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01
Sanierung
Altbau
Renovierung -
02
Trockenbau
Innenausbau HKLS
Malern - 03 Fassadenbau Dämmung Sanierung
- 04 Neubau Umbau Anbau Ausbau
Wir bauen.Und sagen vorher, was es kostet.
Sanierung, Abbruch und Ausbau in Wien — vom ausführenden Bauunternehmen.
Skyline Bau ist der Bau- und Sanierungsbereich der Bling Bling GmbH. Entkernung, Trockenbau, Estrich, Abdichtung, Fliesen und Maler machen unsere eigenen Leute. Was eine Konzession verlangt — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas, Sanitär, Elektro — führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, die wir koordinieren. Sie haben einen Vertragspartner, einen Festpreis und eine Gewährleistung.
Was wir machen
Generalsanierung
Vom Keller bis unters Dach. Alle Gewerke, ein Festpreis.
Wohnungssanierung
Entkernen, neu aufbauen, übergeben. Auch im bewohnten Haus.
Altbausanierung
Gründerzeit, Dippelboden, Kastenfenster. Wir kennen die Substanz.
Badsanierung
Abdichtung nach ÖNORM B 3407. Nicht drüberfliesen.
Zinshaussanierung
Für Hausverwaltungen und Eigentümer. Serienauftrag, ein Ansprechpartner.
Abbruch & Entkernung
Rückbau, Entsorgung, Abbruchanzeige. Sauber und angemeldet.
Trockenbau
Wände, Decken, Vorwand. Brandschutz und Schallschutz nach Norm.
Alle Leistungen
Was wir ausführen — und was konzessionierte Partner machen.
Aufmachen, hinschauen, Preis nennen. In der Reihenfolge.
Was Sanierung in Wien kostet
Richtwerte, keine Preise. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet die Substanz — Steigleitungen, Elektrik, Bodenaufbau, Statik. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Deshalb: Festpreis nach Besichtigung.
Wer bei uns was macht
Diese Unterscheidung ist keine Formalität. Sie entscheidet, wer bei Ihnen in der Wohnung steht — und wer im Schadensfall haftet.
Unsere eigenen Leute
Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Entkernung, Abbruch, Entsorgung, Trockenbau, Estrich, Abdichtung nach ÖNORM B 3407, Fliesen- und Bodenverlegung, Malerarbeiten, Bauleitung, Endreinigung.
Konzessionierte Partnerbetriebe
Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Statik, Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25). Diese Gewerke sind reglementiert und dürfen nur von befugten Betrieben ausgeführt werden. Wir arbeiten mit einem festen Kreis geprüfter Wiener Betriebe.
Was wir übernehmen
Planung, Koordination, Bauleitung, Qualitätsprüfung, Terminplanung, Behördenwege — und die Gewährleistung für die Gesamtleistung. Auch für die Arbeit der Partnerbetriebe.
Wie ein Projekt abläuft
Manchmal raten wir ab. Auch wenn es uns Geld kostet.
Wann wir Nein sagen
Nicht jedes Bad muss saniert werden. Wenn die Leitungen aus Kupfer bestehen, die Abdichtung hält und kein Feuchteschaden da ist, dann ist ein Bad aus den 1990ern technisch in Ordnung — es sieht nur alt aus. Dann reicht eine Renovierung, und alles andere wäre Geldverbrennung.
Wir sagen Ihnen das bei der Besichtigung. Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.
Bauen in Wien: was Sie wissen müssen
Bauzeiten und Lärmschutz
Werktags von 6 bis 20 Uhr sind Bauarbeiten in Wien grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strenge Lärmschutzauflagen — laute Arbeiten sind unzulässig.
Genehmigungen
Sobald in tragende Bauteile eingegriffen oder der Grundriss geändert wird, ist eine Bauanzeige bei der MA 37 nötig. Ortsbildwirksame Fassaden in Schutzzonen betreffen die MA 19, denkmalgeschützte Substanz das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen die Widmung vorab.
Förderungen
THEWOSAN für thermische Maßnahmen, „Raus aus Gas” für den Heizungstausch, auf Bundesebene der Sanierungsbonus. Erste Anlaufstelle für kostenlose, firmenunabhängige Beratung ist die Hauskunft des wohnfonds_wien. Entscheidend: vor Baubeginn beantragen. Wer zuerst baut und dann einreicht, bekommt nichts.
Für wen wir in Wien bauen
Wohnungseigentümer
Einzelne Wohnung, Komplettsanierung oder nur das Bad. Wir arbeiten mit Staubschutzschleuse, damit Sie während der Arbeiten in der Wohnung bleiben können.
Hausverwaltungen
Serienaufträge im bewohnten Zinshaus. Gebündelte Lärmphasen, Bauzeitplan pro Einheit, Wasserabstellzeiten 48 Stunden vorher angekündigt.
Zinshaus-Eigentümer
Generalsanierung vom Keller bis unters Dach. Strangsanierung, Fassade, Dach, Elektro — koordiniert, mit einem Ansprechpartner.
Bauträger
Sanierung vor der Vermietung oder dem Verkauf. Ab fünf Einheiten Serienpreis, fixer Übergabetermin.
Gewerbe
Büro, Lokal, Praxis. Umbau im laufenden Betrieb oder in der Schließzeit — abgestimmt auf Ihren Betriebsablauf.
Käufer
Sie haben eine Altbauwohnung gekauft und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Wir besichtigen und sagen Ihnen ehrlich, was die Substanz hergibt.
Der Wiener Altbau: wo die Kosten entstehen
Ein Großteil dessen, was wir sanieren, stammt aus der Gründerzeit oder der Zwischenkriegszeit. Dort treffen vier Kostentreiber zusammen, die im Neubau nicht existieren — und die man vor dem Öffnen nicht sieht.
Steigleitungen
Verzinkte Stahlleitungen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren sind innen verrostet und im Querschnitt reduziert. Wer ein neues Bad an eine 60 Jahre alte Leitung anschließt, hat nach zwei Jahren braunes Wasser und nach fünf Jahren den ersten Rohrbruch — hinter der neuen Fliese.
Dippelboden
Wiener Altbauten haben Holzbalkendecken. Estrich lässt sich darauf nicht ohne Weiteres aufbringen: Das Gewicht muss statisch beurteilt werden, und der Boden arbeitet. Für eine bodengleiche Dusche fehlt oft schlicht die Aufbauhöhe.
Elektroinstallation
Kein FI-Schutzschalter, kein Potentialausgleich, zu geringe Querschnitte. Das entspricht nicht der ÖVE/ÖNORM E 8001. Im Nassbereich ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Sicherheitsmangel — und ein reglementiertes Gewerk, das ein konzessionierter Partnerbetrieb ausführt.
Abdichtung
Die häufigste Schadensursache bei alten Bädern ist eine fehlende oder unterbrochene Abdichtung. Viele Bäder aus den 1970ern haben schlicht keine — die Fliese war die Abdichtung. Fugen sind aber nicht wasserdicht.
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände
- Fotodokumentation der Abdichtung
- Befugnisnachweise der eingesetzten konzessionierten Partnerbetriebe
- Abnahmeprotokoll
- Gewährleistung: 3 Jahre
Das brauchen Sie spätestens beim Verkauf der Wohnung oder wenn im Schadensfall die Versicherung wissen will, wer wie gearbeitet hat.
Was ein Bauunternehmen in Wien darf — und was nicht
Der Begriff „Baufirma” ist gewerberechtlich offen. Dahinter können sehr verschiedene Befugnisse stecken — und für Sie als Auftraggeber entscheidet das, ob Sie einen verbindlichen Vertragspartner haben oder eine Vermittlungsprovision zahlen.
Baumeister — § 94 Z 5 GewO
Die Baumeister-Konzession ist die weitreichendste Befugnis im Hochbau. Sie berechtigt zum Planen, Berechnen, Leiten und Ausführen von Hochbauten, einschließlich Eingriffen in tragende Bauteile und statischer Beurteilung. Wer sie führen will, braucht Befähigungsprüfung, einschlägige Praxis und den Nachweis kaufmännischer Eignung.
Baugewerbetreibender — § 99 GewO
Der eingeschränkte Baugewerbetreibende darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 vorbehalten — ein Baugewerbetreibender darf sich nicht so nennen.
Das ist unsere Einstufung. Die Bling Bling GmbH, deren Bau- und Sanierungsbereich unter der Marke Skyline Bau auftritt, ist Baugewerbetreibender nach § 99 GewO (GISA 37945732). Wir sind kein konzessionierter Baumeister — und nennen uns auch nicht so.
Generalunternehmer — keine eigene Gewerbeart
„Generalunternehmer” ist keine Konzession, sondern eine Vertragsrolle: Ein Betrieb schuldet die Gesamtleistung und koordiniert die Gewerke. Diese Rolle übernehmen wir, weil wir die Bauleistung selbst ausführen und für die reglementierten Gewerke konzessionierte Partnerbetriebe einsetzen. Ein Vertrag, eine Bauleitung, eine Gewährleistung für alles.
Wer in Wien was macht — eine Einordnung
Der Markt ist unübersichtlich, weil unter ähnlichen Begriffen sehr Verschiedenes verkauft wird. Damit Sie wissen, wen Sie da eigentlich anrufen:
- Konzessionierte Baumeister — dürfen planen, rechnen, statisch beurteilen, ausführen. Erste Adresse, wenn tragende Bauteile betroffen sind.
- Baugewerbetreibende (§ 99) — führen aus, planen nicht. Für Statik wird ein konzessionierter Partner eingebunden. Das sind wir.
- Generalunternehmer — Vertragsrolle: schuldet die Gesamtleistung, koordiniert alle Gewerke, haftet für alles.
- Einzelgewerk-Betriebe — Installateur, Elektriker, Fliesenleger. Sie beauftragen und koordinieren selbst: fünf Gewerke, fünf Verträge, fünf Ansprechpartner.
- Vermittlungsportale — leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Sie bekommen Angebote, aber keinen Vertragspartner.
- Bauträger (§ 117 GewO) — entwickeln und verkaufen Objekte auf eigene Rechnung. Eigenes Gewerbe, andere Rolle.
Bauen in Wien nach Bezirk und Substanz
Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz — und die Substanz bestimmt den Aufwand.
Gründerzeit: 1030, 1040, 1050, 1060, 1070, 1080, 1090
Zinshäuser, Baujahr 1860–1918. Dippelböden, Raumhöhen um 3,20 m, Kastenfenster, oft Gasetagenheizung. Steigleitungen aus verzinktem Stahl, Elektroinstallation ohne FI-Schutzschalter. Fast immer ist ein statisch geprüfter Bodenaufbau nötig, und die Aufbauhöhe entscheidet, was überhaupt möglich ist. Rechnen Sie am oberen Ende der Spanne.
Zwischenkrieg und Gemeindebau: 1100, 1110, 1120, 1150, 1160, 1200, 1210
Bauten der 1920er- bis 1960er-Jahre, häufig Massivdecken statt Holzbalken. Estrich ohne statische Sonderprüfung möglich, Aufbauhöhen reichen meist. Technisch der einfachere Fall. Bei Gemeindebauten kommt die Abstimmung mit Wiener Wohnen dazu — das verlängert die Vorlaufzeit.
Nachkrieg und Neubau: 1220, 1230, Randlagen
Betondecken, moderne Leitungsführung, ausreichende Aufbauhöhe. Sind die Steigleitungen aus Kupfer oder Kunststoff und intakt, entfällt der Strangtausch komplett.
Schutzzone und Denkmalschutz
Betrifft Fassade und Ortsbild, nicht die Wohnung innen. Relevant, sobald Fenster getauscht oder Öffnungen nach außen hergestellt werden — dann ist die MA 19 einzubinden, bei denkmalgeschützter Substanz zusätzlich das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen die Widmung vor dem Angebot.
Behörden in Wien: wer wofür zuständig ist
- MA 37 (Baupolizei) — Bauanzeige und Baubewilligung, sobald in tragende Bauteile eingegriffen, der Grundriss geändert oder erweitert wird.
- MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) — ortsbildwirksame Maßnahmen, Schutzzonen, Fassaden.
- MA 50 (Wohnbauförderung) — Förderanträge, Sanierungsförderung.
- Bundesdenkmalamt — denkmalgeschützte Substanz.
- Hauskunft (wohnfonds_wien) — kostenlose, firmenunabhängige Erstberatung zu allen Förderschienen. Gehen Sie dorthin, bevor Sie irgendwen beauftragen.
Bauzeiten in Wien: werktags von 6 bis 20 Uhr sind Bauarbeiten grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Wien nicht. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strenge Lärmschutzauflagen.
Wie Sie ein Bauangebot prüfen
Angebote sind schwer vergleichbar, weil jeder anders gliedert. Diese Fragen bringen Klarheit — bei uns wie bei jedem anderen:
- Ist die Entsorgung enthalten? Bauschutt ist ein realer Posten, der gerne fehlt und später nachkommt.
- Ist die Abdichtung ausgewiesen? Steht sie nicht im Leistungsverzeichnis, ist sie nicht kalkuliert.
- Wer macht Elektro, Gas und Sanitär — und ist der Betrieb befugt? Lassen Sie sich den Befugnisnachweis zeigen. Das ist Ihr gutes Recht.
- Was passiert bei Zusatzaufwand? Gibt es ein Nachtragsverfahren mit Ihrer Zustimmung — oder wird weitergearbeitet und hinterher verrechnet?
- Sind Trocknungszeiten eingerechnet? Estrich braucht Zeit. Wer sie wegrechnet, verlegt auf feuchtem Untergrund.
- Wer ist Vertragspartner, und wie lange ist die Gewährleistung? Bei mehreren Einzelgewerken zeigt im Schadensfall jeder auf den anderen.
Was der Wiener Altbau mit dem Preis macht
Ein Großteil der Objekte, die wir sanieren, stammt aus der Gründerzeit. Dort treffen vier Kostentreiber zusammen, die es im Neubau nicht gibt — und die man vor dem Öffnen nicht sieht.
Steigleitungen
Verzinkte Stahlleitungen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren rosten von innen und verlieren Querschnitt. Wer ein neues Bad an eine 60 Jahre alte Steigleitung anschließt, hat nach zwei Jahren braunes Wasser und nach fünf Jahren den ersten Rohrbruch — hinter der neuen Fliese. Der Strangtausch betrifft die ganze Steigzone und muss mit der Hausverwaltung abgestimmt werden. Er ist trotzdem der wichtigste Posten.
Dippelboden
Holzbalkendecken vertragen nicht ohne Weiteres Estrich: Das Gewicht muss statisch geprüft werden, und der Boden arbeitet. Für eine bodengleiche Dusche fehlt oft schlicht die Aufbauhöhe. Die Lösung ist ein konstruktiver Neuaufbau — das kostet, aber es hält.
Elektroinstallation
Altbauten haben häufig keinen FI-Schutzschalter, keinen Potentialausgleich und zu geringe Leitungsquerschnitte. Das entspricht nicht der geltenden ÖVE/ÖNORM E 8001. Im Nassbereich ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Sicherheitsmangel. Die Elektroinstallation führt ein konzessionierter Partnerbetrieb aus.
Abdichtung
Die häufigste Schadensursache bei alten Bädern ist eine fehlende oder unterbrochene Abdichtung. Viele Bäder aus den 1970ern haben schlicht keine — die Fliese war die Abdichtung. Fugen sind aber nicht wasserdicht. Wir führen die Verbundabdichtung nach ÖNORM B 3407 aus und dokumentieren sie fotografisch, bevor verfliest wird.
Wann wir abraten
Nicht jedes Objekt muss saniert werden. Wenn die Leitungen aus Kupfer oder Kunststoff bestehen, die Abdichtung intakt ist und keine Feuchteschäden vorliegen, dann ist ein Bad aus den 1990ern technisch in Ordnung — es sieht nur alt aus. Dann reichen neue Armaturen, frische Silikonfugen und ein Anstrich. Das kostet einen Bruchteil.
Wir sagen Ihnen das bei der Besichtigung, auch wenn es gegen unser Auftragsinteresse geht. Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.
Was Sie am Ende in der Hand haben
Eine Baustelle endet nicht mit der letzten Fliese. Sie endet mit den Papieren, die belegen, wer wie gearbeitet hat — und genau die brauchen Sie später, wenn Sie verkaufen, vermieten oder einen Schaden bei der Versicherung melden.
- Fotodokumentation der Rohinstallation — aufgenommen vor dem Verschließen der Wände. Danach sieht sie niemand mehr.
- Fotodokumentation der Abdichtung — die Schicht, die über Dichtheit entscheidet, verschwindet unter der Fliese.
- Befugnisnachweise der eingesetzten konzessionierten Partnerbetriebe für Gas, Sanitär, Elektro und Statik.
- Abnahmeprotokoll — gemeinsam begangen, gemeinsam unterschrieben.
- Gewährleistungsurkunde — 3 Jahre, ausgestellt von der Bling Bling GmbH als Vertragspartner.
Ohne diese Unterlagen wird ein Ersatzanspruch nach § 10 MRG schwierig, und im Schadensfall fragt die Versicherung als Erstes danach. Wir übergeben sie bei der Abnahme, nicht auf Nachfrage.
Warum wir vorher hinschauen
Die meisten Streitigkeiten am Bau entstehen nicht, weil schlecht gearbeitet wurde. Sie entstehen, weil vorher etwas versprochen wurde, das man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wissen konnte.
Ein Preis am Telefon ist eine Schätzung ohne Grundlage. Er ist entweder zu hoch — dann bekommen wir den Auftrag nicht — oder zu niedrig. Und dann kommen die Nachträge, weil sich hinter der Wand herausstellt, dass die Steigleitung durch ist, der Boden feucht war oder die Elektrik nicht der Norm entspricht. Am Ende zahlt der Bauherr mehr als bei einem ehrlichen Angebot, und der Ärger ist inklusive.
Deshalb kommen wir vorbei, machen auf, wo es geht, und schauen hin. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach nennen wir einen Preis — und dann als Festpreis, mit Leistungsverzeichnis, in dem auch steht, was nicht enthalten ist.
Wenn beim Öffnen doch etwas auftaucht, das niemand sehen konnte: Wir stoppen, fotografieren, melden uns. Sie bekommen ein Nachtragsangebot und entscheiden. Nicht umgekehrt.
Und wenn wir bei der Besichtigung zu dem Schluss kommen, dass Ihr Vorhaben in dieser Form keinen Sinn ergibt, sagen wir das auch. Ein Auftrag, den wir nicht hätten annehmen sollen, kostet uns am Ende mehr als der Umsatz wert war — an Zeit, an Nerven und an Ruf. Der beste Auftrag ist der, bei dem beide Seiten hinterher wissen, warum sie ihn gemacht haben.
Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.
Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen
Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.
1. Die GISA-Zahl
Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.
2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe
Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.
3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110
Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.
Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.
Referenz: Parlamentsgebäude Wien
- Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
- Was das belegt — Im Parlamentsgebäude wird nicht nach Prospekt gearbeitet. Es gibt Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die keine Nachlässigkeit durchgehen lässt. Wer dort besteht, kann auch eine Zinshaussanierung mit 30 Parteien.
- Und was es nicht belegt — Wir sind dadurch kein konzessionierter Baumeister geworden. Die reglementierten Gewerke liefen auch dort über befugte Partnerbetriebe. Das ist keine Schwäche, sondern die gesetzliche Ordnung — und wir halten uns daran.
Häufige Fragen
Was ist eine Verbundabdichtung?
Was gilt in der Mietwohnung?
Warum ist der Altbau teurer?
Können Sie über bestehende Fliesen bauen?
Was ist der teuerste Posten bei einer Sanierung?
Wer ist mein Vertragspartner?
Was ist der Unterschied zwischen Baumeister und Baugewerbetreibendem?
Wann brauche ich eine Bauanzeige bei der MA 37?
Warum nennen Sie keinen Preis am Telefon?
Was passiert, wenn beim Aufmachen ein Schaden auftaucht?
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Welche Förderungen gibt es in Wien?
Kann ich während der Bauarbeiten in der Wohnung bleiben?
Wie lange dauert es bis zum Angebot?
Was ist im Festpreis enthalten?
Machen Sie auch kleine Aufträge?
Bekomme ich eine Dokumentation?
Warum sind Trocknungszeiten nicht verkürzbar?
Wer ist der Vertragspartner bei einem Auftrag?
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Welche Arbeiten führen Sie selbst aus?
Was kostet eine Sanierung in Wien?
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
In welchen Bezirken arbeiten Sie?
Was passiert, wenn während der Arbeiten ein Schaden entdeckt wird?
Wer haftet, wenn etwas mangelhaft ist?
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Bauträger?
Wann darf in Wien gebaut werden?
Brauche ich eine Genehmigung?
Gibt es Förderungen?
Nach der Sanierung — professionelle Bauschluss-Reinigung
Jede Sanierung hinterlässt Bauschmutz. Unsere PartnerfirmaBling Bling Premium Reinigung übernimmt die professionelle Bauschluss-Reinigung — damit das sanierte Objekt bezugsfertig glänzt. Mehr über Bling Bling Premium Reinigung.
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Direkt hier anfragen — Festpreisangebot für Ihre Sanierung kostenlos, nach Begehung. Bling Bling GmbH antwortet zu Werktagen in 2 Werktagen.
Objekt sanieren lassen?
Schreiben Sie uns direkt auf WhatsApp — Objekt, Fläche und gewünschten Umfang schicken. Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Direkt hier anfragen — Festpreisangebot kostenlos, nach Begehung. Die Bling Bling GmbH antwortet an Werktagen binnen 2 Werktagen.
Projekt besprechen?
Schreiben Sie uns auf WhatsApp — Objekt, Fläche und gewünschten Umfang schicken. Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348) und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732. Sie ist kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.
Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Diese ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.