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Skyline Bau · Wien

Zinshaussanierung Wiendie dem Haus nochmal130 Jahre gibt.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Eine Zinshaussanierung in Wien kostet 1.500 bis 3.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Sockelsanierung im bewohnten Haus 1.500–2.000 €/m², Totalsanierung im leeren Objekt 2.000–3.000 €/m². Die Stadt Wien fördert über den wohnfonds_wien mit bis zu 40 % der förderbaren Kosten. Bauzeit 6 bis 18 Monate, in der Regel bei laufendem Mietbetrieb.

Eine Zinshaussanierung in Wien kostet 1.500 bis 3.000 € pro Quadratmeter Nutzfläche. Die Sockelsanierung im bewohnten Haus liegt bei 1.500 bis 2.000 €/m² und umfasst Dach, Fassade, Steigleitungen, Fenster und Allgemeinflächen. Die Totalsanierung im leeren Objekt reicht bis 2.500 €/m². Die Stadt Wien fördert über den wohnfonds_wien mit bis zu 40 % der förderbaren Kosten, der Bund ergänzt thermische Maßnahmen. Bauzeit 6 bis 18 Monate, meist im bewohnten Zustand. Den laufenden Bedarf zwischen den großen Maßnahmen decken Kleinreparaturen im Rahmenvertrag ab.
✓ wohnfonds-Förderung bis 40 %✓ Sanierung im bewohnten Haus✓ Festpreis ÖNORM B 2110✓ Ein Vertrag, alle Gewerke✓ Referenz Parlament Wien 2022

Was eine Zinshaussanierung in Wien kostet

Die Spanne von 1.500 bis 3.000 € pro Quadratmeter erklärt sich aus dem Umfang. Entscheidend ist nicht die Ausstattung, sondern wie viel Substanz angefasst wird. Richtwerte netto, Stand 2026, verbindlich nach Begehung und Bestandsaufnahme.

SanierungsartUmfangPreis nettoBauzeit
EinzelmaßnahmeDach oder Fassade oder Steigleitungen200–600 €/m² NF2–5 Monate
Sockelsanierung, kleinDach, Fassade, Allgemeinflächen1.200–1.600 €/m² NF6–10 Monate
Sockelsanierung, umfassendzusätzlich Steigleitungen, Fenster, Bäder1.700–2.200 €/m² NF10–15 Monate
Totalsanierung im leeren HausRückbau bis auf Tragwerk, Neuaufbau2.000–3.000 €/m² NF12–18 Monate
Sanierung mit Dachgeschossausbauzusätzlich neue Wohnungen im Dach2.400–3.500 €/m² NF14–24 Monate

Einzelpreise, damit Sie ein Angebot prüfen können

Eine Pauschale über 1,8 Mio. € lässt sich nicht beurteilen. Diese Einheitspreise sind der Maßstab für jede Position eines Wiener Zinshaus-Angebots.

PositionEinheitPreis nettoWas dazugehört
Dach neu eindecken inkl. Lattungm²180–320 €Abtragen, Unterdach, Eindeckung, Spengler, Entsorgung
Dachbodendämmung begehbarm²35–70 €Dampfbremse, Dämmung, Verlegeplatte
Fassade Straßenseite, Stuck erhaltenm²180–350 €Gerüst, Abschlagen, Stuckergänzung, Putz, Anstrich
Fassade Hofseite mit WDVSm²120–190 €Dämmung, Armierung, Oberputz, Sockel
Steigleitungen je StrangStrang25.000–60.000 €Wasser, Abwasser, Schacht, Wiederherstellung
Elektro-Steigleitung und ZählerkastenStrang18.000–40.000 €über befugten Elektrotechniker
Kastenfenster saniertStk.900–1.800 €Ausbau, Beschläge, Kittfalz, Anstrich, Dichtung
Fenster neu, Holz-Alu 3-fachStk.1.200–1.800 €Ausbau, Einbau, Anputz, Innenfensterbank
Stiegenhaus sanierenm²120–260 €Putz, Malerei, Terrazzo, Geländer, Beleuchtung
Aufzug nachrüstenAnlage150.000–400.000 €Statik, Schacht, Anlage, Wiederherstellung
Kellertrockenlegunglfm180–420 €Horizontalsperre, Sanierputz, Abdichtung
Hofgestaltung und Entwässerungm²90–210 €Unterbau, Pflaster, Rinnen, Anschluss
Wohnungssanierung im Zuge der Sockelm²400–1.200 €bei Mieterwechsel oder Zustimmung
Baustelleneinrichtung Zinshauspsch.25.000–70.000 €Gerüst, Bauzaun, Schuttrutsche, Parkspur, Strom, Wasser
Planung, Einreichung, Bauleitung%8–14 % der BausummeZiviltechniker, Einreichung MA 37, örtliche Bauaufsicht
Rechenbeispiel · Gründerzeithaus, 1.400 m² Nutzfläche, 18 Wohnungen
Dach, Spengler, Dachbodendämmung430.000 €
Fassade Straße und Hof, Fenster760.000 €
Steigleitungen, 4 Stränge, Elektro560.000 €
Stiegenhaus, Keller, Hof, Baustelle430.000 €

Summe rund 2.180.000 € netto, also 1.557 €/m² Nutzfläche, ohne Dachgeschossausbau. Bei einer bewilligten Sockelsanierung mit 35 % Förderung verbleiben rund 1.086.000 € beim Eigentümer – verteilt auf 15 Jahre Refinanzierung über § 18 MRG ein anderes Bild als die Rohsumme.

Zur Arbeitsweise und zu den Gewerken siehe Baufirma Wien.

Förderung: der Punkt, an dem sich die Rechnung entscheidet

Ohne Förderung ist eine Zinshaussanierung ein Zuschussgeschäft. Mit Förderung wird sie tragfähig. In Wien läuft das über den wohnfonds_wien, und die Regeln sind streng, aber berechenbar.

FörderschieneWas gefördert wirdHöheBedingung
SockelsanierungDach, Fassade, Leitungen, Fenster, Allgemeinflächenbis 40 % der förderbaren KostenGebäude vor 1945, Mietermitwirkung, Einreichung vor Baubeginn
THEWOSANthermisch-energetische MaßnahmenZuschuss je m² gedämmter FlächeNachweis der Energieeinsparung, Energieausweis vorher/nachher
TotalsanierungSanierung im leeren HausDarlehen und Zuschüssemeist mit Mietzinsbeschränkung verbunden
BundesförderungHeizungstausch, thermische Sanierungje nach Programmeigene Einreichung, kombinierbar
AufzugsförderungLift-Nachrüstung im Bestandanteilig im Rahmen der Sockelsanierunggünstiger als Einzelmaßnahme
Der teuerste Fehler bei einer Zinshaussanierung: zuerst beauftragen, dann einreichen. Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingebracht und bewilligt sein. Wer vorher anfängt, verliert den Anspruch vollständig – bei 1,6 Mio. € Bausumme sind das schnell 500.000 €.

Sockelsanierung oder Totalsanierung?

Die Entscheidung fällt selten frei. Sie hängt davon ab, ob das Haus bewohnt ist und ob die Mietverhältnisse dem MRG unterliegen.

Sockelsanierung

Das Haus bleibt bewohnt, gearbeitet wird an Dach, Fassade, Leitungen und Allgemeinflächen. Mieter müssen die Arbeiten nach § 8 MRG dulden, behalten aber ihre Verträge. Höchste Förderquote, längere Bauzeit, mehr Rücksicht auf den Betrieb.

Totalsanierung

Das Haus ist leer, der Rückbau geht bis aufs Tragwerk. Schneller, technisch sauberer, teurer. Die Förderung ist meist mit Mietzinsbeschränkungen für die Folgejahre verknüpft.

Einzelmaßnahmen

Nur Dach, nur Fassade, nur Strang. Sinnvoll bei akutem Schaden oder knappem Budget – aber ohne Förderquote der Sockelsanierung und mit doppelten Gerüstkosten, wenn später der Rest folgt.

Unsere Empfehlung

Wenn ohnehin zwei oder mehr Gewerke anstehen, ist die Sockelsanierung fast immer die günstigere Gesamtrechnung. Gerüst, Baustelleneinrichtung und Verfahren fallen nur einmal an.

Ablauf einer Zinshaussanierung

1 · BestandsaufnahmeBegehung von Dach, Fassade, Keller, Stiegenhaus und Leitungen. Feuchtemessung, Fotobefund, Prüfung auf Schadstoffe. Ergebnis ist eine Mängelliste mit Dringlichkeiten.
2 · Konzept und KostenschätzungWelche Maßnahmen, in welcher Reihenfolge, mit welcher Förderquote. Erste belastbare Zahl, meist mit ±15 % Bandbreite.
3 · Einreichung wohnfonds_wienAntrag mit Kostenschätzung, Plänen und Energieausweis. Ohne Bewilligung wird nicht begonnen. Dauer 2 bis 6 Monate.
4 · Einreichung MA 37Bewilligungspflichtige Eingriffe über einen konzessionierten Baumeister- oder Ziviltechniker-Partnerbetrieb. In Schutzzonen zusätzlich MA 19.
5 · MieterinformationSchriftliche Ankündigung nach § 8 MRG, mindestens vier Wochen vorher, mit Umfang, Dauer und Beeinträchtigungen. Wir übernehmen die Kommunikation auf Wunsch mit.
6 · BaustelleneinrichtungGerüst mit Staubschutznetz, Bauzaun, Schuttrutsche, Parkspurbewilligung MA 46, Baustrom, Bauwasser.
7 · Dach zuerstImmer von oben nach unten. Ein offenes Dach über bewohnten Wohnungen wird abschnittsweise ausgeführt und täglich regensicher geschlossen.
8 · Fassade und FensterStraßenseite mit Stuckerhalt, Hofseite meist mit Dämmung. Fenster im selben Zug, damit die Laibungen nur einmal angefasst werden.
9 · SteigleitungenStrang für Strang, jeweils zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit ist die Wohnung ohne Wasser – dafür gibt es Bauküchen und Duschcontainer.
10 · AllgemeinflächenStiegenhaus, Keller, Hof, Beleuchtung, Briefkästen. Der Teil, den jeder Mieter täglich sieht.
11 · Abnahme und FörderabrufAbnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110, Fotodokumentation, Schlussrechnung, Förderabruf beim wohnfonds_wien.
12 · § 18-VerfahrenRefinanzierung über erhöhte Hauptmietzinse, sofern beantragt. Der Antrag läuft über die Schlichtungsstelle oder das Gericht.

Die Bauteile eines Wiener Zinshauses und was sie brauchen

Dach: der teuerste Schaden, wenn man wartet

Wiener Gründerzeitdächer sind meist Pfettendachstühle mit Biberschwanz- oder Falzziegeldeckung, viele davon aus den 1950er-Jahren nach Kriegsschäden. Typische Befunde: durchfeuchtete Sparrenköpfe an der Traufe, undichte Kehlen, Spenglerarbeiten am Ende ihrer Lebensdauer, Kamine ohne Verwahrung.

  • Neueindeckung 180–320 €/m², inklusive Abtragen, Unterdachbahn, Lattung, Deckung und Entsorgung.
  • Sparrenköpfe werden bei Befall abgeschnitten und angeschuht – das gehört in die Statik, nicht ins Bauchgefühl.
  • Dachbodendämmung ist die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Wirkung: 35–70 €/m², spürbar in jeder Abrechnung des Hauses.
  • Spengler nicht sparen. Kehlen, Anschlüsse und Rinnen sind der Punkt, an dem Dächer undicht werden, nicht die Ziegelfläche.
  • Photovoltaik wird nur mitgeplant, wenn das Dach ohnehin neu gemacht wird; nachträgliche Montage auf altem Dach ist Geldverbrennung.

Fassade: Straßenseite ist Denkmal, Hofseite ist Physik

Die Straßenfassade eines Gründerzeithauses trägt Stuck, Gesimse, Faschen und oft Figuren. In einer Schutzzone entscheidet die MA 19 über jede Veränderung des Erscheinungsbildes. Gedämmt wird dort in der Regel nicht – die Fassade wird instandgesetzt, Stuck ergänzt, verputzt und gestrichen.

Die Hoffassade ist meist schmucklos. Dort ist ein Wärmedämmverbundsystem zulässig und sinnvoll: 120–190 €/m², mit spürbarer Wirkung auf den Heizwärmebedarf und Anspruch auf THEWOSAN-Förderung. Wer beides kombiniert – Instandsetzung vorne, Dämmung hinten – bekommt den besten Kompromiss aus Auflage und Wirkung.

  • Gerüst steht bei Zinshäusern 4 bis 8 Monate und kostet 12–22 €/m² pro Monat. Deshalb: alle Fassadenarbeiten in einem Zug.
  • Stuckergänzung erfolgt mit Abformung vorhandener Elemente, nicht mit Fertigteilen aus dem Katalog.
  • Sockel braucht Sanierputz und häufig eine Horizontalsperre – aufsteigende Feuchte zerstört jeden neuen Anstrich binnen zweier Winter.
  • Fensterbänke, Fallrohre, Blitzschutz gehören in dieselbe Baustelle, sonst wird das Gerüst zweimal gestellt.

Steigleitungen: unsichtbar, aber der häufigste Grund für Wasserschäden

Blei bis in die 1930er, verzinkter Stahl bis in die 1970er. Beide sind heute am Ende ihrer Nutzungsdauer. Ein Strangtausch kostet 25.000 bis 60.000 € je Strang und ist der Punkt, an dem eine Sanierung für die Bewohner spürbar wird: zwei bis drei Wochen ohne Wasser in der Wohnung.

  • Neue Schächte aus Trockenbau mit Revisionsklappen, meist F90 im Stiegenhaus.
  • Wasserzähler je Wohnung im selben Zug – Voraussetzung für verbrauchsabhängige Abrechnung.
  • Abwasser mit Schalldämmung ummantelt, sonst hört das ganze Haus jede Spülung.
  • Gasleitungen über konzessionierten Gas- und Sanitärtechniker (§ 94 Z 25 GewO), mit Dichtheitsprüfung und Protokoll.
  • Bauküche und Duschcontainer im Hof während der Strangphase – kostet 4.000 bis 9.000 €, verhindert aber Mietzinsminderungen und Streit.

Mehr dazu auf der Seite Strangsanierung Wien.

Fenster: sanieren oder tauschen

VarianteKosten je FensterVorteilGrenze
Kastenfenster saniert900–1.800 €Original erhalten, in Schutzzone oft einzig zulässig, guter SchallschutzU-Wert bleibt bei 1,8–2,2, Wartung nötig
Kastenfenster mit Innenflügel-Isolierglas1.400–2.400 €Optik bleibt, U-Wert auf ca. 1,3aufwendige Tischlerarbeit
Neues Holz-Alu-Fenster 3-fach1.200–1.800 €U-Wert 0,8–1,0, wartungsarmin Schutzzone meist nicht bewilligt
Kunststofffenster 3-fach750–1.400 €günstigste VarianteErscheinungsbild, Lebensdauer geringer

Im Hof ist der Tausch fast immer zulässig, zur Straße hin selten. Die Entscheidung trifft nicht der Bauherr allein, sondern die MA 19 – deshalb gehört sie vor die Kostenschätzung, nicht danach.

Stiegenhaus, Keller, Hof

Diese Flächen kosten wenig im Verhältnis zur Gesamtsumme, entscheiden aber darüber, wie das sanierte Haus wahrgenommen wird – von Mietern, von Kaufinteressenten, von Bewertern.

  • Stiegenhaus 120–260 €/m²: Putz ausbessern, Terrazzo schleifen, Geländer entrosten und lackieren, Beleuchtung auf LED mit Bewegungsmelder.
  • Keller: Trockenlegung bei aufsteigender Feuchte, Sanierputz, neue Beleuchtung, abschließbare Abteile. Siehe Kellersanierung Wien.
  • Hof: Entwässerung ist wichtiger als Optik. Ein Hof ohne Gefälle schickt Wasser an die Kellerwand.
  • Müllraum und Fahrradabstellplatz sind bei Neuvermietung ein echtes Argument und kosten wenig.

Sechs Dinge, die es nur im Wiener Gründerzeithaus gibt

1. Holztramdecken und Dippelböden

Über 60 % der Wiener Altbauwohnungen haben Holzbalkendecken. Sie tragen, aber begrenzt: 150 bis 250 kg/m² sind üblich, nicht mehr. Das entscheidet über Estrichaufbauten, Badewannen, Trockenbauwände und Aufzugsschächte. Bei jeder Sanierung gehört die Tragfähigkeit geprüft, bevor irgendetwas geplant wird – nicht nachher.

2. Badenische statt Badezimmer

Wohnungen der Kategorie C und D haben oft kein eigenes Bad, sondern eine Nische in der Küche, das WC am Gang. Im Zuge einer Sockelsanierung lassen sich Wohnungen kategorisieren – das ist mietrechtlich relevant und förderfähig, braucht aber die Zustimmung der Mieter oder einen Wohnungswechsel.

3. Gasthermen im Bestand

In Wien millionenfach verbaut. Beim Strangtausch stellt sich immer die Frage: Therme bleibt, Therme wird getauscht, oder das Haus stellt auf Fernwärme um. Die dritte Variante ist die zukunftssicherste, braucht aber Platz für die Übergabestation und eine Vereinbarung mit allen Mietern.

4. Schutzzone und MA 19

Große Teile des Gründerzeitbestands liegen in Schutzzonen. Dort ist jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes beurteilungspflichtig: Fassade, Fenster, Dachaufbauten, Balkone, Werbung. Das ist kein Hindernis, aber ein Zeitfaktor – planen Sie zwei bis vier Monate ein.

5. Substandard und Kategorien

Wohnungen ohne Bad oder ohne WC in der Wohnung sind Kategorie D. Eine Anhebung auf Kategorie A ist förderfähig und hebt den zulässigen Mietzins – rechtlich sauber nur mit Zustimmung oder bei Neuvermietung. Das ist der Hebel, mit dem sich eine Sanierung langfristig rechnet.

6. Enge Baustellen

Innerstädtische Zinshäuser haben keinen Lagerplatz. Material kommt just in time, Schutt geht über die Rutsche, Parkspuren brauchen Bewilligung der MA 46. In Gassen mit Straßenbahn oder Radweg wird jede Anlieferung zur Terminsache. Wer das nicht plant, verliert Wochen.

Ebenso früh gehört der Bestand festgehalten: Vor Arbeiten mit Erschütterung oder Lastwechsel dokumentiert eine Beweissicherung den Zustand der Wohnungen und der Nachbarhäuser – das erspart später die Diskussion darüber, welcher Riss schon vorher da war.

Schadstoffe: was in Wiener Zinshäusern steckt

Vor dem ersten Abbruch gehört geprüft, was verbaut ist. Das ist keine Formalität – es entscheidet über Entsorgungskosten und Arbeitsschutz.

StoffWo er vorkommtUmgang
AsbestEternitplatten, Bodenkleber, Rohrisolierungen, Brandschutzplatten bis 1990Beprobung vor Abbruch, Entfernung nur durch befugten Fachbetrieb, Entsorgungsnachweis
Künstliche Mineralfasern altDämmungen vor 1998Staubdicht ausbauen, getrennt entsorgen
BleirohreTrinkwasserleitungen bis ca. 1930Vollständiger Tausch, kein Teilersatz
Teerhaltige AnstricheKellerabdichtungen, DachpappenAls gefährlicher Abfall entsorgen
HolzschutzmittelDachstühle der 1960er/70erBeprobung, bei Befund Abschottung während der Arbeiten
SchimmelFeuchte Kellerwände, kalte AußeneckenUrsache beheben, dann sanieren – siehe Schimmelsanierung

Die Beprobung kostet 800 bis 2.500 € und ist die günstigste Position der ganzen Baustelle – gemessen an dem, was ein unerkannter Asbestbefund während der Bauzeit auslöst.

Mietrecht: was Sie dürfen, was Sie müssen, was es bringt

Bei einem Zinshaus mit Altmietverträgen ist das Mietrechtsgesetz der wichtigste Faktor der ganzen Kalkulation – wichtiger als jeder Baupreis.

BestimmungWorum es gehtBedeutung für die Sanierung
§ 3 MRGErhaltungspflicht des VermietersDach, Fassade, Leitungen, Allgemeinflächen sind Erhaltung – nicht auf Mieter umlegbar, aber aus der Mietzinsreserve zu decken
§ 4 MRGNützliche VerbesserungenLift, Wärmedämmung, Kategorieanhebung – über § 18 refinanzierbar
§ 8 MRGDuldungspflicht der MieterArbeiten müssen geduldet werden, sind aber rechtzeitig anzukündigen; wesentliche Beeinträchtigungen sind abzugelten
§ 18 MRGErhöhung der HauptmietzinseDeckt die Differenz zwischen Kosten und Mietzinsreserve, verteilt über 10 bis 15 Jahre – der zentrale Refinanzierungsweg
§ 20 MRGHauptmietzinsabrechnungZehnjahresbetrachtung der Reserve, Grundlage jedes § 18-Antrags
§ 16 MRGZulässiger HauptmietzinsKategorieanhebung wirkt erst bei Neuvermietung, nicht im laufenden Vertrag
Die Reihenfolge, die über die Wirtschaftlichkeit entscheidet: zuerst Hauptmietzinsabrechnung nach § 20 erstellen, dann Förderantrag, dann § 18-Verfahren, dann bauen. Wer baut und erst danach rechnet, verliert Förderung und Erhöhungsmöglichkeit gleichzeitig.

Mietzinsminderung während der Bauzeit

Mieter können bei erheblicher Beeinträchtigung den Mietzins mindern – Gerüst vor dem Fenster, Lärm, Wasserabstellung. Das ist kalkulierbar und gehört in die Kostenplanung: 5 bis 15 % der Jahresmiete während der Bauphase sind realistisch. Wer Bauküche, Duschcontainer und saubere Ankündigungen organisiert, senkt diesen Posten deutlich – und verhindert Verfahren.

Rechnet sich das? Die drei Zahlen, auf die es ankommt

1 · Mietzinsreserve

Was in den letzten zehn Jahren an Hauptmietzins eingenommen und nicht verbaut wurde. Die Reserve deckt die Erhaltung zuerst. Ist sie negativ, trägt der Eigentümer vor – der § 18 holt es zurück.

2 · Förderquote

Bis 40 % bei bewilligter Sockelsanierung. Der Unterschied zwischen 2,18 Mio. € und 1,42 Mio. € entscheidet über die gesamte Rechnung.

3 · Wertsteigerung

Ein saniertes Zinshaus mit neuem Dach, gedämmter Hoffassade, neuen Leitungen und Lift wird anders bewertet als ein unsaniertes. Der Sprung liegt erfahrungsgemäß deutlich über den Baukosten – besonders, wenn Kategorie-D-Wohnungen angehoben werden.

Was dagegenspricht

Wenn das Haus in zwei Jahren verkauft wird, ist eine Vollsanierung selten die beste Wahl. Dann zählt, was ein Käufer sieht: Dach dicht, Stiegenhaus ordentlich, keine offenen Verfahren.

Die zehn teuersten Fehler bei Zinshaussanierungen

  • Vor der Förderzusage beginnen. Der häufigste und mit Abstand teuerste Fehler. Anspruch weg, sechsstellig.
  • Keine Hauptmietzinsabrechnung. Ohne § 20-Abrechnung kein § 18-Verfahren, ohne § 18 keine Refinanzierung.
  • Fassade dämmen ohne MA-19-Abklärung. Rückbau auf eigene Kosten, dazu ein Verfahren.
  • Dach neu, Leitungen alt. Zwei Jahre später wird das Stiegenhaus wieder aufgerissen, das Gerüst kommt ein zweites Mal.
  • Keine Schadstoffbeprobung. Asbestfund während des Abbruchs stoppt die Baustelle für Wochen.
  • Mieter zu spät informiert. Führt zu Minderungen, Anzeigen und Verzögerungen, die vermeidbar waren.
  • Tragfähigkeit der Decken nicht geprüft. Estrich, Bad oder Aufzugsschacht geplant, die die Decke nicht trägt.
  • Gerüst zu früh gestellt. Jeder Monat kostet 12–22 €/m². Bei 900 m² Fassade sind das bis zu 20.000 € im Monat.
  • Einzelvergabe an zwölf Firmen. Keiner ist für Schnittstellen zuständig, jeder Nachtrag geht zulasten des Eigentümers.
  • Keine Fotodokumentation. Was zugemacht wurde, lässt sich später nicht nachweisen – weder gegenüber Förderstelle noch Versicherung.

So prüfen Sie ein Zinshaus-Angebot

Ist es ein Leistungsverzeichnis oder eine Pauschale?Bei sechs- und siebenstelligen Summen gehören Positionen mit Mengen und Einheitspreisen ins Angebot, prüffähig nach ÖNORM B 2110.
Steht die Baustelleneinrichtung getrennt?Gerüst, Bauzaun, Schuttrutsche, Parkspur, Strom, Wasser – 25.000 bis 70.000 €, die gern im Kleingedruckten verschwinden.
Sind Schadstoffbeprobung und Entsorgung enthalten?Ohne diese Position wird der Asbestfund zum Nachtrag.
Wer macht Statik, Einreichung und Bauaufsicht?Diese Leistungen sind reglementiert und gehören namentlich benannt, mit Befugnisnachweis.
Wie ist die Bauzeit gegliedert?Ein Zinshaus wird abschnittsweise saniert. Ein Bauzeitplan ohne Abschnitte ist kein Plan.
Welche Nachtragsregelung gilt?Im Altbau treten verdeckte Schäden auf. Entscheidend ist, dass jeder Nachtrag vorher schriftlich freigegeben wird – nicht, dass es keine gibt.
Wie hoch ist die Haftpflicht?Bei Arbeiten am bewohnten Zinshaus mindestens 3 Mio. €, schriftlich nachweisbar.
Zahlungsplan nach Baufortschritt?Teilzahlungen entlang abgeschlossener Abschnitte, mit Deckungsrücklass. Anzahlungen über 30 % ohne Sicherstellung sind ein Warnsignal.

Drei Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 · 16. Bezirk, 1.200 m², Sockelsanierung im bewohnten Haus

Bestand: Dach von 1958 undicht, Hoffassade ungedämmt, verzinkte Steigleitungen, Stiegenhaus seit 40 Jahren unverändert. Ausgeführt: Neueindeckung mit Dachbodendämmung, Hoffassade mit WDVS 14 cm, Straßenfassade instandgesetzt mit Stuckergänzung, drei Stränge erneuert, Stiegenhaus saniert, Hof entwässert. Bauzeit 11 Monate im bewohnten Zustand. Kosten 1.410.000 € netto, das sind 1.175 €/m². Förderung wohnfonds_wien 34 %, Eigenanteil rund 930.000 €, refinanziert über § 18 auf 15 Jahre.

Beispiel 2 · 3. Bezirk, 800 m², Einzelmaßnahme mit Folgekosten

Der Eigentümer ließ 2023 nur das Dach erneuern, ohne Förderantrag, weil es schnell gehen musste. 2026 kam die Fassade dazu – Gerüst ein zweites Mal, 38.000 € allein dafür. Hätte man beides gemeinsam eingereicht, wären rund 210.000 € Förderung angefallen. Das ist die teuerste Art, Zeit zu sparen.

Beispiel 3 · 15. Bezirk, 1.600 m², Sanierung mit Dachgeschossausbau

Sockelsanierung kombiniert mit dem Ausbau von vier neuen Wohnungen im Dach. Die neuen Einheiten finanzierten einen erheblichen Teil der Sanierung mit. Bauzeit 19 Monate, davon 5 Monate Verfahren. Der Lift wurde im selben Zug nachgerüstet – im Rahmen der Sockelsanierung deutlich günstiger als einzeln. Details auf Dachgeschossausbau Wien.

Der gemeinsame Nenner: Wer Maßnahmen bündelt und vor Baubeginn einreicht, zahlt für dasselbe Ergebnis 30 bis 40 % weniger. Wer einzeln und ungefördert baut, zahlt doppelt – einmal für das Gerüst und einmal für die entgangene Förderung.

Für wen wir sanieren

Zinshaus-Eigentümer

Ein Ansprechpartner, ein Festpreis, ein Bauzeitplan. Förderabwicklung und Mieterkommunikation auf Wunsch inklusive.

Hausverwaltungen

Beschlussfähige Unterlagen, prüffähige Leistungsverzeichnisse, wöchentliche Fotoberichte, klare Trennung von Erhaltung und Verbesserung für die Abrechnung.

Immobilienentwickler

Sanierung mit Dachgeschossausbau, Kategorieanhebung, Wertsteigerung vor Verkauf oder Neuvermietung.

Erbengemeinschaften

Objekte mit jahrzehntelangem Instandhaltungsrückstau. Wir priorisieren nach Dringlichkeit und Förderfähigkeit statt nach Wunschliste.

Warum Skyline Bau

  • Seit 2014 in Wien, Schwerpunkt Sanierung im bewohnten Gründerzeitbestand.
  • Referenz Parlamentsgebäude Wien 2022: Trockenbau-, Maler- und Bodenarbeiten im zweiten Untergeschoss im Auftrag der W+R Schirmungstechnik GmbH – eine Baustelle mit Zutrittskontrolle, festen Zeitfenstern und lückenloser Dokumentation.
  • Eigene Ausführung der freien Gewerke: Abbruch, Entkernung, Trockenbau, Estrich, Fliesen, Malerei, Dämmung, Erdarbeiten.
  • Konzessionierte Partnerbetriebe für Baumeisterleistungen, Statik, Gas, Sanitär und Elektro – namentlich im Angebot, mit Befugnisnachweis.
  • Festpreis statt Regie, Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB, 10 Jahre auf die Dachabdichtung, Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.

Wann Sie uns nicht brauchen

Wenn nur das Dach undicht ist und sonst nichts ansteht, rufen Sie einen Dachdecker. Wenn das Haus in absehbarer Zeit verkauft wird, ist eine Vollsanierung selten die richtige Entscheidung – dann zählen Dichtheit, ein ordentliches Stiegenhaus und saubere Unterlagen. Und wenn die Mietzinsreserve hoch genug ist, um die Erhaltung allein zu tragen, brauchen Sie kein § 18-Verfahren und keine Beratung dazu. Das sagen wir Ihnen bei der Begehung, auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Häufige Fragen zur Zinshaussanierung in Wien

Was kostet eine Zinshaussanierung in Wien?
1.500 bis 3.000 € pro Quadratmeter Nutzfläche. Sockelsanierung im bewohnten Haus 1.500–2.000 €/m², Totalsanierung im leeren Objekt 2.000–3.000 €/m². Für ein Haus mit 1.400 m² Nutzfläche sind das 1,4 bis 3,5 Mio. € netto, vor Förderung.
Was kostet die Sanierung eines Zinshauses mit 1.000 m²?
Bei einer Sockelsanierung 1,0 bis 1,8 Mio. € netto. Nach einer bewilligten Förderung von 30 bis 40 % verbleiben 600.000 bis 1,2 Mio. € beim Eigentümer, verteilt auf die Refinanzierung über 10 bis 15 Jahre.
Wie lange dauert eine Zinshaussanierung?
6 bis 18 Monate reine Bauzeit, je nach Umfang. Dazu kommen 2 bis 6 Monate für Förderantrag und Einreichung, die vor Baubeginn abgeschlossen sein müssen. Insgesamt sollten Sie ab erster Begehung mit einem bis zwei Jahren rechnen.
Was ist eine Sockelsanierung?
Eine geförderte Sanierung im bewohnten Haus, die Dach, Fassade, Steigleitungen, Fenster und Allgemeinflächen umfasst. Die Mietverhältnisse bleiben bestehen, die Mieter müssen die Arbeiten nach § 8 MRG dulden. Es ist die Sanierungsart mit der höchsten Förderquote in Wien.
Was ist der Unterschied zwischen Sockel- und Totalsanierung?
Bei der Sockelsanierung bleibt das Haus bewohnt und die Verträge bestehen. Bei der Totalsanierung ist das Haus leer, der Rückbau geht bis aufs Tragwerk. Totalsanierung ist schneller und technisch sauberer, aber teurer und meist mit Mietzinsbeschränkungen in der Förderung verbunden.
Wie hoch ist die Förderung in Wien?
Bis zu 40 % der förderbaren Kosten über den wohnfonds_wien bei bewilligter Sockelsanierung. Thermische Maßnahmen werden über THEWOSAN zusätzlich gefördert, Heizungstausch über Bundesprogramme. Die tatsächliche Quote hängt von Maßnahmenmix und Einreichung ab.
Zinshaussanierung: Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Baubeginn, und die Bewilligung muss vorliegen. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch vollständig. Bei einer Bausumme von 1,6 Mio. € sind das schnell 500.000 € – der teuerste vermeidbare Fehler überhaupt.
Wie lange dauert die Förderzusage?
2 bis 6 Monate ab vollständiger Einreichung. Unvollständige Anträge verlängern das deutlich, deshalb gehören Kostenschätzung, Pläne, Energieausweis und Nachweise von Anfang an zusammen.
Muss ich die Mieter fragen?
Fragen nicht, informieren ja. Nach § 8 MRG müssen Mieter Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten dulden, sind aber rechtzeitig und schriftlich anzukündigen – Umfang, Dauer, Beeinträchtigung. Für eine Sockelsanierungsförderung ist die Mietermitwirkung zudem Voraussetzung.
Können die Mieter während der Sanierung wohnen bleiben?
Bei der Sockelsanierung ja, das ist ihr Zweck. Unangenehm wird es bei der Strangphase: zwei bis drei Wochen ohne Wasser in der Wohnung. Dafür stellen wir Bauküche und Duschcontainer im Hof bereit.
Können Mieter den Mietzins mindern?
Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung – Gerüst vor dem Fenster, Lärm, Wasserabstellung. Realistisch sind 5 bis 15 % der Jahresmiete während der Bauphase. Gute Ankündigung, Bauküche und saubere Baustellenführung senken diesen Posten deutlich.
Was ist ein § 18-Verfahren?
Die Erhöhung der Hauptmietzinse zur Deckung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, wenn die Mietzinsreserve nicht ausreicht. Die Kosten werden auf 10 bis 15 Jahre verteilt. Der Antrag läuft über die Schlichtungsstelle oder das Gericht und braucht eine Hauptmietzinsabrechnung nach § 20.
Was gehört zur Erhaltung, was zur Verbesserung?
Erhaltung nach § 3 MRG sind Dach, Fassade, Leitungen und Allgemeinflächen – das, was das Haus funktionsfähig hält. Verbesserung nach § 4 MRG sind Lift, Wärmedämmung über das Notwendige hinaus und Kategorieanhebung. Die Trennung ist für Abrechnung und Refinanzierung entscheidend und gehört ins Leistungsverzeichnis.
Was ist die Mietzinsreserve?
Die Summe der in den letzten zehn Jahren vereinnahmten Hauptmietzinse abzüglich der verbauten Erhaltungskosten. Sie ist zuerst für die Erhaltung zu verwenden. Ist sie negativ, trägt der Eigentümer vor und holt es über § 18 zurück.
Lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich?
Bei Förderung und anschließender Refinanzierung in der Regel ja, besonders wenn Kategorie-D-Wohnungen angehoben werden und der Verkehrswert steigt. Bei geplantem Verkauf innerhalb von zwei Jahren meist nicht – dann sind Dichtheit und ein ordentliches Erscheinungsbild wichtiger als eine Vollsanierung.
Kann ich einzelne Maßnahmen statt aller machen?
Möglich, aber meist teurer. Gerüst, Baustelleneinrichtung und Verfahren fallen dann mehrfach an, und die hohe Förderquote der Sockelsanierung entfällt. In einem realen Fall kostete das nachgeholte Gerüst allein 38.000 €, dazu entgingen rund 210.000 € Förderung.
Was kostet ein neues Dach am Zinshaus?
180 bis 320 € pro m² Dachfläche inklusive Abtragen, Unterdach, Lattung, Deckung, Spenglerarbeiten und Entsorgung. Bei einem typischen Wiener Gründerzeithaus mit 400 m² Dachfläche sind das 72.000 bis 128.000 €.
Was kostet eine Fassadensanierung?
Straßenseite mit Stuckerhalt 180–350 €/m², Hoffassade mit Wärmedämmverbundsystem 120–190 €/m². Dazu das Gerüst mit 12 bis 22 € je m² und Monat – bei 4 bis 8 Monaten Standzeit ein eigener Kostenblock.
Zinshaussanierung: Darf ich die Straßenfassade dämmen?
In einer Schutzzone in der Regel nicht. Die MA 19 beurteilt jede Veränderung des Erscheinungsbildes. Üblich ist: Straßenfassade instandsetzen und Stuck erhalten, Hoffassade dämmen. Die Abklärung gehört vor die Kostenschätzung.
Was kostet der Tausch der Steigleitungen?
25.000 bis 60.000 € je Strang, inklusive Wasser, Abwasser, neuem Schacht mit Revisionsklappen und Wiederherstellung. Ein Haus mit vier Strängen liegt bei 100.000 bis 240.000 €, Elektro-Steigleitungen kommen mit 18.000 bis 40.000 € je Strang dazu.
Wie lange ist das Wasser abgestellt?
Beim Strangtausch zwei bis drei Wochen je Strang, aber nur in den betroffenen Wohnungen. Wir arbeiten strangweise, nicht im ganzen Haus gleichzeitig, und stellen Bauküche sowie Duschcontainer im Hof bereit.
Kastenfenster sanieren oder tauschen?
In der Schutzzone ist die Sanierung meist die einzige zulässige Variante: 900 bis 1.800 € je Fenster, U-Wert bleibt bei 1,8 bis 2,2. Mit Isolierglas im Innenflügel kommt man auf etwa 1,3 bei 1.400 bis 2.400 €. Im Hof ist der Tausch gegen ein Holz-Alu-Fenster mit 1.200 bis 1.800 € meist zulässig.
Muss ich einen Lift einbauen?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Im Rahmen einer Sockelsanierung ist die Nachrüstung aber deutlich günstiger als einzeln und wird anteilig mitgefördert. Kosten 150.000 bis 400.000 € je nach Position – Stiegenauge, Nebenraum oder Hofschacht.
Was ist mit den Gasthermen?
Beim Strangtausch stellt sich die Frage immer. Drei Wege: Therme bleibt, Therme wird getauscht, oder das Haus stellt auf Fernwärme um. Letzteres ist am zukunftssichersten, braucht aber Platz für die Übergabestation und Abstimmung mit allen Mietern.
Was ist eine Kategorieanhebung?
Die Aufwertung einer Wohnung ohne Bad oder WC (Kategorie D) auf Kategorie A durch Einbau von Bad, WC und Heizung. Förderfähig und wertsteigernd, rechtlich sauber aber nur mit Zustimmung des Mieters oder bei Neuvermietung. Der zulässige Hauptmietzins steigt nach § 16 MRG erst beim neuen Vertrag.
Zinshaussanierung: Brauche ich eine Baubewilligung?
Für Eingriffe in Tragwerk, Erscheinungsbild und Nutzung ja, über die MA 37. In Schutzzonen zusätzlich die Beurteilung durch die MA 19. Einreichung und Statik übernehmen konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO, wir koordinieren Verfahren und Bau.
Was ist mit Asbest und anderen Schadstoffen?
Vor dem ersten Abbruch gehört beprobt: Eternit, Bodenkleber, Rohrisolierungen und Brandschutzplatten bis 1990 können Asbest enthalten. Die Beprobung kostet 800 bis 2.500 € – im Verhältnis zu einem unerkannten Fund während der Bauzeit die günstigste Position der Baustelle.
Wie viel trägt eine Holztramdecke?
Üblicherweise 150 bis 250 kg/m² Nutzlast. Das entscheidet über Estrichaufbauten, Badewannen, Trockenbauwände und Aufzugsschächte. Die Tragfähigkeit gehört geprüft, bevor geplant wird – nicht nachher.
Was kostet die Sanierung des Stiegenhauses?
120 bis 260 € pro m², inklusive Putzausbesserung, Terrazzoschliff, Geländerlackierung, Malerei und neuer Beleuchtung. Der Bereich kostet wenig im Verhältnis zur Gesamtsumme, prägt aber den Eindruck vom ganzen Haus.
Was tun gegen feuchte Kellerwände?
Ursache klären, dann handeln. Aufsteigende Feuchte braucht eine Horizontalsperre (180 bis 420 € je Laufmeter), seitlich eindringendes Wasser eine Abdichtung oder Drainage. Ein Sanierputz allein verdeckt das Problem für zwei Jahre.
Wie lange steht das Gerüst?
4 bis 8 Monate bei einer Fassadensanierung mit Fenstern und Spenglerarbeiten. Bei 12 bis 22 € je m² und Monat ist das ein eigener Kostenblock – deshalb werden alle Arbeiten an der Hülle in einem Zug ausgeführt.
Wird der Hof auch gemacht?
Sinnvollerweise ja, im Zuge der Sanierung. 90 bis 210 € pro m². Wichtiger als die Optik ist die Entwässerung: Ein Hof ohne Gefälle schickt Regenwasser direkt an die Kellerwand.
Kann ich das Dachgeschoss gleich mitausbauen?
Ja, und oft ist das die wirtschaftlichste Variante: Die neuen Wohnungen finanzieren einen Teil der Sanierung mit, Gerüst und Verfahren fallen nur einmal an. Kosten 3.000 bis 4.000 € pro m² neuer Nutzfläche, Bauzeit entsprechend länger.
Wer koordiniert im bewohnten Zinshaus?
Unsere Bauleitung, abgestimmt mit der Hausverwaltung: Aushänge, Stiegen- und Wohnungszugänge, Wasserabsperrungen und Lärmzeiten.
Zinshaussanierung: Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Nein. Skyline Bau ist die Marke des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO. Baumeisterleistungen, Statik und Einreichung laufen über konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO.
Zinshaussanierung: Gibt es einen Festpreis?
Ja, nach Bestandsaufnahme, als Leistungsverzeichnis nach ÖNORM B 2110 mit Positionen, Mengen, Ausschlüssen, Bauzeitplan und Zahlungsplan. Im Altbau treten verdeckte Schäden auf; entscheidend ist, dass jeder Nachtrag vorher schriftlich freigegeben wird.
Zinshaussanierung: Wie ist der Zahlungsplan?
Nach Baufortschritt, in Teilzahlungen entlang abgeschlossener Abschnitte, mit Deckungsrücklass. Anzahlungen über 30 % ohne Sicherstellung sind bei Bausummen dieser Größe ein Warnsignal.
Zinshaussanierung: Welche Gewährleistung gibt es?
3 Jahre nach § 933 ABGB auf die Bauleistung, 10 Jahre auf die Dachabdichtung. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €, Nachweis vor Auftragsbeginn.
Zinshaussanierung: Was passiert bei verdeckten Schäden?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und legen ein Nachtragsangebot vor, bevor weitergearbeitet wird. Nichts wird stillschweigend verbaut und nichts stillschweigend verrechnet. Bei Zinshäusern ist mit 5 bis 12 % Nachträgen zu rechnen – wer null verspricht, kalkuliert sie versteckt ein.
Machen Sie auch die Mieterkommunikation?
Auf Wunsch ja: Ankündigungen nach § 8 MRG, Aushänge im Stiegenhaus, Ansprechperson vor Ort, wöchentliche Information über den nächsten Bauabschnitt. Das senkt Minderungen und Beschwerden spürbar.
Bekomme ich Unterlagen für die Hausverwaltung?
Ja: prüffähiges Leistungsverzeichnis, getrennte Ausweisung von Erhaltung und Verbesserung, wöchentliche Fotoberichte, Aufmaßblätter, Abnahmeprotokoll und Entsorgungsnachweise – in der Form, die für Abrechnung und Förderabruf gebraucht wird.
Übernehmen Sie die Förderabwicklung?
Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass sie beim wohnfonds_wien eingereicht werden können, und begleiten den Förderabruf nach Fertigstellung. Die formale Antragstellung erfolgt durch den Eigentümer oder die Hausverwaltung.
Was kostet die Planung?
8 bis 14 % der Bausumme für Planung, Einreichung, Ausschreibung und örtliche Bauaufsicht. Bei 1,4 Mio. € Bausumme sind das 112.000 bis 196.000 €. Diese Kosten sind in der Regel förderbar.
Wie finde ich heraus, was mein Haus braucht?
Mit einer Bestandsaufnahme: Dach, Fassade, Keller, Stiegenhaus, Leitungen, Feuchtemessung, Fotobefund, Schadstoffcheck. Ergebnis ist eine Mängelliste nach Dringlichkeit mit grober Kostenschätzung. In Wien kostenlos.
Betreuen Sie Zinshäuser in allen Bezirken?
Ja. Die Unterschiede liegen weniger am Bezirk als am Haustyp – Gründerzeit mit Tramdecken, Zwischenkriegszeit mit Ziegelmassivbau.
Zinshaussanierung: Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Bestandsaufnahme binnen zehn Werktagen, Konzept mit Kostenschätzung innerhalb von zwei bis drei Wochen danach. Das belastbare Leistungsverzeichnis folgt nach der Detailplanung.
Was ist mit Photovoltaik und Begrünung?
Beides nur mitdenken, wenn das Dach ohnehin neu gemacht wird. Nachträgliche Montage auf altem Dach ist Geldverbrennung. In Schutzzonen ist die Sichtbarkeit vom öffentlichen Raum entscheidend – das klärt die MA 19.
Können Sie auch nur beraten?
Ja. Wenn Sie wissen wollen, ob sich eine Sanierung rechnet, machen wir Bestandsaufnahme, Maßnahmenliste und Kostenschätzung – auch dann, wenn Sie danach anders entscheiden oder mit einem anderen Betrieb bauen.

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Nach einer Zinshaussanierung sind Stiegenhaus, Gänge, Hof und Keller staubbelastet. Bling Premium Reinigung übernimmt Bauend- und Grundreinigung im ganzen Haus, auf Wunsch auch die laufende Hausbetreuung danach. Mehr unter bling-bling.at.

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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.

Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

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