AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Hinweis:
Es gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hier veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jede Auftragserteilung an Skyline Bau GmbH — ob per Handschlag, E-Mail, WhatsApp, Anzahlung oder durch Baubeginn — gilt als vollständige und ausdrückliche Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kein Kleingedrucktes. Keine Überraschungen. Was hier steht, gilt — für beide Seiten.
Subsidiär: ÖNORM B 2110 sowie B 2210, B 5320, B 3691, B 7220 · Aktuelle Fassung: www.skylinebau.com/agb
§ 1 – Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Skyline Bau GmbH und dem Kunden. Vertragspartner ist die auf den Begleitdokumenten angeführte Skyline Bau GmbH.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Fassung.
- Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
- Diese AGB gelten für: Generalunternehmerleistungen, Hausbau, Zubau, Aufstockung, Generalsanierung, Altbausanierung, Innenausbau, Trockenbau, WDVS-Fassadendämmung, Fenster- und Türeneinbau, Bad- und Wohnungsrenovierung, Bodensanierung, Malerarbeiten, Dachabdichtung, Terrassenbau, Pflasterung, Kellerabdichtung, Abbruch, Entkernung, HKLS- und Elektroinstallationen sowie Waren und Gutscheine.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (KSchG) und Unternehmern.
- Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform — E-Mail und WhatsApp gelten als Schriftform.
- Subsidiär gelten ÖNORM B 2110 sowie die gewerkespezifischen ÖNORMEN (insb. B 2210, B 5320, B 3691, B 7220).
§ 2 – Vertragsabschluss offline & per E-Mail
Ein verbindlicher Bauvertrag entsteht auch ohne handschriftliche Unterzeichnung — durch E-Mail, WhatsApp, mündliche Zusage, Anzahlungsüberweisung oder konkludente Handlung (Zutritt zur Baustelle, Annahme der Leistung, Zustimmung zum Baubeginn).
- Offerte sind 7 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Aktionspreise gelten nur innerhalb der Aktionsfrist.
- Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch: Unterzeichnung, E-Mail, WhatsApp/SMS/Messenger, telefonische Bestätigung, Online-Anfrageformular, Eingang einer Anzahlung oder konkludente Handlung (§ 863 ABGB).
- Ein Vertrag entsteht insbesondere wenn der Auftraggeber „passt”, „ok”, „ja” oder „bitte loslegen” sagt — oder Mitarbeitern Zutritt zur Baustelle gewährt — oder Rechnungen ohne Einspruch binnen 14 Tagen annimmt.
- Tonbandaufzeichnungen und WhatsApp-Sprachnachrichten werden zu Beweiszwecken zugelassen.
- Aktionspreise entfallen rückwirkend bei verspäteter Auftragserteilung oder Zahlungsverzug; es gilt der Normalpreis.
§ 3 – Vertragsabschluss über Webshop
- Die Präsentation auf der Website ist unverbindlich.
- Mit Klick auf „verbindlich anfragen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
- Automatisierte Eingangsbestätigungen sind noch keine Annahme. Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen oder durch faktische Lieferung.
- Skyline Bau ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 – Vertragslaufzeit & Kündigung
Nach Anzahlungseingang oder Baubeginn ist ein Rücktritt seitens des Auftraggebers nur gegen vollständigen Ersatz der bisher erbrachten Leistungen, der bestellten Materialien und des entgangenen Gewinns möglich (§ 1168 ABGB).
- Bauverträge sind Werkverträge und enden mit ordnungsgemäßer Übernahme.
- Dauerschuldverhältnisse: Kündigung beidseitig mit 3 Monaten Frist zum Monatsletzten schriftlich.
- Rücktritt durch Auftraggeber nach Baubeginn: Es ist gem. § 1168 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet. Bereits disponierte Materialien und Mitarbeiterkapazitäten gelten als nicht erspart.
- Rücktritt durch Skyline Bau bei: Zahlungsverzug >14 Tage, Verweigerung des Baustellenzutritts, fehlender Mitwirkung, Insolvenz oder grobem Vertragsverstoß.
§ 5 – Manipulationsgebühren
- Rückgabe unbeschädigter Ware: 20 % Manipulationsgebühr.
- Aktionsware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.
- Rücktransport durch Skyline Bau: mind. 172,– € netto zzgl. Regie 90,– €/h/Mann.
§ 6 – Termine, Witterung & höhere Gewalt
Witterungsbedingte Verzögerungen (Frost, Regen, Schneefall, Sturm, Hitze über 35 °C) gehen nicht zu Lasten von Skyline Bau und führen zu einer angemessenen Bauzeitverlängerung.
- Vereinbarte Termine sind — sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin” vereinbart — Richttermine.
- Höhere Gewalt (Pandemie, Lieferkettenunterbrechungen, Streik, behördliche Anordnungen) berechtigt zur Verlängerung der Ausführungsfrist.
- Verzögerungen durch verspätete Vorgewerke oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Bauzeit angemessen.
§ 7 – Subunternehmer
- Skyline Bau ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
- Zahlung erfolgt ausschließlich über Skyline Bau.
- Erbrachte Subunternehmerleistungen gelten als von Skyline Bau selbst erbracht.
§ 8 – Besondere Bestimmungen für Waren
- Lieferung binnen 2 Wochen ab Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart.
- Eigentumsvorbehalt bis vollständiger Zahlung aller Forderungen.
- Beigestelltes Material: auf eigene Kosten und Risiko des Kunden.
- Gutscheine: 1 Jahr gültig, übertragbar, nicht bar ablösbar.
§ 9 – Besondere Bestimmungen für Bauleistungen
Werden bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten verdeckte Mängel sichtbar (Schimmel, Asbest, faule Holzbalken, undichte Leitungen), gehen Mehrarbeiten und Materialkosten ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
- Bauwasser (kalt) und Baustrom (230 V / 400 V) sowie Sanitäreinrichtung, Müllcontainerfläche und Lagerflächen sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.
- Es wird kein Haft- und Deckungsrücklass vereinbart.
- Farb-, Glanz- und Strukturunterschiede bei partiellen Ausbesserungen sind kein Mangel.
- Verdeckte Mängel werden als Nachtrag verrechnet.
- Stillstandskosten bei fehlender Mitwirkung: EUR 600,– netto/Tag/Mitarbeiter.
- Behördliche Bewilligungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig beizubringen.
§ 10 – Entgelt & Zahlungsbedingungen
- Standard: 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Schlussrechnung nach Fertigstellung.
- Fälligkeit: 7 Tage netto ab Rechnungsdatum. Ab Tag 14 Inkassoberechtigung und Baueinstellung möglich.
- Verzugszinsen: 4 % ab 2. Mahnung zzgl. Mahnspesen 5 % der offenen Summe.
- Nebenkostenpauschale: bis zu 6 % der Leistungssumme.
- Solidarhaftung bei Mehrfacheigentümern oder Gesellschaften (§ 891 ABGB).
- Terminverlust: Bei Ratenzahlung wird bei Verzug einer Rate die gesamte Restforderung sofort fällig.
- BKI/VPI-Anpassung bei Vertragslaufzeiten über 6 Monate oder Bauverzögerung durch Auftraggeber über 90 Tage.
- Skonto: 2 % bei Zahlung binnen 7 Tagen (ausgenommen Anzahlungen, Aktionspreise, Nachträge).
§ 11 – Stornierung & Kostenentschädigung
- Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen gem. FAGG, sofern nicht durch sofortigen Baubeginn oder Anzahlung verzichtet.
| Stornozeitpunkt vor Baubeginn | Stornogebühr (Nettoauftragswert) |
|---|---|
| 30 Tage oder mehr vorher | 20 % |
| 14 bis 29 Tage vorher | 35 % |
| 7 bis 13 Tage vorher | 50 % |
| Weniger als 7 Tage / am Baubeginn | 100 % |
| Nach Baubeginn | Voller Werklohn gem. § 1168 ABGB |
- Bereits eingekaufte Materialien und Subunternehmeraufträge sind stets zu 100 % zu ersetzen.
§ 12 – Kennzeichnung durch Skyline Bau
- Der Kunde gestattet die Montage von Firmenschildern während der Arbeiten.
- Skyline Bau darf den Baufortschritt fotografisch dokumentieren und — anonymisiert — für Referenzzwecke verwenden.
§ 13 – Allgemeine Vertragsbestandteile
- Anfahrtskosten: 172,– € netto innerhalb Wiens, außerhalb zzgl. 1,– €/km je Fahrtrichtung.
- Regiesatz: 90,– € netto pro Arbeiter und Stunde.
§ 14 – Übernahme, Gewährleistung & Haftung
- Übernahme in schriftlichem Protokoll. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
- Keine Teilnahme an Übernahme trotz Verständigung = Übernahme gilt als erfolgt.
- Gewährleistung: Verbraucher 4 Jahre · Unternehmer 12 Monate ab Übernahme.
- Mängelrüge: Sichtbare Mängel binnen 14 Tagen schriftlich. Nachbesserungsfrist mind. 14 Werktage.
- Haftung: Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern bei Kardinalpflichten auch leichte Fahrlässigkeit, beschränkt auf EUR 3.000.000,–.
- Schadensmeldung binnen 48 Stunden — andernfalls erlischt der Schadenersatzanspruch.
- Eigentumsvorbehalt an allen eingebauten Materialien bis zur vollständigen Zahlung.
§ 15 – Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach dürfen keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der Skyline Bau GmbH abgeworben werden.
§ 16 – Anzuwendendes Recht
- Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 17 – Gerichtsstand
- Gerichtsstand: das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 18 – Salvatorische Klausel
Einzelne ungültige Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
§ 19 – Darbietung
- Prospekte und Warnhinweise dürfen vom Kunden nicht verändert werden.
§ 20 – Dokumentation
Der Käufer (Unternehmer) verpflichtet sich, für mindestens 10 Jahre Unterlagen über die Verwendung der gekauften Ware aufzubewahren.
§ 21 – Produkthaftung
Bei Schadenersatzansprüchen nach PHG ist Skyline Bau verpflichtet, den Hersteller oder EU-Importeur binnen 3 Monaten bekannt zu geben.
§ 22 – Lieferung & Lieferverzögerungen
- Liefertermine sind annähernd, nicht verbindlich.
- Gefahrenübergang mit dem Verladen bei Skyline Bau — auch bei vereinbarter freier Zustellung.
- Unvorhersehbare Ereignisse (Streik, Energiemangel) befreien Skyline Bau von Lieferverpflichtungen.
§ 23 – Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Unternehmern: Wien.
- Datenschutz: siehe § 27 sowie www.skylinebau.com/datenschutzerklarung
§ 24 – Mehrleistungen & Nachträge
Alle nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltenen Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzumelden. Keine Reaktion innerhalb von 5 Werktagen gilt als Genehmigung.
- Ungenehmigt ausgeführte Mehrleistungen: Regie 90,– €/h netto + Material + 15 % Aufschlag.
- Aktionspreise und Pauschalrabatte gelten nicht für Nachträge.
§ 25 – Versicherungen
- Betriebshaftpflicht: EUR 3.000.000,– für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Schäden sind binnen 48 Stunden gemeinsam zu dokumentieren.
§ 26 – Sicherheitsschutz & Bautagebuch
Jede Eintragung im Bautagebuch — elektronisch oder händisch — gilt nach 14 Kalendertagen ohne schriftlichen Widerspruch als vom Auftraggeber anerkannt und wird Vertragsbestandteil.
- Bei Baustellen mit mehreren Bauunternehmen ist ein BauKG-Koordinator vom Auftraggeber zu bestellen. Skyline Bau kann diese Funktion gegen gesonderte Vereinbarung übernehmen.
- Skyline Bau führt ein Bautagebuch — wahlweise elektronisch (z.B. Billdu, E-Mail, WhatsApp-Protokoll) oder händisch (Papierformular, Baubuch). Beide Formen sind rechtlich gleichwertig.
- Das Bautagebuch dokumentiert: Arbeitstage, eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer, Lieferungen, Witterungsbedingungen, Besprechungsergebnisse, Anordnungen des Auftraggebers, Behinderungen, Mehrleistungen und besondere Vorkommnisse.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Einsicht zu nehmen und Gegenzeichnung zu verlangen. Verweigert er die Gegenzeichnung ohne sachlichen Grund, gilt die Eintragung dennoch als anerkannt.
- Widerspruchsfrist: Schriftlicher Widerspruch (E-Mail, WhatsApp oder Brief) binnen 14 Kalendertagen ab Eintragung. Ohne Widerspruch gilt der Inhalt als von beiden Parteien anerkannt und wird automatisch Vertragsbestandteil.
- Beweiskraft: Das Bautagebuch gilt im Streitfall als Beweismittel für Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Behinderungen und erteilte Anordnungen. Skyline Bau bewahrt das Bautagebuch 10 Jahre nach Projektabschluss auf.
- Mündliche Anordnungen des Auftraggebers auf der Baustelle werden unverzüglich im Bautagebuch festgehalten und gelten mit Ablauf der Widerspruchsfrist als schriftlich bestätigt.
§ 27 – Datenschutz nach DSGVO
- Verantwortlicher: Skyline Bau GmbH · office@skylinebau.com
- Zweck: Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Marketing an Bestandskunden.
- Speicherdauer: Buchhaltung 7 Jahre (§ 132 BAO) · Verträge bis 30 Jahre nach Ende · Marketing bis Widerruf.
- Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch — Anfragen an office@skylinebau.com
- Beschwerde: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien
§ 28 – Pflichtangaben, ODR & Streitschlichtung
- Skyline Bau GmbH · FN 631325w · ATU81635919 · Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien · +43 677 61662131 · office@skylinebau.com
- ODR-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr — Skyline Bau nimmt nicht an Schlichtungsverfahren teil.
- Vertragssprache: Deutsch. Im Streitfall gilt die deutsche Fassung.
Wer Skyline Bau GmbH beauftragt — egal in welcher Form — stimmt diesen AGB zu. Punkt. Kein Auftrag ohne Grundlage, kein Streit ohne Klarheit. Unsere AGB schützen beide Seiten: den Auftraggeber vor unklaren Leistungen, Skyline Bau vor unbegründeten Nachforderungen.
Auf jedem Angebot, jeder Rechnung und jeder Auftragsbestätigung von Skyline Bau GmbH findet sich ein ausdrücklicher Hinweis auf die Geltung dieser AGB. · Aktuelle Fassung: www.skylinebau.com/agb