden, Architekt, Statik): zusätzlich 20–35 % der Bausumme.
Neubau Wien — Die ÖNORM- und OIB-Familie für Wiener Neubauten
- ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) — Werkvertragsnorm für Bauleistungen.
- ÖNORM B 1801-1 — Bauwerkskosten (Rohbau + Technik + Ausbau).
- ÖNORM B 4015 — Erdbebennorm (Wien Erdbebenzone 3).
- ÖNORM B 1990 — Eurocode-Lasten (Wind, Schnee, Verkehr).
- OIB-Richtlinie 1 — Mechanische Festigkeit und Standsicherheit.
- OIB-Richtlinie 2 — Brandschutz.
- OIB-Richtlinie 3 — Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz.
- OIB-Richtlinie 4 — Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit.
- OIB-Richtlinie 5 — Schallschutz.
- OIB-Richtlinie 6 — Wärmeschutz und Energieeinsparung.
- Wiener Bauordnung — zentrale rechtliche Grundlage.
Neubau Wien — Warum Skyline Bau für Ihren Wiener Neubau?
Erstens — ausführendes Bauunternehmen-Modell. Skyline Bau koordiniert alle Gewerke im Festpreisvertrag nach ÖNORM B 2110:2023. Reglementierte Tätigkeiten (Baumeister § 94 Z 5 GewO, Elektrotechnik § 94 Z 16, Sanitärtechnik § 94 Z 25, Fliesenleger § 94 Z 38) über konzessionierte Partnerbetriebe.
Zweitens — Wiener Behörden-Routine. MA 37 Baupolizei, MA 19 Stadtgestaltung, MA 50 Wohnbauförderung, Wiener Netze — wir gehen den Weg.
Drittens — Bundes-Referenz. Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022 — eine Referenz auf Republik-Niveau, die viele Wiener Mittelständler nicht haben.
Viertens — Festpreis statt Stundenlohn. Ein verbindlicher Wiener Neubau-Festpreis nach ÖNORM B 1801-1 Kostenplanung — kein „nach Aufwand”.
Die Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf. Reglementierte Gewerke — insbesondere Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO), Planungs- und Statikleistungen, Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25 GewO) sowie Fliesenleger-Arbeiten (§ 94 Z 38 GewO) — werden ausschließlich durch entsprechend befugte Subunternehmer und Partnerbetriebe ausgeführt. Ausführende Bauleistungen erfolgen durch im Unternehmensverbund stehende Gewerbetreibende mit aufrechter Berechtigung.
Neubau — in ganz Wien und im Umland
Wir bauen in ganz Wien, dazu in Klosterneuburg und im niederösterreichischen Umland.
Neubau Wien — was dazugehört
Ein Neubau umfasst mehrere Gewerke. Zu den einzelnen Bereichen:
Fundament, tragende Wände, Decken, Dachstuhl — der bauliche Kern.
Bodenplatte oder Keller, je nach Baugrund und Grundwasser.
Die Baugrube — Aushub, Sicherung, Abtransport.
Die Gebäudehülle — Fassade, Dach, oberste Geschoßdecke.
Die Elektroinstallation über konzessionierte Partner nach § 94 Z 16 GewO.
Der Überblick über alle Bauleistungen.
Neubau Wien — das sollten Sie wissen
Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um Neubau Wien — ehrlich und aus der Praxis eines ausführenden Bauunternehmens.
Was bedeutet schlüsselfertiger Neubau?
Schlüsselfertig heißt: Wir errichten das Gebäude von der Bodenplatte bis zur bezugsfertigen Übergabe — Rohbau, Dach, Fenster, Installation, Innenausbau. Sie bekommen ein fertiges Haus und müssen sich nicht selbst um die Koordination der Gewerke kümmern. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Festpreis nach ÖNORM.
Wie läuft ein Neubau ab?
In klaren Phasen: Aushub und Fundament, Rohbau (Mauerwerk und Decken), Dach, Fenster und Fassade, dann Installation und Elektrik, zuletzt der Innenausbau. Jede Phase baut auf der vorigen auf. Ein durchdachter Zeitplan mit fester Gewerke-Reihenfolge hält das Projekt im Termin.
Was kostet ein Neubau in Wien?
Die Kosten hängen von Größe, Bauweise, Ausstattung und Grundstück ab. Massivbau und Ausstattung bestimmen den Preis wesentlich. Nach der Planung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot, aufgegliedert nach Gewerken.
Wer kümmert sich um Statik und Bewilligung?
Ein Neubau braucht Einreichpläne, Statik und Baubewilligung. Als ausführendes Bauunternehmen koordinieren wir die nötigen Nachweise mit konzessionierten Partnern (Statik, Planung) und setzen den Bau anschließend um.
Häufige Fragen zur Neubau Wien
Was kostet ein Neubau in Wien?
Ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus liegt grob bei 2.500 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter, je nach Ausführung und Ausstattung. Der Rohbau macht etwa 30 bis 40 Prozent aus. Der Baugrund und die Bewilligungssituation beeinflussen den Preis stark. Verlässlich wird es nach der Planung.
Braucht ein Neubau in Wien eine Baubewilligung?
Ja, jeder Neubau ist baubewilligungspflichtig. Es braucht einen Einreichplan, die Statik und einen Energieausweis. Diese Unterlagen erstellt der konzessionierte Baumeister-Partner nach § 94 Z 5 GewO; wir koordinieren den Behördenweg zur MA 37.
Wer macht die Statik beim Neubau?
Ein konzessionierter Baumeister oder Ziviltechniker — Statik ist nach § 94 Z 5 GewO reglementiert. Wir sind das bauausführende Unternehmen und koordinieren den Baumeister-Partner, der die Berechnung und die Einreichplanung verantwortet.
Wie lange dauert ein Neubau?
Die reine Bauzeit für ein Einfamilienhaus liegt bei etwa einem Jahr, oft dauert aber das Bewilligungsverfahren davor länger als der Bau selbst. Ein realistischer Zeitplan bildet beide Phasen ab — Planung und Einreichung sind nicht zu unterschätzen.
Was regelt der Flächenwidmungsplan?
Er legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf — die Nutzung, die Bebauungsdichte und über die Bauklasse die zulässige Höhe. Bevor geplant wird, muss klar sein, was der Flächenwidmungsplan für den Grund erlaubt.
Was ist ein Baugrundgutachten und brauche ich es?
Eine Untersuchung des Bodens, die zeigt, wie tragfähig der Untergrund ist und welche Gründung möglich ist. Für einen Neubau ist es faktisch unverzichtbar — es entscheidet über Fundament, Keller und mögliche Mehrkosten durch schwierigen Baugrund.
Mit oder ohne Keller bauen?
Eine Kostenfrage: Ein Keller schafft Nutzfläche und Technikraum, kostet aber deutlich mehr, besonders bei hohem Grundwasserstand mit wasserdichter Ausführung. Ohne Keller auf einer Bodenplatte ist es wirtschaftlicher. Was sinnvoll ist, hängt von Bedarf und Baugrund ab.
Was ist eine weiße Wanne?
Ein wasserdichter Keller aus wasserundurchlässigem Beton, der ohne zusätzliche Abdichtung dicht ist. Bei hohem Grundwasserstand ist das der Standard für den Keller. Die Alternative bei trockenem Baugrund ist eine konventionelle Abdichtung.
Welche Bauweise ist die beste?
In Wien überwiegt der Massivbau aus Ziegel oder Beton — langlebig, mit guter Speichermasse und gutem Schallschutz. Holzbau ist eine ökologische Alternative mit schnellerer Bauzeit. Was passt, hängt von Budget, Grundstück und den eigenen Prioritäten ab.
Was bedeutet schlüsselfertig?
Dass das Haus bezugsfertig übergeben wird — vom Fundament bis zu Böden, Bädern und Malerarbeiten. Wichtig ist, im Leistungsverzeichnis genau zu definieren, was enthalten ist, weil „schlüsselfertig« nicht überall dasselbe bedeutet. Das halten wir schriftlich fest.
Wer koordiniert die Gewerke beim Neubau?
Wir. Als bauausführendes Unternehmen bringen wir Rohbau, Gebäudehülle und Ausbau zusammen und koordinieren die reglementierten Gewerke — Elektro, Sanitär, Heizung, Fliesen — über konzessionierte Partner. Sie haben einen Ansprechpartner.
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Baumeister?
Der Baumeister ist der konzessionierte Betrieb für Planung, Statik und Bauführung. Der Generalunternehmer übernimmt alle Gewerke eines Projekts organisatorisch. Wir sind das bauausführende Unternehmen mit Baumeister-Partner — Sie bekommen die Koordination aus einer Hand mit rechtlich sauberer Trennung.
Bekomme ich einen Festpreis für den Neubau?
Ja, nach der Planung erhalten Sie einen Festpreis nach ÖNORM B 2110 als Leistungsverzeichnis. Nachträge gibt es nur für Leistungen, die Sie zusätzlich beauftragen, oder für Unvorhergesehenes wie überraschende Baugrundverhältnisse, das wir vorher mit Ihnen besprechen.
Was passiert, wenn der Baugrund schlechter ist als erwartet?
Dann kann eine aufwändigere Gründung nötig werden — etwa Pfähle oder eine verstärkte Bodenplatte. Deshalb ist das Baugrundgutachten vor dem Festpreis so wichtig. Es macht den Baugrund kalkulierbar, statt ihn zur teuren Überraschung mitten im Bau werden zu lassen.
Ist ein Energieausweis Pflicht?
Ja, bei jedem Neubau. Er weist die energetische Qualität des Gebäudes nach und ist auch für Förderungen und einen späteren Verkauf oder eine Vermietung nötig. Der Energieausweis wird im Zuge der Planung erstellt.
Kann ich beim Neubau Eigenleistung einbringen?
In begrenztem Rahmen ja, etwa bei Malerarbeiten oder im Außenbereich. Bei reglementierten und sicherheitsrelevanten Gewerken ist das nicht möglich. Was sinnvoll und versicherungstechnisch machbar ist, klären wir im Leistungsverzeichnis — Eigenleistung muss den Ablauf nicht stören.
Wie wird ein Neubau finanziert?
Meist über einen Baukredit, der in Etappen nach Baufortschritt ausbezahlt wird. Der Festpreis nach ÖNORM B 2110 und ein klarer Zahlungsplan helfen bei der Finanzierungsplanung. Die Finanzierung selbst regeln Sie mit Ihrer Bank; wir liefern die nötigen Unterlagen zum Baufortschritt.
Was ist bei einem Neubau im donaunahen Bezirk zu beachten?
Der hohe Grundwasserstand. In donaunahen Lagen ist eine wasserdichte Gründung Standard, ein Keller wird dann als weiße Wanne ausgeführt. Das Baugrundgutachten und die Auftriebssicherung sind hier besonders wichtig und gehören früh in die Planung.
Übernimmt Skyline Bau auch die Außenanlagen?
Ja, Pflasterung, Einfahrt, Terrasse und Gartenmauern gehören zum Leistungsspektrum und lassen sich in den Neubau integrieren. Was enthalten ist, halten wir im Leistungsverzeichnis fest, damit am Ende keine Lücke zwischen Haus und fertigem Grundstück bleibt.
Bekomme ich eine Gewährleistung auf den Neubau?
Ja, die gesetzliche Gewährleistung von 3 Jahren nach § 933 ABGB auf die Bauleistung, bei bestimmten Bauteilen greifen längere Fristen. Auf Geräte und Produkte geben die Hersteller eigene Garantien. Die Übergabedokumentation hält den Zustand für die Gewährleistung fest.
Neubau Wien — von der Grube bis zur Übergabe
01 Planung & Einreichung
Der Baumeister-Partner erstellt Einreichplan und Statik; wir stimmen die Bauausführung ab. Nach der MA-37-Bewilligung geht es los.
02 Aushub & Gründung
Baugrube, Fundament oder Bodenplatte, bei Keller die wasserdichte Gründung je nach Baugrund und Grundwasserstand.
03 Rohbau
Tragende Wände, Decken, Stiegen, Dachstuhl — der bauliche Kern entsteht.
04 Gebäudehülle
Dach, Fenster, Fassade und Dämmung — das Haus wird dicht und wetterfest.
05 Ausbau
Elektro, Sanitär, Heizung über die Partner, dazu Estrich, Böden, Malerarbeiten von uns.
06 Übergabe
Abnahme, Prüfbefunde, Energieausweis, Dokumentation. Schlüsselfertig.
Neubau Wien — Glossar & Fachbegriffe
Der Plan der Stadt Wien, der festlegt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf — Nutzung, Dichte, Höhe.
Sie regelt die zulässige Gebäudehöhe und Bebauungsdichte in einem Gebiet — ein zentraler Rahmen für jeden Neubau.
Die Untersuchung des Bodens, die zeigt, wie tragfähig der Untergrund ist und welche Gründung möglich ist.
Die durchgehende Betonplatte als Gründung ohne Keller — bei tragfähigem Baugrund die häufige, wirtschaftliche Lösung.
Ein wasserdichter Keller aus wasserundurchlässigem Beton, ohne separate Abdichtung — Standard bei hohem Grundwasserstand.
Die Baupolizei der Stadt Wien. Sie erteilt die Baubewilligung auf Basis des vom Baumeister eingereichten Plans.
Der Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes, bei jedem Neubau verpflichtend.
Die österreichische Norm für Bauverträge — regelt Nachträge, Fristen und Gewährleistung.
Neubau Wien — Vergleich der Varianten
| Variante | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Massivbau (Ziegel/Beton) | Die klassische, langlebige Bauweise mit guter Speichermasse und Schallschutz — der Standard in Wien. |
| Mit Keller | Wenn Nutzfläche, Technikraum oder Lager gebraucht werden und der Baugrund es zulässt — je nach Grundwasser als weiße Wanne. |
| Ohne Keller (Bodenplatte) | Wirtschaftlicher, wenn kein Keller nötig ist und der Baugrund tragfähig ist. |
Neubau Wien — Referenz-Projekte
Einfamilienhaus, Umland
Schlüsselfertiger Massivbau vom Fundament bis zur Übergabe, alle Gewerke koordiniert, Statik über den Baumeister-Partner.
Doppelhaus, Stadtrand
Zwei Einheiten mit gemeinsamer Gründung, koordinierte Ausführung mit Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Kleines Mehrfamilienhaus
Neubau für einen Bauträger, Bauausführung durch Skyline Bau, Einreichung und Statik über den konzessionierten Partner.
Verwandte Leistungen Skyline Bau
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Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.