Referenzen Baunachprüfbar,mit Unterschrift.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Auf dieser Seite stehen Referenzen, die wir belegen können. Mit Auftraggeber, Zeitraum, Leistungsumfang und Originaldokument zum Ansehen und Herunterladen. Was wir nicht belegen können, steht hier nicht.

Bauunternehmen werben gern mit Projekten, an denen sie beteiligt gewesen sein sollen. Wir nennen nur Aufträge, für die ein Auftraggeber schriftlich bestätigt hat, dass wir sie ausgeführt haben – und legen das Dokument daneben. Sie können es hier lesen und herunterladen.

Parlamentsgebäude Wien, 1010 — Sanierung 2022

ObjektParlamentsgebäude, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1010 Wien
AuftraggeberW+R Schirmungstechnik GmbH
BauherrinRepublik Österreich
Zeitraum2022, Referenzschreiben vom 17.10.2022
Bereich2. Untergeschoss
RolleSubunternehmer

Ausgeführte Leistungen

  • Trockenbauarbeiten
  • Maler- und Spachtelarbeiten
  • Bodenertüchtigungen
  • Fliesen- und Teppicharbeiten
  • Elektroinstallationen — reglementiertes Gewerk nach § 94 Z 16 GewO, ausgeführt über einen konzessionierten Partnerbetrieb

Was der Auftraggeber bestätigt

Das Referenzschreiben bescheinigt eine qualitativ hochwertige Ausführung innerhalb der zeitlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Wirtschaftlichkeit. Hervorgehoben werden die kurzen Kommunikationswege, durch die flexibel und schnell reagiert werden konnte, sodass die Termine der Bauherrin Republik Österreich nicht gefährdet wurden, sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken. Der Auftraggeber spricht eine Weiterempfehlung aus. Das vollständige Schreiben steht unten.

Referenzschreiben W+R Schirmungstechnik GmbH, 17.10.2022 · PDF, 96 KB, 1 Seite Herunterladen
Referenzschreiben der W+R Schirmungstechnik GmbH vom 17.10.2022 über die Sanierung des Parlamentsgebäudes Wien, 2. Untergeschoss, ausgeführt von Skyline Bau

Was das belegt

Eine Baustelle in einem Objekt der Republik Österreich bedeutet Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die nichts durchgehen lässt. Wer unter diesen Bedingungen termingerecht fertig wird, arbeitet auch in einem bewohnten Zinshaus sauber und angekündigt.

Und was es nicht belegt

Wir waren Subunternehmer für einen abgegrenzten Bereich im 2. Untergeschoss, nicht Generalunternehmer der Parlamentssanierung. Das Referenzschreiben stammt von der W+R Schirmungstechnik GmbH als unserer Auftraggeberin, nicht von der Republik Österreich. Diese Unterscheidung nennen wir ausdrücklich, weil andere sie gern weglassen.


Laufende und abgeschlossene Aufträge

Nicht jeder Auftraggeber stellt ein Referenzschreiben aus, und nicht jeder möchte genannt werden. Über die folgenden Bereiche geben wir auf Anfrage Auskunft und nennen Ihnen, wo es die Auftraggeber erlauben, konkrete Ansprechpartner:

Trockenbau im Sondergebäude

Trockenbauarbeiten als Subunternehmer für Generalunternehmer, unter anderem in einem Pflegeheim im 10. Bezirk. Aufmaß nach ÖNORM, eigene Bauleitung, terminfeste Abschnitte.

Zinshaussanierung

Sanierungen im bewohnten Zustand für Eigentümer und Hausverwaltungen: Steigleitungen, Fassade, Dach, Allgemeinflächen, abschnittsweise ausgeführt.

Wohnungssanierung

Komplett- und Kernsanierungen von Altbauwohnungen für private Bauherren, Vermieter und Anleger, von der Entkernung bis zur Übergabe.

Gewerbeobjekte

Ausbau und Sanierung im laufenden Betrieb, Arbeiten abends und am Wochenende, mit Staubschutz zum offenen Bereich.

Warum wir Referenzen so darstellen

Im Wiener Baugewerbe ist es üblich, auf Websites Projekte aufzulisten, an denen man irgendwie beteiligt war – manchmal als Lieferant, manchmal gar nicht. Wer bei einem Angebot nach einem Nachweis fragt, bekommt dann keinen. Wir halten es anders: Auf dieser Seite steht, was ein Auftraggeber schriftlich bestätigt hat, samt Dokument. Wenn Sie zu einem Bereich einen Ansprechpartner brauchen, fragen Sie danach – wo der Auftraggeber zustimmt, nennen wir ihn.

Häufige Fragen zu unseren Referenzen

War Skyline Bau Generalunternehmer der Parlamentssanierung?
Nein. Wir waren Subunternehmer für Arbeiten im 2. Untergeschoss, beauftragt von der W+R Schirmungstechnik GmbH. Die Bauherrin war die Republik Österreich, der Gesamtauftrag lag nicht bei uns.
Von wem stammt das Referenzschreiben?
Von der W+R Schirmungstechnik GmbH als unserer Auftraggeberin, datiert mit 17.10.2022. Es ist auf dieser Seite vollständig einsehbar und herunterladbar.
Welche Arbeiten wurden dort ausgeführt?
Trockenbau, Maler- und Spachtelarbeiten, Bodenertüchtigungen sowie Fliesen- und Teppicharbeiten. Die Elektroinstallationen sind ein reglementiertes Gewerk nach § 94 Z 16 GewO und liefen über einen konzessionierten Partnerbetrieb.
Kann ich weitere Referenzen bekommen?
Ja, auf Anfrage und passend zu Ihrem Vorhaben. Wo Auftraggeber der Nennung zustimmen, geben wir Ansprechpartner weiter. Wo sie es nicht tun, sagen wir das – statt ein Projekt ohne Zustimmung zu nennen.
Warum stehen hier nicht mehr Projekte?
Weil hier nur steht, was belegt ist. Eine lange Liste ohne Nachweise ist einfach zu schreiben und nichts wert. Wir erweitern diese Seite, sobald weitere Auftraggeber einer Veröffentlichung zustimmen.
Bekomme ich Nachweise zu meiner eigenen Baustelle?
Ja: Fotodokumentation vor dem Verschließen von Wänden und Böden, Entsorgungsnachweise, Messprotokolle bei Estrich und Trocknung, Druckprüfprotokolle bei Sanitär sowie das Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110. Diese Unterlagen sind Teil der Übergabe.
Welche Versicherung besteht?
Eine Bau-Haftpflichtversicherung mit 3 Mio. € Deckungssumme. Die Polizze legen wir vor Auftragsbeginn vor – eine Zusage im Angebot ersetzt den Nachweis nicht, weder bei uns noch bei einem Mitbewerber.
Wie prüfe ich die Gewerbeberechtigung?
Im öffentlichen Gewerbeinformationssystem GISA nach dem Firmennamen suchen. Dort steht, welche Gewerbe aufrecht angemeldet sind. Für Baumeisterleistungen braucht es die Konzession nach § 94 Z 5 GewO, für Elektro Z 16, für Gas und Sanitär Z 25. Das kostet dreißig Sekunden und gilt für jeden Anbieter.

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Bauen und Reinigen aus einer Hand.

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Wir prüfen Leitungen, Bodenaufbau und Elektro vor Ort. Dann bekommen Sie den Preis. Nicht umgekehrt.

Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Firmendaten im Impressum

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.