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  • 01 Sanierung
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  • 03 Fassadenbau Dämmung Sanierung
  • 04 Neubau Umbau Anbau Ausbau
◆ Wien · seit 2014

Wir bauen.Und sagen vorher, was es kostet.

Sanierung, Abbruch und Ausbau in Wien — vom ausführenden Bauunternehmen.

Skyline Bau ist der Bau- und Sanierungsbereich der Bling Bling GmbH. Entkernung, Trockenbau, Estrich, Abdichtung, Fliesen und Maler machen unsere eigenen Leute. Was eine Konzession verlangt — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas, Sanitär, Elektro — führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, die wir koordinieren. Sie haben einen Vertragspartner, einen Festpreis und eine Gewährleistung.

Festpreis nach Besichtigung Ein Vertragspartner 3 Jahre Gewährleistung Antwort in 2 Werktagen Alle 23 Bezirke

Was wir machen

Generalsanierung

Vom Keller bis unters Dach. Alle Gewerke, ein Festpreis.

Wohnungssanierung

Entkernen, neu aufbauen, übergeben. Auch im bewohnten Haus.

Altbausanierung

Gründerzeit, Dippelboden, Kastenfenster. Wir kennen die Substanz.

Badsanierung

Abdichtung nach ÖNORM B 3407. Nicht drüberfliesen.

Zinshaussanierung

Für Hausverwaltungen und Eigentümer. Serienauftrag, ein Ansprechpartner.

Abbruch & Entkernung

Rückbau, Entsorgung, Abbruchanzeige. Sauber und angemeldet.

Trockenbau

Wände, Decken, Vorwand. Brandschutz und Schallschutz nach Norm.

Alle Leistungen

Was wir ausführen — und was konzessionierte Partner machen.

Grundsatz

Aufmachen, hinschauen, Preis nennen. In der Reihenfolge.

Was Sanierung in Wien kostet

Richtwerte Wien 2026
Wohnungssanierung1.000 – 1.800 €/m²
Gesamtgebäude1.500 – 2.500 €/m²
Badsanierung komplett14.000 – 22.000 €
Hausabbruch je m² Wohnfläche50 – 250 €

Richtwerte, keine Preise. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet die Substanz — Steigleitungen, Elektrik, Bodenaufbau, Statik. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Deshalb: Festpreis nach Besichtigung.

Wer bei uns was macht

Diese Unterscheidung ist keine Formalität. Sie entscheidet, wer bei Ihnen in der Wohnung steht — und wer im Schadensfall haftet.

Unsere eigenen Leute

Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Entkernung, Abbruch, Entsorgung, Trockenbau, Estrich, Abdichtung nach ÖNORM B 3407, Fliesen- und Bodenverlegung, Malerarbeiten, Bauleitung, Endreinigung.

Konzessionierte Partnerbetriebe

Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Statik, Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25). Diese Gewerke sind reglementiert und dürfen nur von befugten Betrieben ausgeführt werden. Wir arbeiten mit einem festen Kreis geprüfter Wiener Betriebe.

Was wir übernehmen

Planung, Koordination, Bauleitung, Qualitätsprüfung, Terminplanung, Behördenwege — und die Gewährleistung für die Gesamtleistung. Auch für die Arbeit der Partnerbetriebe.

Wie ein Projekt abläuft

AnfrageTelefon, WhatsApp oder Formular. Antwort binnen 2 Werktagen an Werktagen.
BesichtigungKostenlos, in ganz Wien. Wir prüfen Leitungen, Bodenaufbau, Elektro, Statik.
FestpreisangebotMit Leistungsverzeichnis. Jede Position sichtbar — auch was nicht enthalten ist.
BehördeBauanzeige MA 37, Schutzzone MA 19, Denkmalschutz BDA. Wir übernehmen den Weg.
AusführungBauleitung vor Ort. Fotodokumentation vor dem Verschließen der Wände.
AbnahmeGemeinsam, mit Protokoll. Übergabe der Dokumentation und Befugnisnachweise.
Ehrlich

Manchmal raten wir ab. Auch wenn es uns Geld kostet.

Wann wir Nein sagen

Nicht jedes Bad muss saniert werden. Wenn die Leitungen aus Kupfer bestehen, die Abdichtung hält und kein Feuchteschaden da ist, dann ist ein Bad aus den 1990ern technisch in Ordnung — es sieht nur alt aus. Dann reicht eine Renovierung, und alles andere wäre Geldverbrennung.

Wir sagen Ihnen das bei der Besichtigung. Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Bauen in Wien: was Sie wissen müssen

Bauzeiten und Lärmschutz

Werktags von 6 bis 20 Uhr sind Bauarbeiten in Wien grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strenge Lärmschutzauflagen — laute Arbeiten sind unzulässig.

Genehmigungen

Sobald in tragende Bauteile eingegriffen oder der Grundriss geändert wird, ist eine Bauanzeige bei der MA 37 nötig. Ortsbildwirksame Fassaden in Schutzzonen betreffen die MA 19, denkmalgeschützte Substanz das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen die Widmung vorab.

Förderungen

THEWOSAN für thermische Maßnahmen, „Raus aus Gas” für den Heizungstausch, auf Bundesebene der Sanierungsbonus. Erste Anlaufstelle für kostenlose, firmenunabhängige Beratung ist die Hauskunft des wohnfonds_wien. Entscheidend: vor Baubeginn beantragen. Wer zuerst baut und dann einreicht, bekommt nichts.

Für wen wir in Wien bauen

Wohnungseigentümer

Einzelne Wohnung, Komplettsanierung oder nur das Bad. Wir arbeiten mit Staubschutzschleuse, damit Sie während der Arbeiten in der Wohnung bleiben können.

Hausverwaltungen

Serienaufträge im bewohnten Zinshaus. Gebündelte Lärmphasen, Bauzeitplan pro Einheit, Wasserabstellzeiten 48 Stunden vorher angekündigt.

Zinshaus-Eigentümer

Generalsanierung vom Keller bis unters Dach. Strangsanierung, Fassade, Dach, Elektro — koordiniert, mit einem Ansprechpartner.

Bauträger

Sanierung vor der Vermietung oder dem Verkauf. Ab fünf Einheiten Serienpreis, fixer Übergabetermin.

Gewerbe

Büro, Lokal, Praxis. Umbau im laufenden Betrieb oder in der Schließzeit — abgestimmt auf Ihren Betriebsablauf.

Käufer

Sie haben eine Altbauwohnung gekauft und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Wir besichtigen und sagen Ihnen ehrlich, was die Substanz hergibt.

Der Wiener Altbau: wo die Kosten entstehen

Ein Großteil dessen, was wir sanieren, stammt aus der Gründerzeit oder der Zwischenkriegszeit. Dort treffen vier Kostentreiber zusammen, die im Neubau nicht existieren — und die man vor dem Öffnen nicht sieht.

Steigleitungen

Verzinkte Stahlleitungen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren sind innen verrostet und im Querschnitt reduziert. Wer ein neues Bad an eine 60 Jahre alte Leitung anschließt, hat nach zwei Jahren braunes Wasser und nach fünf Jahren den ersten Rohrbruch — hinter der neuen Fliese.

Dippelboden

Wiener Altbauten haben Holzbalkendecken. Estrich lässt sich darauf nicht ohne Weiteres aufbringen: Das Gewicht muss statisch beurteilt werden, und der Boden arbeitet. Für eine bodengleiche Dusche fehlt oft schlicht die Aufbauhöhe.

Elektroinstallation

Kein FI-Schutzschalter, kein Potentialausgleich, zu geringe Querschnitte. Das entspricht nicht der ÖVE/ÖNORM E 8001. Im Nassbereich ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Sicherheitsmangel — und ein reglementiertes Gewerk, das ein konzessionierter Partnerbetrieb ausführt.

Abdichtung

Die häufigste Schadensursache bei alten Bädern ist eine fehlende oder unterbrochene Abdichtung. Viele Bäder aus den 1970ern haben schlicht keine — die Fliese war die Abdichtung. Fugen sind aber nicht wasserdicht.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände
  • Fotodokumentation der Abdichtung
  • Befugnisnachweise der eingesetzten konzessionierten Partnerbetriebe
  • Abnahmeprotokoll
  • Gewährleistung: 3 Jahre

Das brauchen Sie spätestens beim Verkauf der Wohnung oder wenn im Schadensfall die Versicherung wissen will, wer wie gearbeitet hat.

Was ein Bauunternehmen in Wien darf — und was nicht

Der Begriff „Baufirma” ist gewerberechtlich offen. Dahinter können sehr verschiedene Befugnisse stecken — und für Sie als Auftraggeber entscheidet das, ob Sie einen verbindlichen Vertragspartner haben oder eine Vermittlungsprovision zahlen.

Baumeister — § 94 Z 5 GewO

Die Baumeister-Konzession ist die weitreichendste Befugnis im Hochbau. Sie berechtigt zum Planen, Berechnen, Leiten und Ausführen von Hochbauten, einschließlich Eingriffen in tragende Bauteile und statischer Beurteilung. Wer sie führen will, braucht Befähigungsprüfung, einschlägige Praxis und den Nachweis kaufmännischer Eignung.

Baugewerbetreibender — § 99 GewO

Der eingeschränkte Baugewerbetreibende darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 vorbehalten — ein Baugewerbetreibender darf sich nicht so nennen.

Das ist unsere Einstufung. Die Bling Bling GmbH, deren Bau- und Sanierungsbereich unter der Marke Skyline Bau auftritt, ist Baugewerbetreibender nach § 99 GewO (GISA 37945732). Wir sind kein konzessionierter Baumeister — und nennen uns auch nicht so.

Generalunternehmer — keine eigene Gewerbeart

„Generalunternehmer” ist keine Konzession, sondern eine Vertragsrolle: Ein Betrieb schuldet die Gesamtleistung und koordiniert die Gewerke. Diese Rolle übernehmen wir, weil wir die Bauleistung selbst ausführen und für die reglementierten Gewerke konzessionierte Partnerbetriebe einsetzen. Ein Vertrag, eine Bauleitung, eine Gewährleistung für alles.

Wer in Wien was macht — eine Einordnung

Der Markt ist unübersichtlich, weil unter ähnlichen Begriffen sehr Verschiedenes verkauft wird. Damit Sie wissen, wen Sie da eigentlich anrufen:

  • Konzessionierte Baumeister — dürfen planen, rechnen, statisch beurteilen, ausführen. Erste Adresse, wenn tragende Bauteile betroffen sind.
  • Baugewerbetreibende (§ 99) — führen aus, planen nicht. Für Statik wird ein konzessionierter Partner eingebunden. Das sind wir.
  • Generalunternehmer — Vertragsrolle: schuldet die Gesamtleistung, koordiniert alle Gewerke, haftet für alles.
  • Einzelgewerk-Betriebe — Installateur, Elektriker, Fliesenleger. Sie beauftragen und koordinieren selbst: fünf Gewerke, fünf Verträge, fünf Ansprechpartner.
  • Vermittlungsportale — leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Sie bekommen Angebote, aber keinen Vertragspartner.
  • Bauträger (§ 117 GewO) — entwickeln und verkaufen Objekte auf eigene Rechnung. Eigenes Gewerbe, andere Rolle.

Bauen in Wien nach Bezirk und Substanz

Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz — und die Substanz bestimmt den Aufwand.

Gründerzeit: 1030, 1040, 1050, 1060, 1070, 1080, 1090

Zinshäuser, Baujahr 1860–1918. Dippelböden, Raumhöhen um 3,20 m, Kastenfenster, oft Gasetagenheizung. Steigleitungen aus verzinktem Stahl, Elektroinstallation ohne FI-Schutzschalter. Fast immer ist ein statisch geprüfter Bodenaufbau nötig, und die Aufbauhöhe entscheidet, was überhaupt möglich ist. Rechnen Sie am oberen Ende der Spanne.

Zwischenkrieg und Gemeindebau: 1100, 1110, 1120, 1150, 1160, 1200, 1210

Bauten der 1920er- bis 1960er-Jahre, häufig Massivdecken statt Holzbalken. Estrich ohne statische Sonderprüfung möglich, Aufbauhöhen reichen meist. Technisch der einfachere Fall. Bei Gemeindebauten kommt die Abstimmung mit Wiener Wohnen dazu — das verlängert die Vorlaufzeit.

Nachkrieg und Neubau: 1220, 1230, Randlagen

Betondecken, moderne Leitungsführung, ausreichende Aufbauhöhe. Sind die Steigleitungen aus Kupfer oder Kunststoff und intakt, entfällt der Strangtausch komplett.

Schutzzone und Denkmalschutz

Betrifft Fassade und Ortsbild, nicht die Wohnung innen. Relevant, sobald Fenster getauscht oder Öffnungen nach außen hergestellt werden — dann ist die MA 19 einzubinden, bei denkmalgeschützter Substanz zusätzlich das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen die Widmung vor dem Angebot.

Behörden in Wien: wer wofür zuständig ist

  • MA 37 (Baupolizei) — Bauanzeige und Baubewilligung, sobald in tragende Bauteile eingegriffen, der Grundriss geändert oder erweitert wird.
  • MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) — ortsbildwirksame Maßnahmen, Schutzzonen, Fassaden.
  • MA 50 (Wohnbauförderung) — Förderanträge, Sanierungsförderung.
  • Bundesdenkmalamt — denkmalgeschützte Substanz.
  • Hauskunft (wohnfonds_wien) — kostenlose, firmenunabhängige Erstberatung zu allen Förderschienen. Gehen Sie dorthin, bevor Sie irgendwen beauftragen.

Bauzeiten in Wien: werktags von 6 bis 20 Uhr sind Bauarbeiten grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Wien nicht. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strenge Lärmschutzauflagen.

Wie Sie ein Bauangebot prüfen

Angebote sind schwer vergleichbar, weil jeder anders gliedert. Diese Fragen bringen Klarheit — bei uns wie bei jedem anderen:

  • Ist die Entsorgung enthalten? Bauschutt ist ein realer Posten, der gerne fehlt und später nachkommt.
  • Ist die Abdichtung ausgewiesen? Steht sie nicht im Leistungsverzeichnis, ist sie nicht kalkuliert.
  • Wer macht Elektro, Gas und Sanitär — und ist der Betrieb befugt? Lassen Sie sich den Befugnisnachweis zeigen. Das ist Ihr gutes Recht.
  • Was passiert bei Zusatzaufwand? Gibt es ein Nachtragsverfahren mit Ihrer Zustimmung — oder wird weitergearbeitet und hinterher verrechnet?
  • Sind Trocknungszeiten eingerechnet? Estrich braucht Zeit. Wer sie wegrechnet, verlegt auf feuchtem Untergrund.
  • Wer ist Vertragspartner, und wie lange ist die Gewährleistung? Bei mehreren Einzelgewerken zeigt im Schadensfall jeder auf den anderen.

Was der Wiener Altbau mit dem Preis macht

Ein Großteil der Objekte, die wir sanieren, stammt aus der Gründerzeit. Dort treffen vier Kostentreiber zusammen, die es im Neubau nicht gibt — und die man vor dem Öffnen nicht sieht.

Steigleitungen

Verzinkte Stahlleitungen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren rosten von innen und verlieren Querschnitt. Wer ein neues Bad an eine 60 Jahre alte Steigleitung anschließt, hat nach zwei Jahren braunes Wasser und nach fünf Jahren den ersten Rohrbruch — hinter der neuen Fliese. Der Strangtausch betrifft die ganze Steigzone und muss mit der Hausverwaltung abgestimmt werden. Er ist trotzdem der wichtigste Posten.

Dippelboden

Holzbalkendecken vertragen nicht ohne Weiteres Estrich: Das Gewicht muss statisch geprüft werden, und der Boden arbeitet. Für eine bodengleiche Dusche fehlt oft schlicht die Aufbauhöhe. Die Lösung ist ein konstruktiver Neuaufbau — das kostet, aber es hält.

Elektroinstallation

Altbauten haben häufig keinen FI-Schutzschalter, keinen Potentialausgleich und zu geringe Leitungsquerschnitte. Das entspricht nicht der geltenden ÖVE/ÖNORM E 8001. Im Nassbereich ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Sicherheitsmangel. Die Elektroinstallation führt ein konzessionierter Partnerbetrieb aus.

Abdichtung

Die häufigste Schadensursache bei alten Bädern ist eine fehlende oder unterbrochene Abdichtung. Viele Bäder aus den 1970ern haben schlicht keine — die Fliese war die Abdichtung. Fugen sind aber nicht wasserdicht. Wir führen die Verbundabdichtung nach ÖNORM B 3407 aus und dokumentieren sie fotografisch, bevor verfliest wird.

Wann wir abraten

Nicht jedes Objekt muss saniert werden. Wenn die Leitungen aus Kupfer oder Kunststoff bestehen, die Abdichtung intakt ist und keine Feuchteschäden vorliegen, dann ist ein Bad aus den 1990ern technisch in Ordnung — es sieht nur alt aus. Dann reichen neue Armaturen, frische Silikonfugen und ein Anstrich. Das kostet einen Bruchteil.

Wir sagen Ihnen das bei der Besichtigung, auch wenn es gegen unser Auftragsinteresse geht. Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Was Sie am Ende in der Hand haben

Eine Baustelle endet nicht mit der letzten Fliese. Sie endet mit den Papieren, die belegen, wer wie gearbeitet hat — und genau die brauchen Sie später, wenn Sie verkaufen, vermieten oder einen Schaden bei der Versicherung melden.

  • Fotodokumentation der Rohinstallation — aufgenommen vor dem Verschließen der Wände. Danach sieht sie niemand mehr.
  • Fotodokumentation der Abdichtung — die Schicht, die über Dichtheit entscheidet, verschwindet unter der Fliese.
  • Befugnisnachweise der eingesetzten konzessionierten Partnerbetriebe für Gas, Sanitär, Elektro und Statik.
  • Abnahmeprotokoll — gemeinsam begangen, gemeinsam unterschrieben.
  • Gewährleistungsurkunde — 3 Jahre, ausgestellt von der Bling Bling GmbH als Vertragspartner.

Ohne diese Unterlagen wird ein Ersatzanspruch nach § 10 MRG schwierig, und im Schadensfall fragt die Versicherung als Erstes danach. Wir übergeben sie bei der Abnahme, nicht auf Nachfrage.

Warum wir vorher hinschauen

Die meisten Streitigkeiten am Bau entstehen nicht, weil schlecht gearbeitet wurde. Sie entstehen, weil vorher etwas versprochen wurde, das man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wissen konnte.

Ein Preis am Telefon ist eine Schätzung ohne Grundlage. Er ist entweder zu hoch — dann bekommen wir den Auftrag nicht — oder zu niedrig. Und dann kommen die Nachträge, weil sich hinter der Wand herausstellt, dass die Steigleitung durch ist, der Boden feucht war oder die Elektrik nicht der Norm entspricht. Am Ende zahlt der Bauherr mehr als bei einem ehrlichen Angebot, und der Ärger ist inklusive.

Deshalb kommen wir vorbei, machen auf, wo es geht, und schauen hin. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach nennen wir einen Preis — und dann als Festpreis, mit Leistungsverzeichnis, in dem auch steht, was nicht enthalten ist.

Wenn beim Öffnen doch etwas auftaucht, das niemand sehen konnte: Wir stoppen, fotografieren, melden uns. Sie bekommen ein Nachtragsangebot und entscheiden. Nicht umgekehrt.

Und wenn wir bei der Besichtigung zu dem Schluss kommen, dass Ihr Vorhaben in dieser Form keinen Sinn ergibt, sagen wir das auch. Ein Auftrag, den wir nicht hätten annehmen sollen, kostet uns am Ende mehr als der Umsatz wert war — an Zeit, an Nerven und an Ruf. Der beste Auftrag ist der, bei dem beide Seiten hinterher wissen, warum sie ihn gemacht haben.

Prüfen Sie uns

Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.

Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen

Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.

1. Die GISA-Zahl

Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.

2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe

Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.

3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110

Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.

Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.

Referenz: Parlamentsgebäude Wien

  • Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
  • Was das belegt — Im Parlamentsgebäude wird nicht nach Prospekt gearbeitet. Es gibt Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die keine Nachlässigkeit durchgehen lässt. Wer dort besteht, kann auch eine Zinshaussanierung mit 30 Parteien.
  • Und was es nicht belegt — Wir sind dadurch kein konzessionierter Baumeister geworden. Die reglementierten Gewerke liefen auch dort über befugte Partnerbetriebe. Das ist keine Schwäche, sondern die gesetzliche Ordnung — und wir halten uns daran.

Häufige Fragen

Was ist eine Verbundabdichtung?
Eine flexible Dichtschicht direkt unter den Fliesen, im Verbund mit dem Untergrund — in Nassbereichen nach ÖNORM B 3407 vorgeschrieben. Ohne sie ist die Fliese die einzige Barriere, und Fugen sind nicht wasserdicht. Wir führen sie durchgehend aus und dokumentieren sie fotografisch vor dem Verfliesen.
Was gilt in der Mietwohnung?
Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters, sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird. Nach § 9 MRG darf er eine fachgerechte Verbesserung nicht grundlos verweigern. Nach § 10 MRG kann bei Auszug ein Ersatzanspruch bestehen — dafür brauchen Sie Nachweise. Die liefern wir: Leistungsverzeichnis, Befugnisnachweise, Fotodokumentation, Abnahmeprotokoll.
Warum ist der Altbau teurer?
Vier Gründe: alte Steigleitungen müssen getauscht werden, der Dippelboden braucht einen statisch geprüften Aufbau, die Elektroinstallation entspricht nicht der ÖVE/ÖNORM E 8001, und für eine bodengleiche Dusche fehlt die Aufbauhöhe. Diese Dinge sieht man vor dem Öffnen nicht.
Können Sie über bestehende Fliesen bauen?
Technisch ja — im Altbau raten wir ab. Unter alten Fliesen liegt oft keine funktionierende Abdichtung, und Feuchte im Bodenaufbau bleibt unentdeckt. Wer darüber baut, konserviert das Problem. Wir entfernen den Bestand, prüfen den Untergrund und dichten neu ab. Das ist die einzige Ausführung, auf die wir Gewährleistung geben.
Was ist der teuerste Posten bei einer Sanierung?
Nicht die Fliesen und nicht die Sanitärobjekte, sondern das, was hinter der Wand liegt: Strangtausch, Elektro-Neuinstallation nach aktueller ÖNORM, statisch geprüfter Bodenaufbau. Das sieht am Ende niemand — aber es entscheidet, ob das Objekt in 20 Jahren noch dicht ist.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348, GISA 37945732). Skyline Bau ist deren Markenbezeichnung für den Bau- und Sanierungsbereich und keine eigenständige Rechtsperson. Alle Angebote, Verträge und Rechnungen laufen über die Bling Bling GmbH — auch die Gewährleistung.
Was ist der Unterschied zwischen Baumeister und Baugewerbetreibendem?
Der Baumeister (§ 94 Z 5 GewO) darf planen, statisch berechnen, bauleiten und ausführen — auch Eingriffe in tragende Bauteile. Der Baugewerbetreibende (§ 99 GewO) darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Für Statik und tragende Bauteile bindet er einen konzessionierten Baumeister ein. Wir sind Baugewerbetreibende und arbeiten genau so.
Wann brauche ich eine Bauanzeige bei der MA 37?
Sobald in tragende Bauteile eingegriffen, der Grundriss geändert oder das Gebäude erweitert wird. Rein oberflächliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung brauchen keine Anzeige. Bei ortsbildwirksamen Fassaden in Schutzzonen ist die MA 19 zuständig, bei denkmalgeschützter Substanz das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen das vor dem Angebot.
Warum nennen Sie keinen Preis am Telefon?
Weil er dann falsch wäre. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand: Steigleitungen, Elektrik, Bodenaufbau, Statik. Das sieht man erst nach der Besichtigung. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge. Beides wollen wir nicht.
Was passiert, wenn beim Aufmachen ein Schaden auftaucht?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und melden uns, bevor weitergearbeitet wird. Sie bekommen ein Nachtragsangebot mit Fotodokumentation und entscheiden. Wir bauen nicht einfach weiter und stellen es hinterher in Rechnung.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Die Bling Bling GmbH — für die Gesamtleistung, auch für die Arbeiten der konzessionierten Partnerbetriebe. Sie müssen nicht klären, welches Gewerk den Fehler gemacht hat. Sie melden den Mangel bei uns, wir klären intern. Gewährleistung: 3 Jahre.
Welche Förderungen gibt es in Wien?
Mehrere, kombinierbar: THEWOSAN für thermische Maßnahmen an der Gebäudehülle, Raus aus Gas für den Heizungsumstieg, auf Bundesebene der Sanierungsbonus. Für barrierefreien Umbau bis 35 %, maximal 4.200 €. Wichtig: vor Baubeginn beantragen. Erste Anlaufstelle ist die Hauskunft des wohnfonds_wien — kostenlos und firmenunabhängig.
Kann ich während der Bauarbeiten in der Wohnung bleiben?
Meistens ja. Wir arbeiten mit Staubschutzschleuse und abschnittsweise. Bei Strangtausch ist das Wasser tageweise abgestellt — diese Termine kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher an. Bei einer Generalsanierung ist Ausziehen in der Regel sinnvoller.
Wie lange dauert es bis zum Angebot?
Auf schriftliche Anfragen antworten wir an Werktagen binnen 2 Werktagen. Die Besichtigung dauert je nach Objekt 45 bis 90 Minuten. Das Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis bekommen Sie danach.
Was ist im Festpreis enthalten?
Besichtigung, Aufmaß, Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Entkernung, Entsorgung, die Bauleistungen unserer eigenen Leute, die Leistungen der konzessionierten Partnerbetriebe, Koordination, Bauleitung und Endreinigung. Was nicht enthalten ist, steht ausdrücklich im Angebot.
Machen Sie auch kleine Aufträge?
Ja. Nicht jedes Projekt ist eine Generalsanierung. Wenn ein Bad noch dicht ist und nur alt aussieht, sagen wir das — auch wenn wir damit weniger verdienen. Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder.
Bekomme ich eine Dokumentation?
Ja: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände, Fotodokumentation der Abdichtung, Befugnisnachweise der eingesetzten konzessionierten Partnerbetriebe, Abnahmeprotokoll und Gewährleistungsurkunde. Das brauchen Sie beim Verkauf oder im Schadensfall.
Warum sind Trocknungszeiten nicht verkürzbar?
Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife, Fließestrich 7–14 Tage. Schnellestrich und Bautrockner verkürzen das, aber nicht auf null. Wer Fliesen auf feuchtem Estrich verlegt, hat in zwei Jahren hohl klingende Flächen und aufgehende Fugen.
Wer ist der Vertragspartner bei einem Auftrag?
Ihr Vertragspartner ist die Bling Bling GmbH (FN 611990k, GISA 37945732). Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs dieser Gesellschaft und keine eigenständige Rechtsperson. Angebot, Auftrag, Rechnung und Gewährleistung laufen über die Bling Bling GmbH — ein Vertragspartner für das gesamte Projekt.
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Nein. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten — wir verwenden sie daher nicht als Selbstbezeichnung. Reglementierte Gewerke werden durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt, die wir koordinieren.
Welche Arbeiten führen Sie selbst aus?
Baustelleneinrichtung, Entkernung, Abbruch, Entsorgung, Trockenbau, Estrich, Abdichtung, Fliesen- und Bodenverlegung, Malerarbeiten, Bauleitung und Endreinigung. Was eine Konzession verlangt — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — führen konzessionierte Partnerbetriebe aus.
Was kostet eine Sanierung in Wien?
Das hängt vom Zustand der Substanz ab. Richtwerte: Wohnungssanierung 1.000–1.800 €/m², Gesamtgebäude 1.500–2.500 €/m², Badsanierung 9.800–32.000 € netto, Hausabbruch 50–250 €/m². Den verbindlichen Preis nennen wir nach kostenloser Besichtigung als Festpreis — nicht vorher als Spanne.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Auf schriftliche Anfragen antworten wir binnen 2 Werktagen. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Danach bekommen Sie ein Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis, in dem jede Position ausgewiesen ist — auch das, was nicht enthalten ist.
In welchen Bezirken arbeiten Sie?
In allen 23 Wiener Gemeindebezirken. Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz: Gründerzeit-Zinshäuser (1030–1090) bringen Dippelböden, alte Steigleitungen und Aufbauhöhen-Probleme mit. Zwischenkriegs- und Nachkriegsbauten (1100–1230) sind technisch meist unkomplizierter.
Was passiert, wenn während der Arbeiten ein Schaden entdeckt wird?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und melden uns — bevor weitergearbeitet wird. Sie bekommen ein Nachtragsangebot mit Fotodokumentation und entscheiden. Wir bauen nicht einfach weiter und stellen es hinterher in Rechnung.
Wer haftet, wenn etwas mangelhaft ist?
Die Bling Bling GmbH als ausführendes Bauunternehmen. Auch für die Arbeiten der konzessionierten Partnerbetriebe. Sie müssen nicht klären, welches Gewerk den Fehler gemacht hat — Sie melden den Mangel bei uns, wir klären das intern. Gewährleistung: 3 Jahre.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Bauträger?
Ja. Zinshaussanierungen, Serienaufträge in bewohnten Objekten, Bauträger-Projekte vor der Vermietung. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis, einen Bauzeitplan pro Einheit, gebündelte Lärmphasen und eine Ansprechperson für das gesamte Objekt.
Wann darf in Wien gebaut werden?
Werktags von 6 bis 20 Uhr. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Wien nicht. Nachts (20–6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strenge Lärmschutzauflagen — laute Arbeiten sind unzulässig.
Brauche ich eine Genehmigung?
Sobald in tragende Bauteile eingegriffen oder der Grundriss geändert wird, ist eine Bauanzeige bei der MA 37 nötig. Bei ortsbildwirksamen Fassaden in Schutzzonen kommt die MA 19 dazu, bei denkmalgeschützter Substanz das Bundesdenkmalamt. Wir prüfen das vorab und übernehmen die Behördenwege.
Gibt es Förderungen?
Ja, und sie lassen sich kombinieren: THEWOSAN (thermische Sanierung der Gebäudehülle), Raus aus Gas (Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme), auf Bundesebene der Sanierungsbonus. Erste Anlaufstelle für kostenlose, firmenunabhängige Beratung ist die Hauskunft des wohnfonds_wien. Wichtig: vor Baubeginn beantragen.
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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348) und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732. Sie ist kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

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