Rechtlich transparent · Ausführende Baufirma Wien · Seit 2014

Baufirma Wien,die alle Termine, Preise und Gewerke aus einer Hand hält.

Baufirma Wien — Ihr ausführendes Bauunternehmen für alle 23 Bezirke. Wichtige Klarstellung vorweg — wir sind kein Baumeister-Betrieb. Wir sind die Wiener ausführende Baufirma unter der Markenbezeichnung Skyline Bau, betrieben von der Bling Bling GmbH (Wiener Baugewerbetreibender, GISA-Zahl 37945732). Für reglementierte Baumeister-Aufgaben nach § 94 Z 5 GewO arbeiten wir mit einem Netz aus konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Alles aus einer Hand: Baufirma-Vollprogramm mit Wiener Sanierung, Wohnungssanierung, Altbausanierung, Generalsanierung, Zinshaussanierung, Trockenbau, Fliesen, Fassade, Abbruch, Wiener Dachausbau — Festpreis nach ÖNORM B 2110:2023, Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.

Baufirma Wien — die transparente Wiener Positionierung. Wenn Sie in Wien eine Baufirma für Ihre Wiener Sanierung, Ihren Wiener Umbau oder Ihre Wiener Renovierung suchen, sollten Sie eine Wiener Kernfrage klären: Ist der Wiener Anbieter ein befugter Baumeister-Betrieb oder ein Wiener Baugewerbetreibender? Nur eine Baufirma mit uneingeschränkter Baumeister-Konzession darf sich laut § 99 Abs. 5 GewO als “Baumeister” bezeichnen. Wir dürfen das als Wiener Baugewerbetreibender nicht — und tun das auch nicht. Für Wiener planende und statisch relevante Aufgaben arbeiten wir mit einem Netz aus Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben zusammen. Das Ergebnis für Sie als Auftraggeber: eine Baufirma, ein Wiener Bauleiter, ein Wiener Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 — alle Bau-Gewerke aus Wiener einer Hand koordiniert.

bauausführendes Unternehmen Marke der Bling Bling GmbHGISA 37945732 BaugewerbetreibenderKonzessionierte PartnerbetriebeFestpreis nach ÖNORM B 2110Bau-Haftpflicht 3 Mio. €Peak Vienna 1210 Wien

Baufirma Wien — Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?

Der Wiener Begriff “Baufirma” ist ein Wiener Sammelbegriff im Wiener Alltagsgebrauch — er umfasst Baumeister-Betriebe, Wiener Baugewerbetreibende und Bauhandwerks-Betriebe. Wiener Fach-Bedeutung: Nach österreichischer Wiener Gewerbeordnung gibt es zwei Wiener Klassen:

  • Wiener Baugewerbetreibender (§ 99 GewO): Wiener eingeschränkt befugter Wiener Bauhandwerks-Betrieb mit dem Recht zur Wiener Baustellen-Ausführung, aber ohne eigenständige Wiener Planungs- und Wiener Statik-Berechtigung. Bling Bling GmbH (unter der Wiener Marke Skyline Bau) fällt in diese Wiener Klasse.
  • Wiener Bauhandwerks-Betriebe: Wiener eingeschränktere Gewerke wie Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten — ohne Baumeister- oder Wiener Baugewerbetreibenden-Rang.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Wählen Sie Wiener nach Ihrem Wiener Bau-Bedarf. Bei Statisch relevanten Wiener Bauvorhaben (Wiener neue Tragende Wand-Öffnung, Wiener Aufstockung, Zubau) ist ein Baumeister-Betrieb erforderlich — oder eine Baufirma wie unsere Wiener Bling Bling GmbH mit Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Bei Wiener reiner Renovierung ohne Wiener Grundriss-Änderung reicht ein Wiener Baugewerbetreibender.

Baufirma Wien — Was Skyline Bau als Wiener ausführende Baufirma für Sie tut

Unsere Wiener Rolle unter der Marke Skyline Bau ist Wiener klar definiert: Wiener Baustellen-Ausführung, Gewerke-Koordination und Wiener Bauleitung. Wiener Planung und Statik überlassen wir Wiener befugten Ziviltechnikern oder Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Wiener konkret leisten wir:

  • Wiener Baustellen-Ausführung durch die Bling Bling GmbH. Wiener Wohnungssanierung, Altbausanierung, Generalsanierung, Zinshaussanierung — Wiener bauhandwerklich umgesetzt.
  • Gewerke-Koordination durch einen Wiener Bauleiter. Ein Wiener Ansprechpartner statt 12 Wiener Handwerkern. Der Wiener Bauleiter koordiniert die Wiener Sub-Gewerke.
  • Wiener Konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für reglementierte Gewerke. Baumeister-Statik (§ 94 Z 5 GewO), Wiener Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Wiener Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Wiener Heizungstechnik (§ 94 Z 31), Wiener Rauchfangkehrer (§ 94 Z 55).
  • Wiener Bauleitung und wöchentliche Foto-Dokumentation. Für Sie, Ihre Wiener Hausverwaltung und Ihre Versicherung.
  • Wiener Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023. Keine Wiener Nachträge-Überraschung.
  • Wiener Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.
  • Wiener Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB. Bei Wiener verdeckten Mängeln bis 30 Jahre § 1489 ABGB.

Baufirma Wien — Kostenrahmen 2026

die die Wiener Bauordnung-Kostenrahmen · Skyline Bau als Baufirma 2026
Wohnungssanierung1.000-1.800 €/m²
Gesamtgebäude1.500-2.500 €/m²
Kleinbad 4-6 m²12.000-18.000 €
Mittelbad 7-10 m²18.000-25.000 €
Renovierung ohne Leitungen300-600 €/m²
Zinshaus-Sanierung1.400-3.500 €/m²

Baufirma Wien — Bau-Gewerke und ihre Konzessionen (§ 94 GewO)

Auftraggeber sollten die Gewerbe-Zuordnung kennen. Skyline Bau bündelt als Wiener ausführende Baufirma alle Wiener relevanten Gewerke — durch Wiener eigene Baustellen-Ausführung (Bling Bling GmbH) plus Wiener konzessionierte Partnerbetriebe für reglementierte Aufgaben:

  • § 94 Z 5 GewO — Baumeister-Konzession: Wiener Planung, Statik, Tragwerk. Erbracht durch Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb.
  • § 94 Z 16 GewO — Wiener Elektrotechnik: Wiener Elektro-Installation, Wiener FI-Schutzschalter, Wiener Zone-Klassifikation im Bad nach ÖVE E 8001-1. Wiener konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 25 GewO — Wiener Gas- und Sanitärtechnik: Wiener Wasser-, Wiener Gas-, Wiener Abwasser-Anschluss. Wiener konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 31 GewO — Wiener Heizungstechnik: Wiener Wärmepumpe, Gastherme, Fernwärme-Anschluss. Wiener konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 38 GewO — Wiener Rauchfangkehrer: Wiener Kamin-Kehrung, Wiener Emissions-Messung. Wiener konzessionierter Partner.
  • § 99 GewO — Wiener Baugewerbetreibender: Wiener Baustellen-Ausführung. Skyline Bau als Wiener Marke der Wiener Bling Bling GmbH — direkter Wiener Träger.
  • Wiener freie Bauhandwerks-Gewerke: Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten, Bodenverlegung. Wiener direkt durch Wiener Bling Bling GmbH oder Wiener freie Handwerker-Partner.

Baufirma Wien — Sanierungs- und Bauleistungs-Spektrum

  • Wiener Wohnungssanierung. Wiener Wohnungen aller Wiener 23 Bezirke.
  • Wiener Haussanierung. Wiener Einfamilien- und Wiener Reihenhaus-Sanierung.
  • Wiener Altbausanierung. Wiener Gründerzeit 1848-1918 mit Wiener MA-19-Schutzzonen-Bezug.
  • Wiener Generalsanierung. Wiener Vollsanierung. die Kostenrichtwerte.
  • Wiener Zinshaussanierung. Wiener Sanierung von Wiener Mietshäusern unter MRG.
  • Wiener Kernsanierung. Wiener bis auf Rohbau-Zurückgeführte Wiener Vollsanierung.
  • Wiener Badsanierung. Wiener Kleinbad 12.000-18.000 €.
  • Wiener Küchen-Umbau. Wiener Küchen-Neuinstallation.
  • Fliesen verlegen. Feinstein, Naturstein, XXL-Formate.
  • Trockenbau. Wiener Trennwände, abgehängte Decken, Wiener Vorsatzschalen.
  • Malerarbeiten. Wiener Innen- und Wiener Außenanstrich.
  • Wiener Fassadensanierung. Wiener WDVS, Original-Fassaden.
  • Wiener Balkonsanierung. Belag, Abdichtung, Geländer.
  • Wiener Tiefgaragensanierung. Wiener Beton-Sanierung nach ÖNORM EN 1504.
  • Wiener Dachausbau und Aufstockung. Mit Wiener konzessionierten Baumeister-Partnern für Wiener Statik.
  • Abbruch und Entkernung. Wiener Innenabbruch, Teilabbruch.
  • Wiener Aushub und Pflasterung. Wiener Kellerräume, Zufahrten.

Baufirma Wien — Wiener Bauordnung §§ 60-62a und Wiener Behörden-Verfahren

  • Wiener § 60 BO für Wien — Bewilligungspflicht: bei Wiener tragender-Wand-Öffnung, Wiener Aufstockung, Zubau, Nutzungs-Änderung. Wiener Einreichplan-Erfordernis. Wiener Verfahrensdauer 3-8 Monate.
  • Wiener § 62 BO für Wien — Anzeigepflichtige Vorhaben: bei Wiener nicht-tragender Zwischenwand-Änderung. Wiener Bauanzeige an Wiener MA 37.
  • Wiener § 62a BO für Wien — Bewilligungsfreie Vorhaben: Wiener reine Innen-Renovierung ohne statischen Eingriff.
  • Wiener MA 37 Baupolizei-Zuständigkeit: Wiener Bauverfahren beim jeweiligen Wiener Bezirk.
  • Wiener MA 19 Schutzzonen-Konsultation: bei Wiener Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk). Wiener Vorlauf 6-12 Wochen.
  • Wiener Bundesdenkmalamt (BDA): bei denkmalgeschützten Bauten.
  • Skyline Bau-Behörden-Begleitung: unser Bauleiter begleitet Wiener MA-19-Konsultation, Wiener Einreichplan-Erstellung und Wiener Fertigstellungs-Anzeige § 128 BO für Wien.

Baufirma Wien — Förderungen 2026 für Bauprojekte

  • Wiener Wohnfonds Wien: Wiener Sanierungsförderung bei Wiener Zinshaus und größeren Bauprojekten.
  • Wiener MA 25 Wohnbauförderung: Wiener Ersterwerber-Sanierungsförderung.
  • Wiener Stadt Wien thermisch-energetische Sanierung: laut wien.gv.at.
  • Wiener Klima- und Innovationsagentur Wien: Wiener innovative Bauprojekte.
  • Wiener Hauskunft Wien: Wiener neutrale Beratungs-Institution.
  • Wiener FSW Barrierefrei-Förderung: bis 6.000 €.
  • Wiener Kesseltausch-Prämie 2026: bis 4.500 €.
  • Wiener BDA-Denkmalschutz-Zuschuss: bis 30 % der Wiener Bausumme.
  • Skyline Bau-Fördermittel-Vorbereitung: Wiener Bauleiter unterstützt Wiener Antrag-Vorbereitung kostenlos.

Baufirma Wien — Ablauf in 12 Phasen — vom Erstgespräch zur Wiener Endabnahme

Erstgespräch vor OrtWiener kostenlose Erstbesichtigung mit Aufmaß und Wiener Substanz-Bewertung.
Wiener MA-19-Vorklärung / BDA-Anfragebei Wiener Schutzzone oder Wiener Denkmalschutz. Wiener Vorlauf 6-12 Wochen.
Wiener Sanierungskonzept mit 3 VariantenBasic, Standard, Premium.
Wiener Konzessionierte Baumeister-Partner-Konsultationbei Statisch relevanten Fragen.
Wiener Einreichplan-Erstellungbei Wiener bewilligungspflichtigen Vorhaben.
Wiener Festpreis-Angebot ÖNORM B 2110:2023schriftlicher Vertrag mit Wiener Bauzeit-Zusage.
Wiener MA-37-BauanzeigeWiener Behörden-Kommunikation durch Skyline-Bauleiter.
Wiener Baustellen-StartEntkernung, Abbruch, Rohbau-Anpassungen.
Wiener Rohinstallationdurch Wiener konzessionierte Partner (Elektro/Sanitär/Heizung).
Wiener Estrich + TrocknungWiener 4-8 Wochen.
FeinausbauFliesen, Malerarbeiten, Bodenverlegung.
Wiener Endabnahme mit Foto-DokumentationWiener Gewährleistung 3 Jahre § 933 ABGB.

Baufirma Wien — Bezirks-Vollabdeckung: alle 23 Bezirke

Was eine Baufirma in Wien kostet — Marktrichtwerte 2026

„Baufirma” ist ein Sammelbegriff, und entsprechend weit gehen die Preise auseinander. Sinnvoll vergleichen lässt sich nur, was denselben Leistungsumfang meint. Die Werte, die am Wiener Markt kursieren:

Stundensatz Bau & Handwerk

60–90 €/h — je nach Gewerk und Qualifikation. Relevant bei Regiearbeiten, nicht bei Festpreisprojekten.

Teilsanierung

ab 400 €/m² — Böden, Maler, einzelne Gewerke ohne Eingriff in die Haustechnik.

Komplettsanierung

1.000–2.500 €/m² — Rückbau, Haustechnik, Elektrik, Bodenaufbau, Oberflächen.

Rohbau

600–800 €/m² — Fundament, Wände, Decken, Dachstuhl ohne Ausbau.

Neubau belagsfertig

1.900–2.700 €/m² Wohnnutzfläche — ohne Böden und Endoberflächen.

Neubau schlüsselfertig

2.100–2.900 €/m² Wohnnutzfläche — bezugsfertig übergeben.

Zur Einordnung: Spannen sind keine Preise. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet der Zustand der Substanz — Steigleitungen, Elektrik, Statik, Bodenaufbau. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Deshalb nennen wir den Preis nach der Besichtigung als Festpreis und nicht vorher als Spanne im Prospekt.

Woran Sie eine seriöse Baufirma erkennen

Die Wirtschaftskammer nennt Kriterien, die sich in der Praxis bewährt haben. Prüfen Sie die — bei uns wie bei jedem anderen:

  • Gewerbeberechtigung und Kammermitgliedschaft — lassen Sie sich die GISA-Zahl zeigen. Sie ist öffentlich abfragbar. Unsere: GISA 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO).
  • Nachweisbare Referenzen — abgeschlossene Projekte, nicht Renderings.
  • Transparenter Kostenvoranschlag — Positionen einzeln aufgeschlüsselt, mit Mengen und Einheitspreisen. Ein Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung ist kein Angebot, sondern eine Hausnummer.
  • Einhaltung der Wiener Bauordnung und OIB-Richtlinien — inklusive Arbeits- und Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle.
  • Klare Aussage zu reglementierten Gewerken — wer macht Gas, Sanitär, Elektro, Statik? Ist der Betrieb befugt? Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Das ist Ihr gutes Recht.
  • Keine Anzahlung vor Leistung — Zahlung nach Baufortschritt, nicht im Voraus.

Die häufigsten Fallen im Bauangebot

Der fehlende Posten

Entsorgung, Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Endreinigung — das sind reale Kosten, die in günstigen Angeboten gern fehlen und später als Nachtrag kommen. Prüfen Sie, ob sie im Leistungsverzeichnis stehen.

Die verschwiegene Abdichtung

Steht keine Verbundabdichtung im Angebot, ist sie nicht kalkuliert. In Nassbereichen ist sie nach ÖNORM B 3407 vorgeschrieben — wer sie weglässt, spart am einzigen Bauteil, das über Dichtheit entscheidet.

Die optimistische Bauzeit

Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife, Fließestrich 7–14 Tage. Wer eine Komplettsanierung mit neuem Estrich in zwei Wochen verspricht, hat entweder keinen Estrich eingeplant oder rechnet gegen die Belegreife. Beides rächt sich.

Das offene Nachtragsverfahren

Fragen Sie konkret: Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht? Gibt es ein Nachtragsangebot mit Ihrer Zustimmung — oder wird weitergearbeitet und hinterher verrechnet? Bei uns gilt: wir stoppen, fotografieren, melden uns. Sie entscheiden, bevor weitergebaut wird.

Der unklare Vertragspartner

Bei Vermittlungsportalen bekommen Sie Angebote, aber keinen Vertragspartner. Bei Einzelgewerken haben Sie fünf Verträge und fünf Ansprechpartner, die im Schadensfall aufeinander zeigen. Klären Sie vorab: Wer schuldet die Gesamtleistung, und wer haftet?

Der Wiener Markt für Baufirmen — 496 Betriebe, drei Klassen

Allein im Bundesland Wien sind mehrere hundert Betriebe als Bauunternehmen oder Baufirma registriert. Die Zahl sagt wenig — entscheidend ist, in welche der drei gewerberechtlichen Klassen ein Betrieb fällt. Denn davon hängt ab, was er überhaupt darf.

Konzessionierte Baumeisterbetriebe (§ 94 Z 5 GewO)

Dürfen planen, statisch berechnen, bauleiten und ausführen — auch Eingriffe in tragende Bauteile. Die weitreichendste Befugnis im Hochbau. Wer sie führt, hat Befähigungsprüfung, einschlägige Praxis und kaufmännischen Eignungsnachweis erbracht. Wenn Ihr Projekt Statik berührt, ist das die Adresse — entweder direkt oder über einen Generalunternehmer, der einen solchen Betrieb einbindet.

Baugewerbetreibende (§ 99 GewO)

Dürfen ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Für tragende Bauteile und Statik binden sie einen konzessionierten Baumeister ein. Das ist unsere Einstufung: Die Bling Bling GmbH ist Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732. Nach § 99 Abs. 5 GewO dürfen wir uns nicht „Baumeister” nennen — und tun es auch nicht.

Vermittlungsportale und Verzeichnisse

Sie führen keine Bauleistung aus, sondern leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Sie bekommen Angebote, aber keinen Vertragspartner. Im Mangelfall haben Sie niemanden, der die Gesamtleistung schuldet. Das ist kein Vorwurf — es ist einfach ein anderes Geschäftsmodell, und Sie sollten wissen, welches Sie gerade nutzen.

Warum die Firmengröße wenig aussagt

Am Wiener Markt finden Sie Betriebe, die seit 170 Jahren bestehen, und solche, die seit drei Jahren am Markt sind. Beides sagt für sich genommen nichts über die Eignung für Ihr Projekt.

  • Große Konzerne — stark bei Großprojekten und Infrastruktur. Für eine 80-m²-Wohnungssanierung meist überdimensioniert; Sie sind dort ein kleiner Auftrag unter vielen.
  • Mittelständische Baufirmen — der übliche Zuschnitt für Sanierung, Umbau und Rohbau im Wohnbau. Hier fällt die Entscheidung meist über Referenzen und Kommunikation, nicht über Größe.
  • Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen — günstig bei klar abgegrenzten Einzelgewerken. Bei mehreren Gewerken koordinieren Sie selbst.
  • Generalunternehmer — Vertragsrolle, keine Größenklasse. Ein GU kann klein sein und trotzdem die Gesamtleistung schulden, weil er die Gewerke bündelt und dafür haftet.

Die relevantere Frage als „wie groß” ist: Wer steht im Vertrag, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Prüfen Sie uns

Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.

Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen

Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.

1. Die GISA-Zahl

Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.

2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe

Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.

3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110

Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.

Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.

Ehrlich gesagt

Was wir nicht versprechen.

Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.

  • „Wir sind die Günstigsten.” — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
  • „Das geht in zwei Wochen.” — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
  • „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.” — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
  • „Wir machen alles selbst.” — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.

Wann Sie uns nicht brauchen

Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Ein einzelnes Gewerk

Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.

Überwiegend Statik und Planung

Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.

Technisch intakt, nur alt

Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.

Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Häufige Fragen zur Baufirma Wien

Warum nennt Skyline Bau keinen Preis am Telefon?
Weil er dann falsch wäre. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand: Steigleitungen, Elektrik, Bodenaufbau, Statik. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann bekommen wir den Auftrag nicht — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge. Am Ende zahlt der Bauherr mehr als bei einem ehrlichen Angebot.
Was ist der teuerste Posten bei einer Sanierung?
Nicht die Fliesen und nicht die Küche, sondern das, was hinter der Wand liegt: der Tausch der Steigleitungen, die Elektro-Neuinstallation nach ÖVE/ÖNORM E 8001, der statisch geprüfte Bodenaufbau und die Verbundabdichtung nach ÖNORM B 3407. Das sieht am Ende niemand — aber es entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist.
Warum darf Skyline Bau nicht alle Gewerke selbst ausführen?
Weil die Gewerbeordnung das so vorschreibt. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — dürfen nur konzessionierte Betriebe ausführen. Das ist kein Nachteil, sondern Ihr Schutz: Ein Fehler an einer Gasleitung kann tödlich enden. Wer behauptet, alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.
Was ist ein freies Gewerbe — und was ein reglementiertes?
Ein freies Gewerbe darf jeder ausüben, der ein Gewerbe anmeldet: Trockenbau, Estrich, Maler, Abbruch, Entkernung, Bauleitung. Ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 GewO verlangt einen Befähigungsnachweis: Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Fliesenleger. Skyline Bau führt die freien Gewerke mit eigenen Leuten aus und setzt für die reglementierten konzessionierte Partnerbetriebe ein.
Wie erkenne ich ein unseriöses Bauangebot?
An fünf Zeichen: Kein Leistungsverzeichnis, nur eine Pauschalsumme. Keine Position „nicht enthalten” — dort verstecken sich die Nachträge. Keine Entsorgung im Preis — Bauschutt sind mehrere Tonnen. Unrealistische Bauzeit — Estrich in zwei Wochen geht nicht. Hohe Anzahlung vor Leistung — gezahlt wird nach Baufortschritt, nicht im Voraus.
Bekomme ich Fotos von dem, was später niemand mehr sieht?
Ja. Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände und der Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet über die Dichtheit in zwanzig Jahren. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme, ohne Nachfrage. Die meisten Bauherren bekommen sie nie.
Wie viele Baufirmen gibt es in Wien?
Mehrere hundert Betriebe sind im Bundesland Wien als Bauunternehmen oder Baufirma registriert. Die Zahl sagt wenig — entscheidend ist die gewerberechtliche Klasse: konzessionierter Baumeisterbetrieb (§ 94 Z 5 GewO), Baugewerbetreibender (§ 99 GewO) oder Vermittlungsportal ohne eigene Bauleistung. Davon hängt ab, was der Betrieb überhaupt darf und ob Sie einen Vertragspartner haben.
Spielt die Größe der Baufirma eine Rolle?
Weniger, als man denkt. Große Konzerne sind stark bei Infrastruktur, für eine 80-m²-Wohnungssanierung aber meist überdimensioniert. Kleinbetriebe sind günstig bei Einzelgewerken, dann koordinieren Sie aber selbst. Die relevantere Frage ist: Wer steht im Vertrag, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Was ist ein Generalunternehmer?
Keine Gewerbeart, sondern eine Vertragsrolle: Ein Betrieb schuldet die Gesamtleistung und koordiniert alle Gewerke. Ein GU kann klein sein und trotzdem für alles haften. Wir übernehmen diese Rolle — Bauleistung mit eigenen Leuten, reglementierte Gewerke über konzessionierte Partnerbetriebe, ein Vertrag, eine Gewährleistung.
Was bringt mir ein Vergleichsportal?
Angebote — aber keinen Vertragspartner. Portale führen keine Bauleistung aus, sie leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Im Mangelfall haben Sie niemanden, der die Gesamtleistung schuldet. Das ist kein Vorwurf, nur ein anderes Geschäftsmodell. Sie sollten wissen, welches Sie gerade nutzen.
Wo finde ich die Gewerbeberechtigung einer Baufirma?
Im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) — öffentlich und kostenlos abfragbar. Lassen Sie sich die GISA-Zahl geben und prüfen Sie sie. Unsere: GISA 37945732, Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, ist ein Warnsignal.
Was kostet eine Baufirma in Wien?
Das hängt vom Leistungsumfang ab. Marktrichtwerte 2026: Stundensätze für Bau- und Handwerksleistungen liegen bei 60–90 €/h. Teilsanierung ab 400 €/m², Komplettsanierung 1.000–2.500 €/m², Rohbau 600–800 €/m², Neubau schlüsselfertig 2.100–2.900 €/m² Wohnnutzfläche. Den genauen Preis nennen wir nach kostenloser Besichtigung als Festpreis.
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH. Diese ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO (GISA 37945732) und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke führen ausschließlich konzessionierte Partnerbetriebe aus, die wir koordinieren.
Was ist der Unterschied zwischen Baufirma, Bauunternehmen und Baumeister?
Baufirma und Bauunternehmen sind allgemeine Sammelbegriffe ohne gewerberechtliche Bedeutung — sie sagen nichts über die Befugnis aus. Baumeister ist dagegen eine geschützte Konzession nach § 94 Z 5 GewO: Sie berechtigt zu Planung, statischer Berechnung, Bauleitung und Ausführung. Der Baugewerbetreibende nach § 99 GewO darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348, GISA 37945732). Skyline Bau ist deren Markenbezeichnung für den Bau- und Sanierungsbereich und keine eigenständige Rechtsperson. Alle Angebote, Verträge, Rechnungen und die Gewährleistung laufen über die Bling Bling GmbH.
Woran erkenne ich eine seriöse Baufirma?
An sechs Dingen: Gewerbeberechtigung (GISA-Zahl ist öffentlich abfragbar), nachweisbare Referenzen, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag mit Mengen und Einheitspreisen, Einhaltung der Wiener Bauordnung und OIB-Richtlinien, klare Aussage zu reglementierten Gewerken (wer macht Gas, Sanitär, Elektro — und ist er befugt?), und keine Anzahlung vor Leistung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Nein. Gezahlt wird nach Baufortschritt, nicht im Voraus. Wer eine hohe Anzahlung vor dem ersten Handschlag verlangt, verlagert sein unternehmerisches Risiko auf Sie.
Was ist ein Kostenvoranschlag — und was ein Festpreis?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung; er kann überschritten werden. Ein Festpreis ist verbindlich. Wir nennen den Preis nach der Besichtigung als Festpreis, mit Leistungsverzeichnis — inklusive dem, was nicht enthalten ist. Was sich später ändert, geht nur über ein Nachtragsangebot mit Ihrer Zustimmung.
Arbeiten Sie in allen Wiener Bezirken?
Ja, in allen 23. Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz: Gründerzeit-Altbau mit Dippelboden ist aufwändiger als ein Neubau mit Betondecke. Das fließt in die Kalkulation ein — nicht die Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und melden uns, bevor weitergearbeitet wird. Sie bekommen ein Nachtragsangebot mit Fotodokumentation und entscheiden. Wir bauen nicht einfach weiter und stellen es hinterher in Rechnung.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Auf schriftliche Anfragen antworten wir an Werktagen binnen 2 Werktagen. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich; danach bekommen Sie das Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis.
Sind Sie eine Baumeister-Firma?

Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Wiener Bling Bling GmbH — einer Wiener Baugewerbetreibenden nach § 99 GewO (GISA 37945732). Nur Wiener Betriebe mit uneingeschränkter Baumeister-Konzession dürfen sich laut § 99 Abs. 5 GewO als “Baumeister” bezeichnen. Für Baumeister-Aufgaben (Statik, Tragwerk, Bewilligungs-Einreichung) arbeiten wir mit einem Netz aus Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?

Baufirma ist ein Wiener Sammelbegriff. Baumeister-Betrieb (§ 94 Z 5 GewO) hat Wiener uneingeschränkte Konzession für Wiener Planung und Statik. Wiener Baugewerbetreibender (§ 99 GewO) hat Wiener eingeschränktere Konzession für Wiener Baustellen-Ausführung — dazu zählt Wiener Bling Bling GmbH unter der Wiener Marke Skyline Bau.

Wer plant unsere Wiener Bauleistung?

Wiener Planung erfolgt durch Wiener befugte Ziviltechniker oder Wiener konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe. unser Bauleiter koordiniert Wiener Planung, Ausführung und Behörden-Kommunikation als Wiener ein Ansprechpartner.

Wer macht die Wiener Statik?

Wiener statischer Nachweis durch befugten Wiener Ziviltechniker oder Wiener konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO). unser Bauleiter organisiert den Wiener Statik-Nachweis für Wiener MA-37-Einreichung.

Wer haftet für Wiener Bauleistungen?

Wiener Bling Bling GmbH als Wiener ausführender Betrieb unter der Wiener Marke Skyline Bau. Wiener Bau-Haftpflicht 3 Mio. €. Wiener Gewährleistung 3 Jahre § 933 ABGB. Bei Wiener verdeckten Mängeln § 1489 ABGB bis 30 Jahre.

Wie funktioniert “Wiener alles aus einer Hand” konkret?

unser Bauleiter ist Wiener ein Ansprechpartner. Wiener Bling Bling GmbH führt Wiener Baustellen aus. Wiener konzessionierte Partnerbetriebe decken Wiener reglementierte Gewerke ab. Auftraggeber hat Wiener einen Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit Wiener Bling Bling GmbH.

Wie lange dauert eine Wiener Bauleistung?

Wiener Renovierung 3-8 Wochen. Wiener Vollsanierung 8-16 Wochen. Wiener Kernsanierung 16-24 Wochen. Wiener Wartezeit bis Baustart aktuell 6-12 Wochen wegen Wiener hoher Nachfrage bei Skyline Bau-Vollprogramm-Aufträgen.

Bietet Skyline Bau einen Wiener Festpreis-Vertrag?

Ja. Unser Standard-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit Wiener klarer Positionsliste und Wiener Bauzeit-Zusage. keine Nachträge ohne schriftliche Freigabe.

Wie ist die Wiener Gewährleistung geregelt?

Wiener 3 Jahre nach § 933 ABGB auf Wiener Bauleistungen. Bei Wiener verdeckten Mängeln bis 30 Jahre nach § 1489 ABGB. Wiener Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.

Welche Bezirke bedienen Sie?

Alle 23 Bezirke. Skyline Bau-Standort Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien. Wiener Nachbarschafts-Vorteil im Wiener 21. Bezirk Floridsdorf.

Brauche ich einen Wiener Einreichplan?

Bei Statisch relevanten Wand-Öffnungen § 60 BO für Wien ja. Bei Wiener nicht-tragender Wand-Änderung Wiener Bauanzeige § 62. Bei Wiener reiner Renovierung § 62a bewilligungsfrei. unser Bauleiter klärt das im Erstgespräch.

Was ist mit Wiener Schutzzonen (MA 19)?

Bei Wiener Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk) Wiener MA-19-Konsultation Pflicht. Wiener Vorlauf 6-12 Wochen. unser Bauleiter begleitet Wiener Konsultation.

Welche Förderungen sind für Baufirma-Aufträge möglich?

Wiener Wohnfonds Wien Sanierungsförderung, Wiener MA 25 Wohnbauförderung, Wiener FSW Barrierefrei-Zuschuss bis 6.000 €, Wiener Kesseltausch-Prämie bis 4.500 €, Wiener BDA Denkmalschutz-Zuschuss bis 30 %. unser Bauleiter unterstützt Wiener Antrag-Vorbereitung kostenlos.

Wie ist der Wiener Zahlungsplan?

Standard-Zahlungsplan: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Zwischenzahlung bei Rohinstallations-Fertigstellung, 30 % Schlusszahlung bei Endabnahme. Wiener alternativer Plan bei Kleinaufträgen 60/40 %. Wiener 14-Tage-Zahlungsziel.

Kann Skyline Bau die Wiener Bauschluss-Reinigung mit übernehmen?

Ja. Wiener Bling Bling Premium Reinigung als Wiener Schwesterunternehmen bietet Wiener Bauschluss-Reinigung, Wiener Grundreinigung und Unterhaltsreinigung. Wiener Kombi-Angebot bei Sanierungs-Abschluss.

Wo finde ich das Wiener Impressum?

Wiener Impressum-Träger: Wiener Bling Bling GmbH (FN 611990k, GISA 37945732), Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien. Skyline Bau Bau als geschützte Wiener Markenbezeichnung.

Wie können wir eine Wiener Erstberatung vereinbaren?

Wiener kostenlose Erstberatung vor Ort in Wien. unser Bauleiter mit Wiener Aufmaß, Foto-Dokumentation, Wiener Substanz-Bewertung. Anschließend Wiener Sanierungskonzept mit 3 Wiener Varianten und Festpreis-Angebot innerhalb 7-14 Werktagen. Wiener Kontakt +43 677 6166 2131 oder office@skylinebau.com.

Warum die Wiener Zweiteilung Skyline Bau + Bling Bling GmbH?

Wiener Rechts-Transparenz. Skyline Bau Bau ist die etablierte Wiener Markenbezeichnung für Wiener Sanierung, Bauleistung und Generalsanierung. Wiener Bling Bling GmbH ist der Wiener Rechts- und Wiener Betriebs-Träger als Wiener Baugewerbetreibender (GISA 37945732). Wiener Zusammenspiel: Wiener Marke Skyline Bau + Wiener befugter Baugewerbetreibender Bling Bling GmbH + Wiener konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für Wiener reglementierte Aufgaben.

Wiener Bling Bling Premium Reinigung

Nach Wiener Bauschluss professionelle Wiener Reinigung aus dem Wiener Konzern

Wiener Bauschluss-Reinigung, Wiener Grundreinigung, Unterhaltsreinigung durch die Wiener Bling Bling Premium Reinigung GmbH — direkt kombinierbar mit Ihrer Baufirma-Beauftragung. bling-bling.at

Wiener Erstberatung kostenlos — bei Ihnen vor Ort in Wien

Rechtliche Klarstellung: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH (FN 611990k, GISA 37945732, Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien). Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender laut § 99 GewO. Für reglementierte Gewerke wie Baumeister-Aufgaben (§ 94 Z 5 GewO), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Heizungstechnik (§ 94 Z 31) und Rauchfangkehrer (§ 94 Z 38) arbeiten wir ausschließlich mit befugten konzessionierten Partnerbetrieben zusammen. Die Bezeichnung “Baumeister” verwenden wir nicht als Selbstbezeichnung. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €. Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.
Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien · FN 611990k · ATU80299348 · GISA 37945732 · +43 677 61662131 · office@skylinebau.com

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.

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