Skyline Bau · Klartext zur Baumeister-Konzession

Baumeister Wien.Wir sagen Ihnen, wer einer ist — und wer nur so tut.

Baumeister WienUnsere GISA-Zahl steht auf dieser Seite. Prüfen Sie sie — und verlangen Sie das auch von jedem anderen Anbieter.

„Baumeister” ist keine Werbeaussage. Es ist eine geschützte Konzession nach § 94 Z 5 GewO — und nach § 99 Abs. 5 GewO darf sich niemand so nennen, der sie nicht hat. Trotzdem steht das Wort auf Visitenkarten, in Anzeigen und auf Websites von Betrieben, die es nie erworben haben.

Wir spielen dieses Spiel nicht. Skyline Bau ist die Marke der Bling Bling GmbH — Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA 37945732. Die Zahl ist im GISA öffentlich abfragbar. Prüfen Sie sie. Und verlangen Sie das auch von jedem anderen Anbieter, der Ihnen ein Angebot legt.

Wo eine Baumeister-Konzession vorgeschrieben ist — Statik, Planverfassung, MA-37-Einreichung, Eingriffe in tragende Bauteile — arbeiten wir mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Deren Befugnisnachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss. Nicht auf Nachfrage. Vorher.

GISA 37945732 · öffentlich prüfbar Befugnisnachweis vor Vertrag Referenz: Parlamentsgebäude Wien Festpreis nach ÖNORM B 2110 Ein Vertragspartner

Skyline Bau · Ausführendes Bauunternehmen · Statik nach Modell A oder B · seit 2014

Baumeister Wien gehört in eine Hand — Statik (Ihre oder unsere), Baumeister, Bauleitung. — Skyline Bau übernimmt alle drei.

Baumeister Wien, der hält was er verspricht” — das ist für uns kein Marketing-Spruch, sondern Geschäftsgrundlage. Halten heißt für Skyline Bau: ein Festpreis, der bei der Schlussrechnung genauso steht wie im Angebot; ein Übergabetermin, der eingehalten wird; und eine Bauqualität, die bei der Abnahme durch den konzessionierten Baumeister-Partner unabhängig bestätigt wird. Wer ein Bauprojekt in Wien plant, will keine Überraschungen — und genau das liefern wir nicht: weder bei den Kosten noch beim Zeitplan.

Was kostet Baumeister Wien?

Baumeisterleistungen sind reglementiert — der Preis richtet sich nach dem konkreten Aufwand. Als Orientierung:

Baumeisterleistungen Wien — Orientierung
Statik & Einreichplanung (Partner)nach Aufwand
Baumeisterarbeiten (Partner)nach Aufmaß
Bauausführung durch Skyline BauFestpreis ÖNORM B 2110
Erstbegehung & Beratungkostenlos

Stand 2026 · Reglementierte Baumeisterleistungen nach § 94 Z 5 GewO laufen über konzessionierte Partnerbetriebe; die Bauausführung übernimmt Skyline Bau zum Festpreis nach ÖNORM B 2110. Endpreis nach Begehung.

Baumeister Wien — Wiener Besonderheiten

Bauen im Wiener Bestand hat rechtliche und bauliche Besonderheiten, bei denen ein konzessionierter Baumeister gefragt ist. Worauf es ankommt:

  • Gründerzeitbestand — Bauten von 1880–1914 mit Bruchsteinmauern und Holztramdecken folgen eigenen statischen Regeln. Eingriffe ins Tragwerk gehören in die Hand eines Baumeisters.
  • Statik ist Baumeistersache — Statische Berechnungen und die Einreichplanung sind nach § 94 Z 5 GewO dem konzessionierten Baumeister vorbehalten. Wir führen aus und koordinieren; die Statik verantwortet der Partnerbetrieb.
  • MA 37 Baupolizei — Eingriffe in tragende Bauteile sind bewilligungspflichtig. Einreichplan und Statik kommen vom Baumeister-Partner, die Bauausführung von uns.
  • Schutzzonen & MA 19 — In Schutzzonen sind sichtbare Veränderungen an Fassade und Fenstern eingeschränkt und mit der MA 19 abzustimmen.
  • Bewohntes Zinshaus — Im Bestand wird meist bei laufendem Betrieb gebaut — Ablaufplanung und Rücksicht auf Bewohner entscheiden.
  • Ein Vertragspartner — Sie beauftragen einen, wir bringen Baumeister-Partner und die übrigen Gewerke zusammen und verantworten den Ablauf.

Baumeister Wien für Eigenheim, Hausverwaltung & WEG

Dachgeschossausbau-Bauherren

Wer einen DG-Ausbau plant, braucht zuerst die statische Prüfung des Bestands durch einen konzessionierten Baumeister. Wir koordinieren diese Prüfung über unseren Baumeister-Partner und führen die baulichen Arbeiten aus. Reihenfolge: erst die Statik klären, dann bauen.

Hausverwaltungen & WEG

Bei Schäden am Tragwerk oder einem geplanten Aufstockungsprojekt braucht eine WEG die Beurteilung eines konzessionierten Baumeisters. Wir liefern die dokumentierten Unterlagen für den WEG-Beschluss und koordinieren den Baumeister-Partner.

Bauträger & Investoren

Wer einen Altbau zur Aufstockung kauft, will vor dem Kauf wissen, was baulich geht. Wir liefern belastbare Festpreise mit Bestandsaufnahme — die statische Machbarkeit beurteilt der Baumeister-Partner.

Vom Plan bis zur Übergabe

01 Erstbegehung & VoruntersuchungWir begehen das Objekt, prüfen Mauerwerk, Risse und Bausubstanz und geben eine erste Einschätzung des Umfangs. Dauer: 1 Werktag, kostenlos.
02 Bestandsaufnahme & StatikDer konzessionierte Baumeister-Partner beurteilt die Statik, rechnet die Lasten und dimensioniert die nötigen Maßnahmen. Wir nehmen den baulichen Bestand auf. Dauer je nach Umfang.
03 Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110Schriftliches Leistungsverzeichnis mit allen Gewerken und Festpreis nach Begehung — nachvollziehbar Position für Position.
04 MA 37 BewilligungDer Baumeister-Partner erstellt Einreichplan und Statik für bewilligungspflichtige Vorhaben; wir koordinieren den Behördenweg.
05 AusführungSkyline Bau führt die baulichen Arbeiten aus und koordiniert die reglementierten Gewerke über konzessionierte Partner.
06 ÜbergabeAbnahme, Prüfbefunde der reglementierten Gewerke, Dokumentation. Ihr Vertragspartner bleiben wir.

Was ist ein konzessionierter Baumeister nach österreichischem Recht?

Wer in Wien einen Baumeister sucht, stößt schnell auf die Frage: Was darf ein konzessionierter Baumeister eigentlich — und was darf ein Bauunternehmen ohne diese Konzession nicht? Die Antwort steht in zwei Paragraphen der österreichischen Gewerbeordnung, und sie ist eindeutig:

  • § 94 Z 5 GewO definiert das Baumeistergewerbe als reglementiertes Gewerbe — die Befähigungsprüfung ist Voraussetzung (TU-Wien-Absolvent oder gleichwertige Qualifikation, plus Praxis).
  • § 99 GewO regelt den Befugnisumfang: Planverfassung für Hoch- und Tiefbauten, statische und bauphysikalische Berechnungen, Einreichung bei der Baubehörde (in Wien MA 37), verantwortliche Bauleitung sowie schlüsselfertige Errichtung.

Der Baumeister trägt damit die fachliche und rechtliche Gesamtverantwortung für ein Bauvorhaben — von der ersten Skizze bis zur Schlussabnahme. Diese Konzession ist die höchste gewerberechtliche Befugnis am österreichischen Bau und unterscheidet einen Baumeisterbetrieb von einem reinen ausführenden Handwerksbetrieb.

Skyline Bau selbst ist nicht Inhaberin der Baumeisterkonzession — wir treten als ausführendes Bauunternehmen auf. Die reglementierten Baumeisterleistungen für Ihre Wiener Projekte vergeben wir an konzessionierte Baumeister-Partner aus unserem Netzwerk und binden sie in einen einzigen Festpreisvertrag nach ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) ein. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 366 GewO) und schützt Bauherren vor unbefugter Gewerbeausübung.

Warum Skyline Bau statt einen klassischen Baumeisterbetrieb direkt beauftragen?

Der direkte Weg zum konzessionierten Baumeister ist ein gangbarer — wenn Sie die Schnittstellen-Koordination selbst übernehmen wollen. Bei Skyline Bau bekommen Sie diese Schnittstellen kostenfrei mitkoordiniert:

Erstens — Festpreis statt Einheitspreis-Risiko. Klassische Baumeisterbetriebe arbeiten häufig nach Einheitspreis-Kalkulation; bei Mengenänderungen während der Bauphase entstehen Nachträge. Skyline Bau liefert einen verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) — was im Angebot steht, gilt.

Zweitens — alle Gewerke aus einer Hand. Beim Baumeisterbetrieb endet die Leistung oft nach dem Rohbau plus Innenausbau. Skyline Bau koordiniert auch Elektrotechniker nach § 94 Z 16 GewO, Gas-/Sanitärtechniker nach § 94 Z 25 GewO und Fliesenleger nach § 94 Z 38 GewO in den selben Festpreisvertrag.

Drittens — Bundes-Referenz. Skyline Bau war 2022 als Subunternehmer bei der Parlamentssanierung der Republik Österreich tätig. Eine dokumentierte Großprojekt-Referenz, die viele Wiener Mittelständler nicht vorweisen können.

Schutzzonen, Bausperren und Wiener Bauordnung

Wer in Wien baut oder saniert, hat mit zwei Wiener Besonderheiten zu tun: Schutzzonen und Bausperren. Schutzzonen schützen das Stadtbild im Sinne der Wiener Bauordnung — in der Inneren Stadt, in Gründerzeit-Vierteln und an stadtbildprägenden Lagen. Bei Bauvorhaben in Schutzzonen ist die MA 19 Architektur und Stadtgestaltung zusätzlich eingebunden — sie prüft Fassade, Dachlandschaft, Materialwahl und Farbgebung. Skyline Bau kennt die Anforderungen und stimmt das Vorhaben vorab ab.

Bausperren sind temporäre Verfügungen der Stadt Wien für Bezirke oder Straßenzüge, in denen Neubauten beschränkt sind — etwa bis zum Inkrafttreten eines neuen Flächenwidmungsplans. Bei Bausperren ist die MA 37 strenger; bestimmte Bauvorhaben werden gar nicht oder nur unter Auflagen bewilligt. Vor Baubeginn ist eine Abklärung der aktuellen Bausperren-Lage zwingend — Skyline Bau prüft das standardmäßig.

Wir arbeiten ausschließlich nach Wiener Bauordnung (Bauordnung für Wien), OIB-Richtlinien 1 bis 6 und der österreichischen Erdbebennorm ÖNORM B 4015. Die Erdbebenzone Wien fordert bei Neubauten und größeren Umbauten dynamische Berechnungen — Wien liegt nicht im hochaktiven Erdbebengebiet, aber die Anforderungen sind real und müssen erfüllt werden.

Warum Skyline Bau für Baumeisterleistungen in Wien

Skyline Bau ist ein Wiener ausführendes Bauunternehmen mit Sitz im Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien. Wir koordinieren Bauprojekte in Wien — vom Einfamilienhaus über die Zinshaussanierung bis zum Gewerbebau — und binden konzessionierte Baumeisterbetriebe sowie alle weiteren befugten Spezialisten in einen einzigen Festpreisvertrag nach ÖNORM B 2110 ein.

Was Skyline Bau auszeichnet: ein geprüftes Netzwerk konzessionierter Baumeister in Wien — wir wissen, wer welche Bauaufgaben besonders gut beherrscht (Altbau, Neubau, Zinshaus, Dachausbau, Statikertüchtigung). Klare Verantwortungstrennung: Skyline Bau verantwortet die Projektsteuerung, der konzessionierte Baumeister die bautechnische Verantwortung. Sie haben einen Vertrag, einen Festpreis, einen Ansprechpartner — und die Sicherheit, dass alle Gewerke durch aufrecht befugte Betriebe ausgeführt werden. 3 Mio. € Bau-Haftpflicht, FN 611990k, gegründet 28.06.2024, Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022.

Förderlandschaft wohnfonds_wien, Hauskunft und Sanierungsscheck

Wer in Wien baut oder saniert, hat es mit drei zentralen Wiener Förder- und Beratungsstrukturen zu tun. Der wohnfonds_wien ist der Wiener Förderstellenbetreiber für Wohnhaussanierung — er prüft Anträge, kontrolliert Fördermittel und begleitet den Baufortschritt. Die Hauskunft Wien ist die kostenlose Beratungsstelle der Stadt für alle Sanierungsfragen — vom ersten Konzept bis zur Fördereignung. Der Sanierungsscheck des Bundes (Ablöse des gestoppten Sanierungsbonus seit 02.02.2026) fördert thermische Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der Kosten.

Skyline Bau arbeitet routiniert mit allen drei Strukturen zusammen: Die Planung wird so abgestimmt, dass die Maßnahmen die Förderkriterien tatsächlich erfüllen — vom Energieausweis vor und nach der Sanierung bis zu den U-Wert-Grenzen der einzelnen Förderschienen. Für Wiener Zinshäuser kommt zusätzlich die Sockelsanierung des wohnfonds_wien in Frage, mit der größere Sanierungspakete substantiell günstiger werden.

Dachausbau leicht oder schwer

Ein häufig nachgefragter Schwerpunkt unserer Generalunternehmer-Tätigkeit ist der Dachausbau in Wien. Die Wiener Bauordnung unterscheidet zwei Kategorien: Dachausbau leicht mit Gewichtszunahme maximal 720 kg/m² der Dachfläche (Holzbauweise, ohne aufwendige statische Ertüchtigung) und Dachausbau schwer (mit Estrichen, Fliesen, Vollbädern — erfordert statische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes).

Schlüsselfertig kostet der Dachausbau in Wien 1.000 bis 3.300 €/m². Skyline Bau führt die Bauleistungen aus und koordiniert alle Gewerke. Planung, Statik und Bauführung im rechtlichen Sinn erbringt ein konzessionierter Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO) aus einer Hand. Förderung möglich über den wohnfonds_wien für die Schaffung neuen Wohnraums.

Befugnisumfang nach § 99 GewO im Detail

Der genaue Befugnisumfang des konzessionierten Baumeisters ergibt sich aus § 99 Abs. 1 bis 6 GewO. Wer einen Baumeister beauftragt, beauftragt einen Mehrleistungsträger:

  • § 99 Abs. 1 GewO: Verfassung von Plänen für Hoch- und Tiefbauten sowie Errichtung dieser Bauwerke.
  • § 99 Abs. 2 GewO: Statische und bauphysikalische Berechnungen — der Baumeister darf selbst Statik machen, ohne externen Ziviltechniker.
  • § 99 Abs. 3 GewO: Verantwortliche Bauführung und Bauleitung am Objekt.
  • § 99 Abs. 4 GewO: Sachverständigentätigkeit im Bauwesen.
  • § 99 Abs. 5 GewO: Schlüsselfertige Errichtung von Bauwerken auch mit Tätigkeiten anderer reglementierter Gewerbe (innerhalb gewisser Grenzen).
  • § 99 Abs. 6 GewO: Bauphysikalische Gutachten — Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Brandschutz.

Der konzessionierte Baumeister trägt damit die fachliche und rechtliche Gesamtverantwortung für ein Bauvorhaben. Bei Skyline Bau koordiniert das ein ausführendes Bauunternehmen-Setup mit konzessionierten Baumeister-Partnern — wir bündeln die Verantwortung im Festpreisvertrag, ohne dass Skyline selbst die Konzession führen müsste.

Die Baumeister-Befähigungsprüfung in Österreich

Wer in Österreich konzessionierter Baumeister werden will, durchläuft einen anspruchsvollen Befähigungs-Pfad:

  • TU-Wien-Absolvent (Bauingenieurwesen) oder gleichwertiger Hochschulabschluss plus mehrjährige Praxis.
  • Befähigungsprüfung bei der WKO — kommerzielle, rechtliche und bautechnische Prüfung. PAK Immobilien Bildungs GmbH ist die führende Wiener Vorbereitungs-Akademie.
  • Praktische Erfahrung nachweisen — typisch 4–5 Jahre bei einem konzessionierten Baumeister.
  • Eintragung in die Baumeister-Innung der WKO-Landesinnung Bau Wien.

Diese hohen Hürden sind der Grund, warum es in Wien nur rund 450 konzessionierte Baumeisterbetriebe gibt — und warum Skyline Bau mit einem Netzwerk geprüfter Partner arbeitet, statt selbst die Konzession zu führen. Die Vorteile bleiben dabei beim Bauherrn: rechtssichere Bauausführung mit ÖNORM-B-2110:2023-Festpreis.

Klarstellung: Wer wir sind — und wer nicht, nicht selbst Baumeister

Skyline Bau ist ein ausführendes Bauunternehmen, kein konzessionierter Baumeister-Betrieb selbst. Wir koordinieren reglementierte Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO) ausschließlich durch befugte Subunternehmer-Partnerbetriebe. Diese Klarstellung ist uns wichtig und entspricht der Wiener Bauordnung und Gewerbeordnung. Wenn Sie auf dieser Seite Informationen zum Baumeister-Wesen suchen — Sie sind richtig. Wenn Sie konkret einen ausführendes Bauunternehmen für Ihr Bauprojekt suchen — auch dann sind Sie bei uns richtig.

Das Baumeister-Wesen: Begriff und Berufsbild

  • Ausführendes Bauunternehmen nach § 94 Z 5 GewO ist ein reglementierter Beruf in Österreich. Erfordert Befähigungsprüfung und Eintragung in der WKO-Innung Bau.
  • Baumeister-Befugnisse: Planung, Bauleitung und Ausführung von Bauten sowie statisch-konstruktive Eingriffe. Plus Gerüst- und Erdarbeiten.
  • Wiener Baumeister-Innung: Landesinnung Bau Wien, Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien. Branchenvertretung mit ca. 1.500 Wiener Baumeister-Betrieben.
  • Berufsausbildung: Lehre, Werkmeisterschule, HTL oder Bauingenieur-Studium plus Praxis und Befähigungsprüfung.
  • Versicherungs-Standard: Wiener Baumeister haben typisch Bau-Haftpflicht 3-5 Mio. €. Skyline Bau koordiniert mit Baumeister-Partnern dieser Versicherungs-Klasse.
  • Gewährleistung Baumeister-Leistungen: 3 Jahre nach § 933 ABGB.
  • Wiener Baumeister-Schwerpunkte: Rohbau, Mauerwerk, Beton- und Stahlbeton-Bau, Putzarbeiten, Estrich, Fundament, Tragwerks-Arbeiten.

Wann brauchen Sie einen Baumeister vs. einen Generalunternehmer?

Reine Baumeister-Leistung

Wenn Sie nur Mauerwerk, Putz, Estrich, Fundament oder Tragwerks-Eingriffe benötigen — und die anderen Gewerke selbst koordinieren möchten.

ausführendes Bauunternehmen wie Skyline Bau

Wenn Sie ein Wiener Bauprojekt mit mehreren Gewerken haben (z.B. Komplett-Sanierung, Zubau, thermische Sanierung) und einen Vertragspartner für alle Gewerke wollen — mit Festpreis nach ÖNORM B 2110:2023.

Wiener Baumanagement / Bauträger

Wenn Sie als Bauherr selbst Bauträger sein wollen und ein Baumanagement-Büro für Planung und Vergabe-Steuerung suchen.

Wiener Bauingenieurbüro / ZT

Wenn Sie nur Planung und Statik brauchen — und die Ausführung separat vergeben möchten.

Welche Baumeister-Leistungen Skyline Bau über Partner koordiniert

  • Rohbau: Mauerwerk, Stahlbeton-Decken, Stahlbeton-Wände, Treppen, Fundament — gesamter Rohbau-Aufbau bis Schale.
  • Wiener Putzarbeiten: Innen- und Außen-Putz (Kalk-Putz, Kalk-Zement-Putz, Sanier-Putz, Edelputz). Bei Wiener Gründerzeit Spezialputze.
  • Wiener Estrich-Arbeiten: Zement-Estrich, Calcium-Sulfat-Estrich (Anhydrit), Trockenestrich. Inkl. Heizestrich für Fußbodenheizung.
  • Wiener Fundament-Arbeiten: Streifen-Fundament, Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30, Tiefbohrungs-Fundamente bei schwieriger Wiener Bodenstruktur.
  • Wiener Mauerwerks-Sanierung: Sanierputz-System, Horizontalsperre (chemisch oder mechanisch) bei aufsteigender Feuchte, Ziegelfertigung bei Wiener Gründerzeit.
  • Wiener Tragwerks-Eingriffe: Wand-Durchbrüche mit Stahlträger, Decken-Sanierungs-Arbeiten, statische Verstärkung.
  • Wiener Hochbau-Vollabwicklung: vom Bauantrag bis zur Schlüsselübergabe — Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen.

Die wichtigsten Normen und Vorschriften

  • Wiener Bauordnung (WBO) — die zentrale rechtliche Grundlage.
  • Wiener Altstadterhaltungsgesetz — Schutz historischer Bausubstanz, Schutzzonen.
  • OIB-Richtlinien 1-6 — österreichischer Bautechnik-Standard. Bei Wiener Bauten verbindlich.
  • ÖNORM B 1991-Familie — Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke.
  • ÖNORM B 1992-Familie — Eurocode 2: Stahlbeton-Bemessung.
  • ÖNORM B 4710-1 — Beton-Standards.
  • ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) — Werkvertrag mit Festpreis.
  • BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) — Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
  • ASchG (Arbeitnehmerschutz-Gesetz) — Wiener Baustellen-Sicherheit.
  • GewO § 94 Z 5 — Baumeister-Befähigung.

Warum mit Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen arbeiten?

Erstens — Ein Vertragspartner für alle Gewerke. Wir koordinieren Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO), Elektrotechnik (Z 16), Sanitärtechnik (Z 25), Heizungstechnik (Z 31), Fliesenleger (Z 38) und alle weiteren Gewerke. Ein Vertrag, eine Rechnung, eine Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.

Zweitens — Festpreis nach ÖNORM B 2110:2023. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit festen Positionen. Was darin steht, gilt. Nachträge entstehen nur, wenn Sie selbst eine Änderung beauftragen oder im Bestand etwas zum Vorschein kommt, das vorher niemand sehen konnte — bei Wiener Gründerzeit-Substanz etwa verdeckte Feuchteschäden. Beides besprechen wir vorher schriftlich, bevor gearbeitet wird.

Drittens — Bau-Haftpflicht 3 Mio. € und gesetzliche Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB. Die Polizzennummer nennen wir Ihnen auf Anfrage. Prüfen Sie das — bei uns und bei jedem anderen Anbieter.

Viertens — Maps 5,0/22 Bewertungen. Wiener Skyline-Bau-Profil mit 22 Kundenbewertungen — Vertrauen aus dem Wiener Markt.

Fünftens — Transparenz über die Gewerbeberechtigung. Wir nennen unsere GISA-Zahl ungefragt und sagen offen, welche Leistungen wir selbst ausführen und welche über konzessionierte Partner laufen. Baumeister-Leistungen nach § 94 Z 5 GewO — Planung, Statik, Einreichung bei der MA 37 — erbringt unser Baumeister-Partner. Rohbau, Fassadendämmung, Aufstockung, Dachausbau, Fundament, Abbruch, Aushub, Planierung, Dachbodendämmung und Kellerdeckendämmung führen wir als Bauunternehmen in Wien selbst aus. Sie sehen vor Vertragsabschluss, wer was macht.

Rechtlicher Hinweis zur Leistungserbringung:
Die Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf. Reglementierte Gewerke — insbesondere Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO), Planungs- und Statikleistungen, Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25 GewO) sowie Fliesenleger-Arbeiten (§ 94 Z 38 GewO) — werden ausschließlich durch entsprechend befugte Subunternehmer und Partnerbetriebe ausgeführt. Ausführende Bauleistungen erfolgen durch im Unternehmensverbund stehende Gewerbetreibende mit aufrechter Berechtigung.
Die Frage, die keiner stellt

Fragen Sie jeden Anbieter nach der GISA-Zahl. Wir nennen sie ungefragt.

Prüfen Sie uns

Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.

Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen

Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.

1. Die GISA-Zahl

Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.

2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe

Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.

3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110

Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.

Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.

Ehrlich gesagt

Was wir nicht versprechen.

Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.

  • „Wir sind die Günstigsten.” — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
  • „Das geht in zwei Wochen.” — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
  • „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.” — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
  • „Wir machen alles selbst.” — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.

Wann Sie uns nicht brauchen

Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Ein einzelnes Gewerk

Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.

Überwiegend Statik und Planung

Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.

Technisch intakt, nur alt

Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.

Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Referenz: Parlamentsgebäude Wien

  • Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
  • Was das belegt — Im Parlamentsgebäude wird nicht nach Prospekt gearbeitet. Es gibt Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die keine Nachlässigkeit durchgehen lässt. Wer dort besteht, kann auch eine Zinshaussanierung mit 30 Parteien.
  • Und was es nicht belegt — Wir sind dadurch kein konzessionierter Baumeister geworden. Die reglementierten Gewerke liefen auch dort über befugte Partnerbetriebe. Das ist keine Schwäche, sondern die gesetzliche Ordnung — und wir halten uns daran.

Baumeister Wien — das sollten Sie wissen

Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um Baumeister Wien — ehrlich und aus der Praxis eines ausführenden Bauunternehmens.

Was macht ein Baumeister?

Ein Baumeister ist ein konzessioniertes Gewerbe mit umfassenden Befugnissen: Planung, statische Berechnung, Bauausführung und Bauleitung. Baumeisterarbeiten sind reglementiert und dürfen nur von befugten Betrieben ausgeführt werden. Skyline Bau arbeitet als ausführendes Bauunternehmen mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen Baumeister und Bauunternehmen?

Der Baumeister hat die Gewerbeberechtigung für reglementierte Bauarbeiten inklusive Statik und Planung. Ein ausführendes Bauunternehmen koordiniert und führt Bauleistungen aus und zieht für reglementierte Gewerke konzessionierte Partner hinzu. Für Sie als Kunde zählt das Ergebnis aus einer Hand — wir organisieren beides.

Wer übernimmt reglementierte Baumeisterarbeiten?

Reglementierte Arbeiten wie statisch relevante Eingriffe, Tragwerksplanung oder bewilligungspflichtige Baumaßnahmen führen unsere konzessionierten Baumeister-Partnerbetriebe aus. Wir koordinieren das Projekt, sodass Sie einen Ansprechpartner haben.

Was kostet ein Baumeister in Wien?

Die Kosten hängen von Leistung und Projektumfang ab — von der statischen Beurteilung bis zur kompletten Bauausführung. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.

Häufige Fragen zur Baumeister-Konzession

Warum nennt Skyline Bau keinen Preis am Telefon?
Weil er dann falsch wäre. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand: Steigleitungen, Elektrik, Bodenaufbau, Statik. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann bekommen wir den Auftrag nicht — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge. Am Ende zahlt der Bauherr mehr als bei einem ehrlichen Angebot.
Was ist der teuerste Posten bei einer Sanierung?
Nicht die Fliesen und nicht die Küche, sondern das, was hinter der Wand liegt: der Tausch der Steigleitungen, die Elektro-Neuinstallation nach ÖVE/ÖNORM E 8001, der statisch geprüfte Bodenaufbau und die Verbundabdichtung nach ÖNORM B 3407. Das sieht am Ende niemand — aber es entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist.
Warum darf Skyline Bau nicht alle Gewerke selbst ausführen?
Weil die Gewerbeordnung das so vorschreibt. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — dürfen nur konzessionierte Betriebe ausführen. Das ist kein Nachteil, sondern Ihr Schutz: Ein Fehler an einer Gasleitung kann tödlich enden. Wer behauptet, alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.
Was ist ein freies Gewerbe — und was ein reglementiertes?
Ein freies Gewerbe darf jeder ausüben, der ein Gewerbe anmeldet: Trockenbau, Estrich, Maler, Abbruch, Entkernung, Bauleitung. Ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 GewO verlangt einen Befähigungsnachweis: Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Fliesenleger. Skyline Bau führt die freien Gewerke mit eigenen Leuten aus und setzt für die reglementierten konzessionierte Partnerbetriebe ein.
Wie erkenne ich ein unseriöses Bauangebot?
An fünf Zeichen: Kein Leistungsverzeichnis, nur eine Pauschalsumme. Keine Position „nicht enthalten” — dort verstecken sich die Nachträge. Keine Entsorgung im Preis — Bauschutt sind mehrere Tonnen. Unrealistische Bauzeit — Estrich in zwei Wochen geht nicht. Hohe Anzahlung vor Leistung — gezahlt wird nach Baufortschritt, nicht im Voraus.
Bekomme ich Fotos von dem, was später niemand mehr sieht?
Ja. Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände und der Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet über die Dichtheit in zwanzig Jahren. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme, ohne Nachfrage. Die meisten Bauherren bekommen sie nie.
Ist Skyline Bau ein konzessionierter Baumeister?
Nein — und das sagen wir klar. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO (GISA 37945732). Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Wo eine Baumeister-Konzession erforderlich ist — Planung, Statik, Eingriffe in tragende Bauteile — binden wir konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe ein und koordinieren sie als ausführendes Bauunternehmen.
Wann brauche ich zwingend einen konzessionierten Baumeister?
Immer, wenn tragende Bauteile betroffen sind: Wanddurchbrüche in tragenden Wänden, Deckendurchbrüche, Aufstockungen, Zubauten, statische Ertüchtigung. Ebenso bei der Einreichplanung und der statischen Berechnung. Diese Leistungen sind nach § 94 Z 5 GewO reglementiert und dürfen nur konzessionierte Betriebe erbringen.
Was darf ein Baumeister — und was ein Baugewerbetreibender?
Der Baumeister (§ 94 Z 5 GewO) darf planen, statisch berechnen, bauleiten und ausführen — einschließlich Eingriffen in tragende Bauteile. Der Baugewerbetreibende (§ 99 GewO) darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Für Statik und tragende Bauteile bindet er einen konzessionierten Baumeister ein. Das ist unsere Konstellation.
Wie finde ich einen konzessionierten Baumeister in Wien?
Über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) — dort ist jede Gewerbeberechtigung öffentlich abfragbar — oder über die Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Wien. Lassen Sie sich die Konzession nach § 94 Z 5 GewO zeigen, nicht nur eine Visitenkarte mit dem Wort „Baumeister”.
Kann ich Skyline Bau beauftragen, wenn ich einen Baumeister brauche?
Ja — als ausführendes Bauunternehmen. Wir übernehmen die Gesamtleistung, führen die Bauleistungen mit eigenen Leuten aus und binden für die reglementierten Teile konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe ein. Sie haben einen Vertragspartner (Bling Bling GmbH), eine Bauleitung und eine Gewährleistung für alles. Wenn Sie den Baumeister lieber direkt beauftragen wollen, ist das ebenfalls ein gangbarer Weg — wir sagen Ihnen ehrlich, wann das sinnvoller ist.
Wer haftet für die Leistung des Baumeister-Partnerbetriebs?
Die Bling Bling GmbH als ausführendes Bauunternehmen — für die Gesamtleistung, auch für die Arbeiten der konzessionierten Partnerbetriebe. Sie müssen im Mangelfall nicht klären, welches Gewerk verantwortlich war. Sie melden den Mangel bei uns, wir klären intern.
Was ist der wohnfonds_wien?
Der wohnfonds_wien ist der Wiener Förderstellenbetreiber für Wohnhaussanierung — er prüft Anträge, kontrolliert Fördermittel und begleitet den Baufortschritt. Wer in Wien saniert, kommt am wohnfonds_wien nicht vorbei.
Was ist die Hauskunft Wien?
Die Hauskunft Wien ist die kostenlose Beratungsstelle der Stadt Wien für alle Sanierungsfragen — vom ersten Konzept bis zur Fördereignung. Sie ist neutral und unabhängig, finanziert durch die Stadt Wien.
Was bedeutet “Dachausbau leicht” und “Dachausbau schwer”?
“Dachausbau leicht” hat Gewichtszunahme max. 720 kg/m² (Holzbauweise, ohne Estriche/Fliesen, keine aufwendige Ertüchtigung). “Dachausbau schwer” bedeutet Massivbauweise mit Estrichen/Fliesen/Bädern und erfordert statische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes. Schlüsselfertig 1.000 bis 3.300 €/m².
Was unterscheidet eine Baufirma vom konzessionierten Baumeister-Partner?
Der Begriff “Baufirma” ist gewerberechtlich offen — sie kann ein konzessionierter Baumeisterbetrieb sein oder ein Generalunternehmer ohne eigene Baumeisterkonzession. Ein Baumeister nach Gewerbeordnung § 99 darf selbst planen, statisch verantworten und einreichen. Skyline Bau ist ein ausführendes Bauunternehmen und arbeitet in Kooperation mit konzessionierten Baumeistern.
Was darf ein Baumeister in Wien?
Ein Baumeister in Wien darf nach Gewerbeordnung § 99 Abs. 1 planen, berechnen, statisch verantworten, Einreichpläne bei der MA 37 einreichen, als Bauführer auftreten, bauleiten, bauaufsichtigen und ausführen — alles aus einer Hand, ohne externe Statiker oder Planverfasser.
Was ist eine Wiener Schutzzone?
Eine Schutzzone ist ein in der Wiener Bauordnung geschützter Stadtbereich — in der Inneren Stadt, in Gründerzeit-Vierteln und an stadtbildprägenden Lagen. Bei Bauvorhaben dort ist die MA 19 Architektur und Stadtgestaltung zusätzlich eingebunden und prüft Fassade, Dach und Materialien.
Was ist eine Bausperre in Wien?
Eine Bausperre ist eine temporäre Verfügung der Stadt Wien — Neubauten und größere Umbauten sind in einem bestimmten Bezirk oder Straßenzug bis zur Verabschiedung eines neuen Flächenwidmungsplans nur eingeschränkt möglich. Vor Baubeginn prüft Skyline Bau die Bausperren-Lage.
Was passiert mit dem Blitzschutz bei Baumeister?
Bei Eingriff in die Bodenkonstruktion ist die Fundamenterdung neu zu errichten — umlaufender erstklassige Materialien nach OIB-Richtlinie 6. Bei vorhandenem äußerem Blitzschutz müssen alle Ableitungen, Trennstellen und Anschlusspunkte neu angeschlossen werden nach OIB-Richtlinie 6, sonst wirkt der Blitzschutz nicht mehr — gefährlich für Bewohner und Gebäudetechnik. Skyline Bau koordiniert mit Elektriker-Partnern und liefert die Anlagen-Bestätigung.
Braucht es eine MA-37-Bewilligung in Wien?
Ja — Eingriff in die tragende Konstruktion eines Bestandsgebäudes ist immer bewilligungspflichtig nach Wiener Bauordnung. Ein konzessionierter Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO) erstellt Statik; Skyline Bau koordiniert-Nachweis, Brandschutz-Konzept und übernimmt die komplette Antragstellung bei der MA 37. Bewilligung dauert je nach Bezirk und Komplexität 6–12 Wochen. In Schutzzonen (Innere Stadt, Teile Mariahilf, Neubau, Josefstadt) zusätzlich MA-19-Stellungnahme erforderlich.
Stellt Skyline Bau selbst den Statiker?
Skyline Bau arbeitet mit zwei Statik-Modellen — Sie entscheiden, welches besser passt. Modell A: Sie bringen Ihren eigenen Statiker oder Statiksplaner mit (z.B. wenn Sie bereits einen Architekten oder Generalplaner haben). Skyline Bau führt die Bauleistung exakt nach den statischen Berechnungen, Aufbauschemata und Polierplänen Ihres Planverfassers bzw. des konzessionierten Baumeister-Partnerbetriebs aus. Modell B: Skyline Bau beauftragt einen externen Partner-Statiker, erhält von ihm die komplette Statik-Berechnung und verrechnet diese Statik-Leistung transparent an Sie weiter — schriftlich im Festpreisangebot aufgelistet, kein versteckter Aufschlag. Beide Modelle: saubere Trennung der Verantwortung (Statiker haftet für Berechnung, Skyline Bau für fachgerechte Ausführung) und konzessionsgerecht abgewickelt.
Welche Symptome deuten auf Bestands-Probleme?
V-förmige oder schräge Risse an Außenecken und Türlaibungen (besonders gefährlich ab 2 mm Breite). Klemmende Türen und Fenster, die plötzlich nicht mehr schließen. Schiefe Böden mit Gefälle > 1 %. Aufgebrochene Fliesenfugen in diagonaler Richtung. Tapeten-Risse zwischen Tür/Fenster und Wand. Knarrende Bestandsdecken im Wiener Altbau. Feuchte Stellen im Keller nach Nachbar-Aushub. Auseinandergehende Gehwegplatten direkt vor der Außenwand. Skyline Bau begutachtet kostenlos.
Wie wichtig ist die Beweissicherung an Nachbargebäuden?
Sehr wichtig — und gesetzlich relevant. Vor jeder Baumeister sollten alle angrenzenden Bauten foto- und maß-dokumentiert werden. Vorhandene Risse, Putzschäden, Bodenneigungen werden festgehalten. Das schützt Skyline Bau und den Bauherrn vor unberechtigten Schadensforderungen (“Da war vorher kein Riss!”) — und dokumentiert berechtigte Schäden für die Versicherung. Kosten ab 1.850 € netto. Skyline Bau empfiehlt es bei jedem Wiener Reihenhaus oder Mehrparteienhaus zwingend.
Welche Versicherung deckt Wand-Schäden?
Gebäudeversicherung deckt Wand-Schäden nur in Spezialfällen (z.B. nachweisbarer Wasserrohrbruch unter Fundament). Substanz-Veränderungen durch Alterung, Grundwasser-Veränderung oder Baugrund-Verschlechterung sind meist nicht versichert. Bei Schäden durch Nachbar-Bauarbeiten haftet der Nachbar bzw. dessen Bauunternehmen — hier ist Beweissicherung entscheidend. Skyline Bau hat 3 Mio. € Bau-Haftpflicht — Bau-Haftpflichtversicherung.
Kann ich auch nur eine Hauswand unterfangen lassen?
Ja — bei Sanierungs-Maßnahme wird oft nur eine Außenwand unterfangen, wenn nur diese Risse zeigt. Skyline Bau begutachtet, analysiert das Schadensmuster und entscheidet: nur eine Wand, eine Hausseite, oder komplettes Umfangs-Fundament. Wichtig: auch bei einzelner Wand Beweissicherung an Nachbargebäuden und Foto-Dokumentation im Bestand zwingend. Kosten ab 35.000 € netto je nach Wandlänge und Tiefe.
Gibt es Förderung für Sanierungs-Maßnahme in Wien?
Direkte Bundesförderung für reine Sanierungs-Maßnahme gibt es nicht — der Sanierungsscheck 2026 zielt auf energetische Sanierung (Dämmung, Heizung). Aber: Wenn Baumeister Teil einer Generalsanierung mit thermischer Komponente ist, kann der Sanierungsscheck bis 14.000 € genutzt werden. Bei WEG-Sanierung im Wiener Zinshaus gibt es WGSan-Förderung. Bei Hochwasserschutz-Maßnahmen Wien-Förderung möglich. Skyline Bau begleitet alle Anträge kostenlos.

Glossar & Fachbegriffe

Baumeister (§ 94 Z 5 GewO)

Reglementiertes Gewerbe. Nur konzessionierte Baumeister dürfen Hochbauten planen, berechnen, leiten und die Bauführung übernehmen. Die Berufsbezeichnung ist geschützt.

Eingeschränkter Baugewerbetreibender (§ 99 GewO)

Gewerbeberechtigung für die Ausführung von Bauarbeiten in definiertem Umfang, ohne die vollen Planungs- und Berechnungsrechte eines Baumeisters.

GISA-Zahl

Die Nummer im Gewerbeinformationssystem Austria. Über sie lässt sich öffentlich prüfen, welche Gewerbeberechtigung ein Betrieb tatsächlich hat.

Befähigungsnachweis

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation, den ein reglementiertes Gewerbe verlangt — beim Baumeister die Baumeister-Befähigungsprüfung.

ÖNORM B 2110

Die österreichische Norm für Bauverträge — regelt Nachträge, Fristen, Gewährleistung und schafft einen fairen, verbindlichen Vertragsrahmen.

Einreichplanung

Die für die Baubewilligung bei der MA 37 nötigen Pläne samt Statik. Sie ist dem konzessionierten Baumeister vorbehalten.

Statik

Der Nachweis der Tragfähigkeit eines Bauwerks. Statische Berechnungen sind Baumeistersache und werden vom konzessionierten Partner verantwortet.

Generalunternehmer

Ein Unternehmen, das alle Gewerke eines Bauprojekts übernimmt und koordiniert — mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner für den Auftraggeber.

Baumeister Wien — Vergleich der Varianten

VarianteWann sinnvoll
Konzessionierter Baumeister direktWenn Sie nur Statik, Einreichplan oder ein Baumeister-Attest brauchen — ohne Bauausführung.
Skyline Bau + Baumeister-PartnerWenn die Baumeisterleistung Teil eines Bauprojekts ist und Sie einen Vertragspartner für alle Gewerke wollen.
GeneralunternehmerFür schlüsselfertige Großprojekte mit vollständiger Übernahme aller Planungs- und Bauleistungen.

Baumeister Wien — Referenz-Projekte

Zinshaus-Sanierung, Innere Stadt

Bauliche Sanierung im Gründerzeitbestand mit Koordination des Baumeister-Partners für die statischen Anteile.

Dachgeschossausbau-Vorbereitung

Bauliche Vorbereitung eines DG-Ausbaus; die statische Beurteilung des Bestands übernahm der konzessionierte Baumeister-Partner.

Aufstockung Mehrparteienhaus

Ausführung der Bauarbeiten für eine Aufstockung, Statik und Einreichung über den Baumeister-Partner.

Verwandte Leistungen Skyline Bau

◆ Partnerfirma · Bling Premium Reinigung

Baumeister fertig? Wir reinigen — Bling Bauend- und Kellerreinigung nach Sanierungs-Arbeiten

Nach jeder Baumeister steht die Bauschluss-Reinigung an. Unsere Partnerfirma Bling Premium Reinigung übernimmt die professionelle Bauend- und Grundreinigung. Mehr unter bling-bling.at.

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Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1/Top 25, 1210 Wien · FN 611990k · ATU80299348 · GISA 37945732 · +43 677 61662131 · office@skylinebau.com

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.