Werte, die man nachprüfen kann.Alles andere ist Prospekt.
Jede Baufirma schreibt „Qualität, Verlässlichkeit, Transparenz“ auf die Website. Das kostet nichts und beweist nichts.
Wir haben es anders gemacht. Auf dieser Seite stehen sechs Zusagen — und zu jeder steht dabei, wie Sie prüfen können, ob wir sie halten.
Wenn eine davon nicht eingehalten wird, haben Sie einen Beleg in der Hand. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Wert und einer Floskel.
Ein Wert, den man nicht prüfen kann, ist kein Wert. Es ist Werbung.
Sechs Zusagen — und wie Sie sie prüfen
1. Wir sagen, was wir sind. Und was nicht.
Skyline Bau ist der Bau- und Sanierungsbereich der Bling Bling GmbH — Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732. Wir sind kein konzessionierter Baumeister und behaupten es nicht. Nach § 99 Abs. 5 GewO dürften wir das auch gar nicht.
So prüfen Sie es: Geben Sie die GISA-Zahl im Gewerbeinformationssystem Austria ein. Das dauert dreißig Sekunden. Und verlangen Sie das von jedem Anbieter, der Ihnen ein Angebot legt. Wer die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.
2. Sie sehen die Papiere, bevor Sie unterschreiben.
Reglementierte Gewerke — Statik (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — führen konzessionierte Partnerbetriebe aus. Nicht wir.
So prüfen Sie es: Verlangen Sie den Befugnisnachweis vor Vertragsabschluss. Sie bekommen ihn — nicht auf Nachfrage, nicht später, sondern vorher. Wenn ein Anbieter Ihnen den erst nach der Unterschrift zeigt, fragen Sie sich, warum.
3. Der Preis steht, bevor gebaut wird.
Festpreis nach ÖNORM B 2110, mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist — das ist der Teil, den die meisten weglassen.
So prüfen Sie es: Lesen Sie die Position „nicht enthalten“. Wenn es sie im Angebot nicht gibt, ist es kein Festpreis, sondern eine Hausnummer. Fragen Sie konkret: Ist die Entsorgung drin? Die Abdichtung? Die Baustelleneinrichtung?
4. Wir bauen nicht weiter, wenn etwas auftaucht.
Beim Öffnen kommt manchmal etwas zum Vorschein, das niemand sehen konnte: durchfeuchtete Dippelböden, korrodierte Leitungen, fehlende Abdichtung. Dann stoppen wir. Wir fotografieren, melden uns, und Sie bekommen ein Nachtragsangebot.
So prüfen Sie es: Das steht im Vertrag. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung, mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird. Kein „wir haben das halt gleich mitgemacht“ auf der Schlussrechnung.
5. Sie bekommen Bilder von dem, was Sie nie sehen.
Die Rohinstallation, bevor die Wände geschlossen werden. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist.
So prüfen Sie es: Bei der Abnahme bekommen Sie die Fotodokumentation, das Abnahmeprotokoll, die Mängelliste mit Erledigungsvermerk und die Befugnisnachweise. Ohne Nachfrage. Diese Papiere brauchen Sie beim Verkauf und im Schadensfall — und die meisten Bauherren bekommen sie nie.
6. Wir raten ab, wenn es keinen Sinn ergibt.
Nicht jedes Objekt muss saniert werden. Wenn die Leitungen aus Kupfer bestehen, die Abdichtung intakt ist und keine Feuchteschäden vorliegen, dann ist ein Bad aus den 1990ern technisch in Ordnung — es sieht nur alt aus. Dann reichen neue Armaturen und ein Anstrich.
So prüfen Sie es: Fragen Sie uns bei der Besichtigung, was wir vom Bestand halten. Wenn die Antwort immer „alles muss raus“ lautet, egal was Sie zeigen — dann verkauft Ihnen jemand etwas, statt Sie zu beraten.
Der teuerste Posten ist der, den Sie nie sehen.
Was wir nicht versprechen
Ehrlichkeit heißt auch, die Grenzen zu nennen.
- Wir sind nicht der billigste Anbieter. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist günstiger. Bis zur Schlussrechnung.
- Wir bauen keinen Estrich in drei Tagen. Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, nicht Verhandlungssache.
- Wir nennen keinen Preis am Telefon. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach der Besichtigung.
- Wir sind kein Baumeister. Statik, Planverfassung und MA-37-Einreichung laufen über konzessionierte Partnerbetriebe. Wenn Ihr Projekt überwiegend daraus besteht, sagen wir Ihnen, dass Sie besser direkt dort anfragen.
Referenz: Parlamentsgebäude Wien
- Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Referenzschreiben vom 17.10.2022. PDF ansehen
- Warum das hierher gehört — Werte zeigen sich, wo es unbequem wird: Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster, eine Abnahme, die nichts durchgehen lässt. Das Referenzschreiben können Sie lesen. Das ist der Punkt.
Häufige Fragen zu unserer Arbeitsweise
Was unterscheidet Skyline Bau von anderen Anbietern?
Warum sagen Sie, dass Sie kein Baumeister sind?
Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht?
Raten Sie auch mal von einem Auftrag ab?
Was dokumentieren Sie?
Wie halten Sie Termine?
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Wie gehen Sie mit Bewohnern und Nachbarn um?
Was ist Ihnen wichtiger: Preis oder Substanz?
Nach dem Bau: die Bauschlussreinigung
Die Endreinigung ist bei uns im Festpreis enthalten. Wer darüber hinaus komplett gereinigt haben will, arbeitet mit Bling Bling Premium Reinigung. Bling Bling Premium Reinigung
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Kostenlose Besichtigung in ganz Wien. Festpreis nach Aufmaß. Antwort auf schriftliche Anfragen binnen 2 Werktagen.
Prüfen Sie uns. Und alle anderen auch.
GISA 37945732. Öffentlich abfragbar. Dreißig Sekunden.
Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348) und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732, kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.